Organisierte Kriminalität durch Kripo und Justiz
Vor
allem in Bayern wurde die Glaubwürdigkeit von Polizei und Justiz nicht erst
durch meinen Fall schwer geschädigt (Fall Rupp, Fall Mollath, Fall Kulac). Die
Kripo Bamberg, Rechtsinstitut der Staatsanwaltschaft, verweigert auch heute
noch die Wahrheit darüber, auf welcher Informationsgrundlage man beschlos- sen
hat, das Haus meiner Eltern und meine Wohnung zu stürmen, den PKW zu
beschlagnahmen und mich festzunehmen. Darüber hinaus wird in den Ermitt-lungsakten
dokumentiert, dass u.a. wichtige Zeugen, die hochbrisante Angaben zu den
Tatgeschehen machen wollten (z.B. Tatzeitpunkt, Täterbeschreibungen usw.), zum
Teil einfach abgewimmelt wurden. Ausgerechnet die Protokolle solcher Zeugen,
die mich vollständig entlastet hätten, sind komplett verschwun- den, Zeugen unter mysteriösen Umständen verstorben
(siehe dazu Beitrag „Weitere Todesfälle“). Niemand weiß wie viele Ermittlungsergebnisse
die Kripo Bamberg hat verschwinden lassen, um die Täter zu decken und/oder um
deren Beteiligung an den mir in die Schuhe geschobenen Morden zu verschleiern.
Anmerkungen:
Die Soko
FRANK hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen, beginnend mit Versäumnissen und Irreführungen bei der
Tatortbefundaufnahme bis zur verantwortlichen Vernehmung des Matthias Frey,
oberflächlich und mangelhaft gearbeitet
und es insbesondere unterlassen/vermieden
> mindestens 60 ermittlungsrelevante Sachspuren
abzuklären und
> mindestens 122 Personenspuren
und Hinweisen auf verdächtige Personen
nachzugehen
und sie zu vernehmen,
> Personen
aus der Szene zu vernehmen, die sowohl im Bekannten- und/oder gar
Freundeskreis
von F. Appel und L. Vacca angesiedelt waren,
> Widersprüche in Zeugenaussagen zu klären ,
> offensichtliche
Falschaussagen auseinanderzulegen,
> die
Vernehmungen von Matthias mit den durchgeführten Zeugenvernehmungen und
vorliegenden
Sachspuren auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, um auch
entlastende Punkte zu
ermitteln,
> den
zeitlichen Ablauf bis zur vorläufigen Festnahme von Matthias und dessen
Einlieferung in den Polizeigewahrsam schriftlich festzuhalten,
> Aktenwahrheit und Aktenklarheit“ zu
gewährleisten.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben keinen Anfangstatverdacht
für eine Täterschaft von Matthias zu den
Tötungsdelikten z. N. F. Appel und L. Vacca.
Es war
lediglich zunächst bekannt geworden, dass Matthias den Spitznamen „Matze“ hatte
und seit kurzem zum Kreis der Mitglieder
eines Fortbildungskurses gehörte, an dem auch L. Vacca teilnahm.
Da sich
aber die kriminalpolizeilichen Ermittlungen von Anfang an nur auf die Person
Matthias Frey konzentrierten, steht fest, dass ein Spitzel (V-Mann) oder
verdeckter Ermittler am Sonntag die Täterschaft zum Nachteil Frank Appel´s
gezielt dem Matthias Frey in die Schuhe geschoben hatte. Tatzeugen zu Lasten
des Matthias gibt es nicht, ausgenommen diesen Informanten. Der wurde nie
(aktenkundig) vernommen, die Spur zu ihm
aktiv verwischt (siehe Beitrag Günter
Sch.).
Dieser V- Mann durfte aus kriminaltaktischen Gründen nicht in Erscheinung treten, damit seine Identität
nicht offenbart wurde. Seine Angaben durften deshalb auch nicht Bestandteil der
Ermittlungsakten werden. Dies hatte
zur Folge, dass keine „Aktenwahrheit und Aktenklarheit“ vorlag, das Gericht bewusst
getäuscht wurde.
