Organisierte Kriminalität durch Kripo und Justiz



Organisierte Kriminalität durch Kripo und Justiz

Vor allem in Bayern wurde die Glaubwürdigkeit von Polizei und Justiz nicht erst durch meinen Fall schwer geschädigt (Fall Rupp, Fall Mollath, Fall Kulac). Die Kripo Bamberg, Rechtsinstitut der Staatsanwaltschaft, verweigert auch heute noch die Wahrheit darüber, auf welcher Informationsgrundlage man beschlos- sen hat, das Haus meiner Eltern und meine Wohnung zu stürmen, den PKW zu beschlagnahmen und mich festzunehmen. Darüber hinaus wird in den Ermitt-lungsakten dokumentiert, dass u.a. wichtige Zeugen, die hochbrisante Angaben zu den Tatgeschehen machen wollten (z.B. Tatzeitpunkt, Täterbeschreibungen usw.), zum Teil einfach abgewimmelt wurden. Ausgerechnet die Protokolle solcher Zeugen, die mich vollständig entlastet hätten, sind komplett verschwun- den,  Zeugen unter mysteriösen Umständen verstorben (siehe dazu Beitrag „Weitere Todesfälle“). Niemand weiß wie viele Ermittlungsergebnisse die Kripo Bamberg hat verschwinden lassen, um die Täter zu decken und/oder um deren Beteiligung an den mir in die Schuhe geschobenen Morden zu verschleiern.

Anmerkungen:
Die Soko FRANK hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen, beginnend mit  Versäumnissen und Irreführungen bei der Tatortbefundaufnahme bis zur verantwortlichen Vernehmung des Matthias Frey, oberflächlich und mangelhaft  gearbeitet und es insbesondere unterlassen/vermieden
>            mindestens  60 ermittlungsrelevante Sachspuren abzuklären und
>            mindestens 122 Personenspuren und Hinweisen auf verdächtige Personen
              nachzugehen und sie zu vernehmen,
>            Personen aus der Szene zu vernehmen, die sowohl im Bekannten- und/oder gar       
              Freundeskreis von F. Appel und L. Vacca angesiedelt waren,
>            Widersprüche in Zeugenaussagen zu klären                             ,
>            offensichtliche Falschaussagen auseinanderzulegen,   
>            die Vernehmungen von Matthias mit den durchgeführten Zeugenvernehmungen und   
              vorliegenden Sachspuren auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, um auch  
              entlastende Punkte zu ermitteln,
>            den zeitlichen Ablauf bis zur vorläufigen Festnahme von Matthias und dessen  
              Einlieferung in den Polizeigewahrsam schriftlich festzuhalten,
>            Aktenwahrheit und Aktenklarheit“ zu gewährleisten.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben keinen Anfangstatverdacht für eine Täterschaft von Matthias zu den Tötungsdelikten z. N. F.  Appel und L. Vacca.
Es  war lediglich zunächst bekannt geworden, dass Matthias den Spitznamen „Matze“ hatte und seit kurzem zum Kreis der  Mitglieder eines Fortbildungskurses gehörte, an dem auch L. Vacca teilnahm. 
Da sich aber die kriminalpolizeilichen Ermittlungen von Anfang an nur auf die Person Matthias Frey konzentrierten, steht fest, dass ein Spitzel (V-Mann) oder verdeckter Ermittler am Sonntag die Täterschaft zum Nachteil Frank Appel´s gezielt dem Matthias Frey in die Schuhe geschoben hatte. Tatzeugen zu Lasten des Matthias gibt es nicht, ausgenommen diesen Informanten. Der wurde nie (aktenkundig) vernommen, die Spur zu ihm aktiv verwischt  (siehe Beitrag Günter Sch.).

Dieser V- Mann durfte aus kriminaltaktischen Gründen nicht  in Erscheinung treten, damit seine Identität nicht offenbart wurde. Seine Angaben durften deshalb auch nicht Bestandteil der Ermittlungsakten werden. Dies hatte zur Folge, dass keine „Aktenwahrheit und Aktenklarheit“ vorlag, das Gericht bewusst getäuscht wurde.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass dieser „verdeckte Ermittler der Krimi-
nalpolizei oder der Geheimpolizei“  eingeschleust war, um Informationen über politisch motivierte, kriminelle Machenschaften wessen auch immer zu erlangen (vgl. z.B. Überwachung der Frau Dr. Gabriele Pauli, CSU, Landrätin Fürth, während der Ära E. Stoiber von 1993 - 2007).
Die Einschleusung wird untermauert durch die Einlassungen von Matthias Frey bezüglich der Tatbeteiligung bestimmter Personen denen offensichtlich und nicht nachvollziehbar kein Glauben geschenkt und sogar ad absurdum geführt, die Spuren zu ihnen sogar bewusst vernichtet wurden!
Von der deutschen Staatsanwaltschaft spricht mancher als „der objektivsten Behörde der Welt“, zurückzuführen auf geduldiges Papier:
„Die Staatsanwaltschaft hat  nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“ (§ 160 Abs. 2 der Strafprozessordnung).
Hat in Bamberg die Staatsanwaltschaft wohl in Missverständnis dieses gesetzlichen Auftrags nur „die zur Belastung dienenden Umstände“ , ermittelt, war aktiv um Aktenunterdrückung, den Verlust und die Vernichtung der entlastenden Beweise besorgt?
Sie kennt aber ihr Strafgesetzbuch:
„Wer als Amtsträger , der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren … berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen … strafrechtlich verfolgt oder auf ein solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe … bestraft (§ 344 Abs. 1 StGB).
Ein Staatsanwalt wird deshalb nicht ohne weiteres gegen seinen gesetzlichen Auftrag handeln, ausgenommen, er weiß, er wird gedeckt.
Denn „die Beamten der Staatsanwaltschaft  haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“ (§ 146 GVG).  Die Dienstaufsicht führt hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes die Landesjustizverwaltung (§ 147  GVG), also der/die Justizminister/in und letztlich der/die Ministerpräsident/in.
Was spielte sich vor den damaligen Wahlen ab?
R. Frey

Der Leitende Oberstaatsanwalt (LOStA) Müller-Daams:
Die Rechtsprechung schreibt vor, dass V.-Leute nur unter ausdrücklicher Anordnung des Staatsanwaltes agieren dürfen. So muss man sich über das destruktive Verhalten des LOStA Müller-Daams nicht weiter wundern.
Seine Anordnung zur Vernichtung der Beweisgegenstände (noch während des Verfahrens mit offenem Ausgang!)  ist aktenkundig. Auch weitere Fundstellen in den Ermittlungsakten belegen eindeutig, dass es Müller-Daams und seinen Hilfsbeamten zu keinem Zeitpunkt um konstruktive Untersuchungen der Fälle ging. Stattdessen setzte er alles daran mich als schuldig darzustellen.
Ganz besonders verwundert jedoch der Drogentest. Zu Mordermittlungen ist es ein vollkommen normaler Hergang, den Beschuldigten auf eine ganze Reihe von Drogen hin, durch Bluttest und Haaranalysen überprüfen zu lassen.
Aus der Vielzahl der gesuchten Drogen, bestellte Müller-Daams ausdrücklich (!) die Suche nach LSD nachträglich wieder ab. Was hatte der LOStA Müller-
Daams zu verheimlichen?! Hätte man womöglich in meinem Blut – nach der Beschuldigtenvernehmung – LSD-Rückstände finden können?! Es gibt Staaten, wo es zur Normalität gehört, Personen vor einem Verhör LSD zu verabreichen (siehe dazu Beitrag: „Beschuldigtenvernehmung unter LSD“).