Es kann
auch nicht ausgeschlossen werden, dass dieser „verdeckte Ermittler der Krimi-
nalpolizei oder der Geheimpolizei“ eingeschleust
war, um Informationen über politisch motivierte, kriminelle Machenschaften wessen
auch immer zu erlangen (vgl. z.B. Überwachung der Frau Dr. Gabriele Pauli, CSU,
Landrätin Fürth, während der Ära E. Stoiber von 1993 - 2007).
Die Einschleusung wird untermauert durch die
Einlassungen von Matthias Frey bezüglich der Tatbeteiligung bestimmter Personen
denen offensichtlich und nicht nachvollziehbar kein Glauben geschenkt und sogar
ad absurdum geführt, die Spuren zu ihnen sogar bewusst vernichtet wurden!
Von
der deutschen Staatsanwaltschaft spricht mancher als „der objektivsten Behörde
der Welt“, zurückzuführen auf geduldiges
Papier:
„Die
Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur
Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und
für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“ (§ 160 Abs. 2 der
Strafprozessordnung).
Hat in Bamberg die
Staatsanwaltschaft wohl in Missverständnis dieses gesetzlichen Auftrags nur
„die zur Belastung dienenden Umstände“ , ermittelt, war aktiv um
Aktenunterdrückung, den Verlust und die Vernichtung der entlastenden Beweise
besorgt?
Sie kennt aber ihr
Strafgesetzbuch:
„Wer als Amtsträger , der zur
Mitwirkung an einem Strafverfahren … berufen ist, absichtlich oder wissentlich
einen Unschuldigen … strafrechtlich verfolgt oder auf ein solche Verfolgung
hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe … bestraft (§ 344 Abs. 1 StGB).
Ein Staatsanwalt wird deshalb
nicht ohne weiteres gegen seinen gesetzlichen Auftrag handeln, ausgenommen, er
weiß, er wird gedeckt.
Denn „die Beamten der
Staatsanwaltschaft haben den
dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“ (§ 146 GVG). Die Dienstaufsicht führt hinsichtlich aller
staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes die
Landesjustizverwaltung (§ 147 GVG), also
der/die Justizminister/in und letztlich der/die Ministerpräsident/in.
Was spielte sich vor den
damaligen Wahlen ab?
R.
Frey
Der Leitende Oberstaatsanwalt (LOStA)
Müller-Daams:
Die
Rechtsprechung schreibt vor, dass V.-Leute nur unter ausdrücklicher Anordnung
des Staatsanwaltes agieren dürfen. So muss man sich über das destruktive Verhalten
des LOStA Müller-Daams nicht weiter wundern.
Seine
Anordnung zur Vernichtung der Beweisgegenstände (noch während des Verfahrens
mit offenem Ausgang!) ist aktenkundig.
Auch weitere Fundstellen in den Ermittlungsakten belegen eindeutig, dass es
Müller-Daams und seinen Hilfsbeamten zu keinem Zeitpunkt um konstruktive
Untersuchungen der Fälle ging. Stattdessen setzte er alles daran mich als
schuldig darzustellen.
Ganz
besonders verwundert jedoch der Drogentest. Zu Mordermittlungen ist es ein
vollkommen normaler Hergang, den Beschuldigten auf eine ganze Reihe von Drogen
hin, durch Bluttest und Haaranalysen überprüfen zu lassen.
Aus
der Vielzahl der gesuchten Drogen, bestellte Müller-Daams ausdrücklich (!) die
Suche nach LSD nachträglich wieder ab. Was hatte der LOStA Müller-
Daams zu
verheimlichen?! Hätte man womöglich in meinem Blut – nach der Beschuldigtenvernehmung
– LSD-Rückstände finden können?! Es gibt Staaten, wo es zur Normalität gehört,
Personen vor einem Verhör LSD zu verabreichen (siehe dazu Beitrag: „Beschuldigtenvernehmung
unter LSD“).
Karsten Schieseck
Natürlich
stellt sich dringend die Frage, warum spätestens in der Gerichts-
verhandlung
der Verteidiger nicht für klare Verhältnisse sorgt (siehe Beitrag „Mandantenverat“).
Karsten Schieseck ist dafür bekannt, dass er unter seinen Mandanten V-Leute
anwirbt. Mir ist nicht bekannt, ob er dafür bezahlt wird oder ob man ihm im
Gegenzug berufliche Vorteile gewährt. Wenn diese V-Leute jemanden ans Messer
liefern, wie will Schieseck (in enger
Zusammenarbeit mit Kripo und Justiz) dann noch ein unbefangener Verteidiger
sein?
Im
Übrigen hat mir K. Schieseck selbst erklärt, dass er Lucia Vacca – also eines
der Mordopfer- als Verteidiger vertreten hat. Nachdem sich mir mehr und mehr
erschlossen hat, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit nicht um zwei,
sondern um drei Mordopfer handelt, verwundert es mich auch nicht mehr, dass
mich Schieseck gleich bei unserem ersten Treffen eindringlich nach weiteren
Mordopfern fragte. Heute gehe ich davon aus, dass er durch die Kripo Bamberg
und den LOStA Müller-Daams genauestens über den wahren Tathergang informiert
wurde. Schieseck versuchte (eventuell im Auftrag) herauszufinden, wieviel ich
wusste.
Als
er erkannt hatte, ich habe nicht begriffen, dass es in Wirklichkeit ein drittes
Mordopfer gab, überließ er mich ungeschützt den niederen Beweggründen des
Staatsanwaltes. Schieseck konnte wahrscheinlich überhaupt nicht daran
interessiert sein, mich in der Gerichtsverhandlung sachgerecht zu verteidigen.
Unter Umständen hätte sich
herausgestellt, dass er selbst auch diese „guten alten Freunde“ als V-Leute angeworben
hat.
Bandenkriminalität
Ich
kenne Mithäftlinge, die (im Vergleich zu Verbrechen auf politischer Ebene) für
relativ bedeutungslose Straftaten viele Jahre zusätzlich verbüßen, weil man
ihnen ab drei Personen „Banden-Kriminalität“ zum Vorwurf macht. Zu meiner
Festnahme und zum Überfall auf das Haus waren aber bereits mehr als zehn bis
zwanzig Personen in Zivil beteiligt!
Die
verantwortlichen Kripo-Beamten haben sich nicht die Mühe gemacht, einem Richter
einen Antrag auf Hausdurchsuchung vorzulegen. Ein Richter hätte es sowieso abgelehnt,
denn es lag nichts gegen mich vor, das eine solche Maß-
nahme hätte rechtfertigen
können. Gegen meine Eltern auch später schon gar nicht. Auch in den
Ermittlungsakten ist nichts darüber festgehalten, aus wel-
chem Grund, wer und
wie viele Personen in Zivilkleidung das Haus gestürmt und wonach sie gesucht haben.
Schließlich
erklärte der Kripo-Beamte Galster vor Gericht, ich wäre lediglich als „Zeuge“ mit auf das Revier gekommen – und ich
hätte mich dann (angeblich!) in Widersprüchen verstrickt (uneidliche
Falschaussage zu Vertuschungen!).
Handelte
es sich bei derartigen Handlungsweisen unter Mitwirkung des LOStA Müller-Daams,
um Tagesgeschehen? Eine Aufzählung aller weiterer Beteiligten dazu würde den
Rahmen des vorliegenden Textes sprengen. Allein die bis-
herigen Erklärungen
reichen aber aus, um zu verdeutlichen, dass hier zu mei
nen Lasten im großen
Stil bandenmäßig „organisierte Kriminalität“ innerhalb der Behörde vorliegt.
Die Schuld der Richter
Wenn Staatsanwaltschaft und
Kripo Hand in Hand gemeinsam ihr Amt miss- brauchen, dann geht so etwas nicht
ohne Wegsehen durch die Verteidigung und das Gericht.
Beim Durchlesen des
schriftlichen Urteils erkennt man deutlich, das sich die Richter nicht gerade
sehr sorgfältig um die Klärung der ganzen Ungereimtheiten und Widerprüche bemüht
haben.