Karsten Schieseck
Natürlich stellt sich dringend die Frage, warum spätestens in der Gerichts-
verhandlung der Verteidiger nicht für klare Verhältnisse sorgt (siehe Beitrag „Mandantenverat“). Karsten Schieseck ist dafür bekannt, dass er unter seinen Mandanten V-Leute anwirbt. Mir ist nicht bekannt, ob er dafür bezahlt wird oder ob man ihm im Gegenzug berufliche Vorteile gewährt. Wenn diese V-Leute jemanden ans Messer liefern, wie will Schieseck  (in enger Zusammenarbeit mit Kripo und Justiz) dann noch ein unbefangener Verteidiger sein?
Im Übrigen hat mir K. Schieseck selbst erklärt, dass er Lucia Vacca – also eines der Mordopfer- als Verteidiger vertreten hat. Nachdem sich mir mehr und mehr erschlossen hat, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit nicht um zwei, sondern um drei Mordopfer handelt, verwundert es mich auch nicht mehr, dass mich Schieseck gleich bei unserem ersten Treffen eindringlich nach weiteren Mordopfern fragte. Heute gehe ich davon aus, dass er durch die Kripo Bamberg und den LOStA Müller-Daams genauestens über den wahren Tathergang informiert wurde. Schieseck versuchte (eventuell im Auftrag) herauszufinden, wieviel ich wusste.
Als er erkannt hatte, ich habe nicht begriffen, dass es in Wirklichkeit ein drittes Mordopfer gab, überließ er mich ungeschützt den niederen Beweggründen des Staatsanwaltes. Schieseck konnte wahrscheinlich überhaupt nicht daran interessiert sein, mich in der Gerichtsverhandlung sachgerecht zu verteidigen. Unter Umständen hätte sich herausgestellt, dass er selbst auch diese „guten alten Freunde“ als V-Leute angeworben hat.

Bandenkriminalität
Ich kenne Mithäftlinge, die (im Vergleich zu Verbrechen auf politischer Ebene) für relativ bedeutungslose Straftaten viele Jahre zusätzlich verbüßen, weil man ihnen ab drei Personen „Banden-Kriminalität“ zum Vorwurf macht. Zu meiner Festnahme und zum Überfall auf das Haus waren aber bereits mehr als zehn bis zwanzig Personen in Zivil beteiligt!
Die verantwortlichen Kripo-Beamten haben sich nicht die Mühe gemacht, einem Richter einen Antrag auf Hausdurchsuchung vorzulegen. Ein Richter hätte es sowieso abgelehnt, denn es lag nichts gegen mich vor, das eine solche Maß-
nahme hätte rechtfertigen können. Gegen meine Eltern auch später schon gar nicht. Auch in den Ermittlungsakten ist nichts darüber festgehalten, aus wel-
chem Grund, wer und wie viele Personen in Zivilkleidung das Haus gestürmt und wonach sie gesucht haben.
Schließlich erklärte der Kripo-Beamte Galster vor Gericht, ich wäre lediglich als  „Zeuge“ mit auf das Revier gekommen – und ich hätte mich dann (angeblich!) in Widersprüchen verstrickt (uneidliche Falschaussage zu Vertuschungen!).
Handelte es sich bei derartigen Handlungsweisen unter Mitwirkung des LOStA Müller-Daams, um Tagesgeschehen? Eine Aufzählung aller weiterer Beteiligten dazu würde den Rahmen des vorliegenden Textes sprengen. Allein die bis-
herigen Erklärungen reichen aber aus, um zu verdeutlichen, dass hier zu mei 
nen Lasten im großen Stil bandenmäßig „organisierte Kriminalität“ innerhalb der Behörde vorliegt.

Die Schuld der Richter
Wenn Staatsanwaltschaft und Kripo Hand in Hand gemeinsam ihr Amt miss- brauchen, dann geht so etwas nicht ohne Wegsehen durch die Verteidigung und das Gericht.
Beim Durchlesen des schriftlichen Urteils erkennt man deutlich, das sich die Richter nicht gerade sehr sorgfältig um die Klärung der ganzen Ungereimtheiten und Widerprüche bemüht haben.
So werden z.B. Begründungen auf skurrile Zeugenaussagen gestützt ohne diese Aussagen jemals auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Meine Angaben, die ich in der Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung zu den Drogen-angelegenheiten der beiden Opfer F. Appel und L. Vacca machen konnte, wurden mir von der Kripo während der Vernehmungen so lange zerredet (zum Teil ex-trem aggressiv), bis ich sogar selbst geglaubt habe, den ein oder anderen Joint überbewertet zu haben. Wie kleingeprügelt habe ich daher in der Beschuldigtenvernehmung angegeben, meine Aussagen über „Drogengeschichten“ waren „absoluter Blödsinn“. Im schriftlichen Urteil werde ich genau so zitiert und es heißt weiter „dem schließt sich die Kammer an“ – ohne jede Begründung. Die Eltern, die Jugendämter,  Verteidiger Schieseck, Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende Richter K. Dengler wussten das jedoch ganz anders!
Ohne diese Vertuschung hätte sich ergeben, dass F. Appel und L. Vacca bereits wegen Drogendelikten vorbestraft und nur zur Bewährung (unter strengen Auflagen) auf freiem Fuß standen. In einem Dorf wie Bamberg ist die Wahr- scheinlichkeit hoch, dass eines der Opfer sogar von einem der drei Richter verurteilt wurde. Genauso wie zuvor schon Kripo und Staatsanwaltschaft und sogar mein Anwalt K. Schieseck, hat auch der Vorsitzende Richter Dengler z.B. meinem Vater gegenüber darauf bestanden, dass die Morde auf keinen Fall mit Drogenhandel zu tun haben durften.
Der gerichtsmedizinische Befund
Die schriftliche Urteilsbegründung dokumentiert mehrmals, dass die Berufsrichter schon wussten, was sie tun.
So wird z.B. zur Stellungnahme des Gerichtsmediziners Dr. Honus deutlich darauf verwiesen, dass man sich zur Verurteilung auf dessen Aussage in der Gerichtsver   handlung stützt – also nicht auf seine schriftlichen Obduktions- befunde (siehe dazu Prof. Eisenmenger und Prof. Graw) Genauso wie auch zu anderen Grundlagen für die Urteilsbegründung, haben es die Richter auch hier haarscharf vermieden alle Vorlagen genauer zu hinterfragen. Nach dem schriftlichen Obduktionsbefund hätte ich als „Nichtschuldig“ freigesprochen werden müssen. Daher war es für das Gericht besonders wichtig, zwischen dem schriftlichen Befund des Herrn Prof. Schulz als erstem Obduzenten und der Aussage des Dr. Honus in der Gerichtverhandlung ausdrücklich zu unterschei- den.
Im Übrigen haben die verantwortlichen m.E. auch ihre Amtsermittlungspflicht aus § 244 Abs. 2 StPO verletzt, denn sie haben von sich zwingend aufdrän- genden Beweismitteln keinen Gebrauch gemacht. Nur so war es möglich, das Urteil mit falschen Beweisergebnissen zu begründen. Ob mit Vorsatz oder nicht, spielt für mich hierfür keine Rolle mehr.

Organisierte Kriminalität auf politischer Ebene
Um das Zusammenwirken staatlicher Einrichtungen bei Straftaten (ob Amts- kumpanei, Korruption oder im organisierten Bündnis) zu veranschaulichen, ist es nicht nötig, einen ausführlichen Bogen vom kleinen, kriminellen V-Mann über Kripo und Staatsanwaltschaft bis zum Gericht zu spannen.
Die Wege zur politischen Ebene der Bundespolitik sind sogar sehr viel direkter als man es sich vorstellen kann.
Ein parlamentarischer Geschäftsführer der CSU
Im Fall des ersten Mordes am unbekannten Opfer (20. August 1995 – siehe: „Die verschwundene Leiche“) saß Günter  Sch. bei mir im Auto und gab mir aus Versehen seinen Schlüsselbund. Er  war ursprünglich selbst Polizist des BKA, arbeitete jedoch als Personenschützer und Chauffeur für den ehemals lang- jährigen Oberbürgermeister P. Röhner.
P. Röhner (CSU) amtierte von 1982 bis 1994 als Oberbürgermeister der Stadt Bamberg. Von 1975 bis 1982 war er Mitglied des Bundestages, brachte es bis zum Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Bundestagsfraktion. Röhner hatte erfolglos therapeutisch behandelte Suchtprobleme, auch mit harten Drogen. Trotzdem er als künftiger Bundes-Landwirtschaftsminister gehandelt wurde, kam er auf Drängen seiner Frau wieder nach Bamberg zurück. Sie merkte erst später, dass er von Günter Sch. immer wieder neu mit allerlei Drogen versorgt wurde. Die durch eine Stadtratsfraktion beantragte Versetzung in den Ruhestand wegen Krankheit wurde mit den Stimmen der CSU abgelehnt.
Aber auch in der Würzburger Diskothek, die eine Angehörige der Familie Röhners als Geschäftsfrau betrieb, wurden Drogen mit strategisch angelegten Geschäftsmodellen gehandelt. Während meiner Haft habe ich im Gefängnis Handlanger (Kuriere) dieser „strategischen Geschäftsmodelle“ kennen gelernt. Ich bin daher genauestens informiert. Sie blieben in der Regel von Kripo und Justiz unberührt. Einer der zunächst für die Szene in Bamberg verantwortlichen Polizeibeamten, der inzwischen in den höheren Dienst aufge-stiegene Kripo-Beamte Wolfgang G., wurde damals von Bamberg nach Würzburg versetzt.
Strafanzeigen
Immer wieder stellt man mir die Frage, warum ich denn erst jetzt – nach 20 Jahren Haft – die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen würde. Tat- 
sächlich haben wir aber von Anfang an, die ganzen Jahre hindurch, immer wieder z.B. viele schwergewichtige Straf-anzeigen gestellt, die zwangsläufig dazu hätten führen müssen, dass die ganze Angele-genheit neu aufgerollt wird. Als Grundlage für die Anzeigen dienten u.a. Beweise aus den Ermittlungsakten, die sich unter Angabe von Seitenzahl und Absatz ganz einfach nach- schlagen lassen. Diese Strafanzeigen wurden jedoch nicht einfach nur unsachlich abge- lehnt. Die Existenz der Beweise wurde mit einer Kaltblütigkeit verleugnet, wie man sie von Vertretern eines demokratischen Rechtsstaats nicht erwartet. Man muss sich bei politischer Motivation und Weisungsgebundenheit nicht wundern!
Ministerium
Ich bat meine Eltern, das Bayerische Innen- und das Justizministerium anzuschreiben und auf die Kriminalität innerhalb der Polizei und Justiz aufmerksam zu machen. Außer einer Empfangsbestätigung kam jedoch keine vernünftige Reaktion.
In Bayern regiert die CSU (die Partei z.B. der falschen Dr.-Titel). Es gab in Bayern noch nie einen Ministerpräsidenten, unter dem es nicht zum Skandal kam, in der Regel sogar unter dessen Anleitung. Die Verlustsummen durch Finanzskandale z.B. wurden immer gewaltiger – inzwischen sind Milliar- densummen Realität.
Eine Partei, die laufend Skandale aufzuweisen hat, kann an einer qualitativ hochwertigen Justiz nicht wirklich interessiert sein. Andernfalls wäre die CSU innerhalb kürzester Zeit nicht mehr handlungsfähig. Es braucht also nicht zu verwundern, dass die Justizministerin Merk im Falle G. Mollath die Weisungs- gebundenheit der Staatsanwaltschaft strikt leugnet, jedoch Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Formulierung eines Wiederaufnahme-antrages erteilt. Als Dank dafür wird sie vom Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden Horst Seehofer nicht in die Hölle geschickt, sondern als Recycling nach Straßburg entsorgt. Alles ist gerettet!
Im Übrigen ist der Drogenhandel (mit Hilfe von V-Leuten) ein sehr einträgliches Geschäft, auf das man in Bayern auch zukünftig nicht verzichten wollen wird (bzw auf die Spenden-einnahmen).
Eine ehrliche und vollständige Aufklärung der mir zur Last gelegten Morde (mit dem Ergebnis der Verurteilung der Täter sowie der Helfer bei Polizei und Justiz), genauso wie die Aufklärung des Oktoberfest-Attentats, wird es sicherlich erst dann geben, wenn die CSU in Bayern abgetreten ist/wurde.
Drogen- und Waffenhandel
Die amerikanische Ostküste wird von Heroin regelrecht überflutet. Im Bun- desstaat „Vermont“ spricht man sogar von einer „Heroin-Epidemie“. Der US-Markt ist derart über- versorgt, dass sich die Dealer noch nicht einmal mehr die Mühe machen, das Heroin zu strecken. Trotz dessen Heroin also in Kleinstform verkauft wird, kann man es auf der Straße wesentlich (!) billiger kaufen, als Schmerzmedikamente. Dieser amerikanische Heroinmarkt geht auf Seilschaften zurück, die ihren Ursprung auch im fränkischen Teil Bayerns haben.
Afghanistan ist eines der Hauptanbaugebiete für Mohn, dem Ausgangsstoff für Heroin. Die Einnahmen aus dem Heroinhandel werden vor allem in Kriegswaf- fen für den islamischen Terror investiert.
Genau so wie schon unter „rot/grün“, existiert auch unter „CDU/CSU“ die par- lamentarische Kontrolle über den deutschen Handel mit Kriegswaffen mehr und mehr nur noch dem Schein nach. Um sich jeglicher parlamentarischer Kontrolle gleich vollständige zu ent- ziehen, hat z.B. der süddeutsche Waffenbauer „Heckler & Koch“ direkt in Saudi-Arabien eine ganze Waffenfabrik aufgebaut.
Somit fließen Einnahmen aus dem Heroinhandel durch den Handel mit Kriegswaffen ohne Umweg direkt auch in bayerische Kassen.
Gelegentlich liest man in der Zeitung von verhafteten Drogenkurieren, die Heroinmengen in Millionenwerten transportiert haben. Eigentlich müsste doch jemand, der Drogen in solche Mengen einführt, auch Bargeld in dieser Größen- ordnung wieder ausführen. Aber ich habe noch nie davon gehört, dass ein Drogenkurier mit Millionen an Bargeld aufgegriffen wurde (ausgenommen auf dem Balkan unter dem Rock eines süchtigen Bischofs des Vatikans – eines Deutschen). Wieso eigentlich nur der?
Weil das Bargeld Deutschland nicht mehr verlässt! Es wird gleich vor Ort gewaschen. Deutschland ist nicht nur innerhalb Europas, sondern sogar weltweit als Geldwäsche-Paradies und Steueroase bekannt. Jeder noch so kleine Oberbürgermeister und dessen Handlanger, kennt sich in bargeldlosen Transaktionsgeschäften genauso aus wie mit Parteispenden und Schwarz- geldkonten (siehe z.B. Bundes-Schatzmeister der CDU). Als NRW-Finanz- minister machte z.B. Helmut Linssen den Weg frei für den Ankauf von Steuer-Daten. Dann kam heraus, dass auch er auf einer der CDs auftaucht. Der CDU-Schatzmeister parkte demnach Geld auf den Bahamas. 
Der größte politische Skandal, der die Bundesrepublik Deutschland aber  jemals erschütterte, begann mit einem Ermittlungsverfahren gegen Walter Leisler Kiep. Er wird verdächtigt eine Million Mark in bar von Karlheinz Schreiber erhalten und Steuern in Höhe von 529.000 Mark hinterzogen zu haben.
In TV-Politmagazinen wird schon seit vielen Jahren immer wieder über solche Missstände berichtet, aber niemand interessiert sich wirklich dafür und so existiert die Kriminalität in politischen Kreisen auch nicht in den Köpfen der Bürger.
So wie griechische Rechtsinstitutionen die Korruption des Kriegsgeräte-Herstellers „“Kraus-Maffay“ ans Licht gebracht haben, muss auch Amerika gegen bayerische Seilschaften vorgehen, wenn es den Heroinhandel be- kämpfen will.
Matthias  09.12.2014

Anmerkungen:
„Im Jahr 2011 wurden in Deutschland insgesamt 17.586 Einzelanträge für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt (Vorjahr: 16.145). Der Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug 5,414 Milliarden Euro und ist damit gegenüber 2010 (4,754 Milliarden Euro) um ca. 660 Millionen Euro gestiegen, liegt aber unterhalb des bisherigen Höchstwertes von 2008.
Im Jahre 2011 wurden insgesamt 91 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 5,38 Milliarden Euro erteilt (2010: 69 im Wert von 737,3 Millionen Euro), aufgrund derer die Unter-nehmen mehrere Ausfuhren an denselben oder verschiedene Empfänger im Ausland vornehmen konnten.
Im Jahre 2011 wurden 105 Anträge (Vorjahr 113) für die Genehmigung von Rüstungsgüterausfuhren abgelehnt. Der Gesamtwert der abgelehnten Anträge belief sich auf 24,8 Millionen Euro (Vorjahr 8,1 Millionen Euro).“
Quelle: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2011 „Rüstungsexportbericht 2011“

19. November 2013

Rüstungsexporte
Saudi-Arabien ist Deutschlands bester Waffenkunde
Der Verkauf des Kampfpanzers "Leopard 2" an Saudi-Arabien kam vorerst nicht zustande, insgesamt aber ist die Regierung in Riad offenbar der beste Kunde deutscher Rüstungsfirmen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf den neuen Rüstungsexportbericht.
Berlin - Saudi-Arabien war im vergangenen Jahr offenbar Hauptabnehmer deutscher Rüstungsgüter. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf den Rüstungsexportbericht, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll.
2012 wurden demnach Waffenexporte im Wert von 1,2 Milliarden Euro in den Golfstaat genehmigt, darunter Rohrwaffenrichtgeräte und Waffenzielgeräte, Ausrüstung zur Sicherung von Grenzen sowie Software für die Steuerung von Flugkörpern. Offiziell wurden die Zahlen zunächst nicht bestätigt.
Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien sind wegen der Menschenrechtslage in dem Königreich hoch umstritten. Für Aufsehen sorgten in den vergangenen Jahren Berichte des SPIEGEL über die Pläne der saudi-arabischen Regierung, "Leopard 2"-Kampfpanzer aus deutscher Produktion zu kaufen. Bislang ist beim Hersteller Krauss-Maffei Wegmann noch kein Auftrag eingegangen.
Insgesamt gingen der Umfang der von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen im vergangenen Jahr zurück: von 5,4 auf 4,7 Milliarden Euro. Die tatsächlichen Ausfuhren nahmen von einem Volumen von fast 1,3 Milliarden auf 946 Millionen Euro ab. 59 Prozent der Exporte gingen an Länder, die nicht der EU oder Nato angehören oder gleichgestellt sind.
Stark gestiegen sind die Exportgenehmigungen für Kleinwaffen. An Drittländer außerhalb von EU und Nato seien Pistolen oder Maschinengewehre sowie Munition im Wert von 37,1 Millionen Euro exportiert worden, berichtet die ARD. 2011 waren es 17,9 Millionen Euro.
Union und SPD haben in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen, den Verbleib von Kleinwaffen durch eine bessere Kennzeichnung stärker zu kontrollieren. Zudem wollen sie die Information von Bundestag und Öffentlichkeit verbessern.“
ssu/dpa-AFX

RÜSTUNGSEXPORTE NACH SAUDI-ARABIEN
25. Jan. 2015,
Diesen Artikel finden Sie online unter

„U-Boote
Merkel setzt sich für Milliarden-Rüstungsdeal ein
Sie sind bis zu 90 Meter lang und können einen Monat ohne Unterbrechung tauchen. Bis zu zwölf U-Boote der Klasse 216 könnte Deutschland an Australien verkaufen. Kanzlerin Merkel wirbt für den Deal.
Kanzlerin Angela Merkel hat beim Weltwirtschaftsgipfel in Davos für den Milliardendeal geworben
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzt sich einem Medienbericht zufolge persönlich für einen Verkauf von bis zu zwölf deutschen U-Booten an Australien ein. Der Rüstungsdeal könne der deutschen Industrie einen Auftragswert von 14 Milliarden Euro einbringen, berichtete der "Spiegel (Link: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spiegel-exklusiv-merkel-will-u-boot-deal-mit-australien-a-1014664.html) " am Freitag vorab aus seiner neuen Ausgabe. In Regierungskreisen wird das mögliche Geschäft demnach als "herausragend" bewertet, da die deutsche U-Boot-Industrie auf Jahrzehnte davon profitieren könne.
Laut "Spiegel" geht es um Schiffe der Klasse 216 von ThyssenKrupp – die es zwar bisher erst als Entwurf gibt, sie gelten demnach jedoch als die modernsten konventionellen U-Boote weltweit. Sie sind bis zu 90 Meter lang und können bis zu einen Monat ohne Unterbrechung tauchen.
In Konkurrenz stehe Deutschland bei dem Rüstungsdeal mit Japan, berichtete das Magazin weiter. Merkel habe im November am Rande des G-20-Gipfels im australischen Brisbane bei Australiens Premierminister Tony Abbott für das deutsche Angebot mit dem Argument geworben, dass Deutschland politisch neutral agieren könne, während Japan unter Spannungen mit China leide. Abbott soll demnach mit den Worten geantwortet haben: "Damit haben Sie recht." Mit einer Vorentscheidung ist dem Bericht zufolge Mitte des Jahres zu rechnen.“
AFP/dpa/sara

Spiegelfechterei?

R. Frey



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