So werden z.B. Begründungen
auf skurrile Zeugenaussagen gestützt ohne diese Aussagen jemals auf den
Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Meine Angaben, die ich in
der Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung zu den Drogen-angelegenheiten der beiden
Opfer F. Appel und L. Vacca machen konnte, wurden mir von der Kripo während der
Vernehmungen so lange zerredet (zum Teil ex-trem aggressiv), bis ich sogar
selbst geglaubt habe, den ein oder anderen Joint überbewertet zu haben. Wie
kleingeprügelt habe ich daher in der Beschuldigtenvernehmung angegeben, meine
Aussagen über „Drogengeschichten“ waren „absoluter Blödsinn“. Im schriftlichen
Urteil werde ich genau so zitiert und es heißt weiter „dem schließt sich die
Kammer an“ – ohne jede Begründung. Die Eltern, die Jugendämter, Verteidiger Schieseck, Staatsanwaltschaft und
der Vorsitzende Richter K. Dengler wussten das jedoch ganz anders!
Ohne diese Vertuschung hätte
sich ergeben, dass F. Appel und L. Vacca bereits wegen Drogendelikten
vorbestraft und nur zur Bewährung (unter strengen Auflagen) auf freiem Fuß
standen. In einem Dorf wie Bamberg ist die Wahr- scheinlichkeit hoch, dass eines
der Opfer sogar von einem der drei Richter verurteilt wurde. Genauso wie zuvor
schon Kripo und Staatsanwaltschaft und sogar mein Anwalt K. Schieseck, hat auch
der Vorsitzende Richter Dengler z.B. meinem Vater gegenüber darauf bestanden,
dass die Morde auf keinen Fall mit Drogenhandel zu tun haben durften.
Der
gerichtsmedizinische Befund
Die schriftliche
Urteilsbegründung dokumentiert mehrmals, dass die Berufsrichter schon wussten,
was sie tun.
So wird z.B. zur
Stellungnahme des Gerichtsmediziners Dr. Honus deutlich darauf verwiesen, dass
man sich zur Verurteilung auf dessen Aussage in der Gerichtsver handlung stützt – also nicht auf seine
schriftlichen Obduktions- befunde (siehe dazu Prof. Eisenmenger und Prof. Graw) Genauso
wie auch zu anderen Grundlagen für die Urteilsbegründung, haben es die Richter
auch hier haarscharf vermieden alle Vorlagen genauer zu hinterfragen. Nach dem
schriftlichen Obduktionsbefund hätte ich als „Nichtschuldig“ freigesprochen werden
müssen. Daher war es für das Gericht besonders wichtig, zwischen dem schriftlichen
Befund des Herrn Prof. Schulz als erstem Obduzenten und der Aussage des Dr. Honus
in der Gerichtverhandlung ausdrücklich zu unterschei- den.
Im
Übrigen haben die verantwortlichen m.E. auch ihre Amtsermittlungspflicht aus §
244 Abs. 2 StPO verletzt, denn sie haben von sich zwingend aufdrän- genden Beweismitteln keinen Gebrauch gemacht.
Nur so war es möglich, das Urteil mit falschen Beweisergebnissen zu begründen.
Ob mit Vorsatz oder nicht, spielt für mich hierfür keine Rolle mehr.
Organisierte Kriminalität auf
politischer Ebene
Um das Zusammenwirken staatlicher
Einrichtungen bei Straftaten (ob Amts- kumpanei, Korruption oder im organisierten
Bündnis) zu veranschaulichen, ist es nicht nötig, einen ausführlichen Bogen vom
kleinen, kriminellen V-Mann über Kripo und Staatsanwaltschaft bis zum Gericht
zu spannen.
Die Wege zur politischen
Ebene der Bundespolitik sind sogar sehr viel direkter als man es sich
vorstellen kann.
Ein parlamentarischer Geschäftsführer
der CSU
Im Fall des ersten Mordes am
unbekannten Opfer (20. August 1995 – siehe: „Die verschwundene Leiche“) saß Günter
Sch. bei mir im Auto und gab mir aus
Versehen seinen Schlüsselbund. Er war ursprünglich
selbst Polizist des BKA, arbeitete jedoch als Personenschützer und Chauffeur
für den ehemals lang- jährigen Oberbürgermeister P. Röhner.
P. Röhner (CSU) amtierte von
1982 bis 1994 als Oberbürgermeister der Stadt Bamberg. Von 1975 bis 1982 war er
Mitglied des Bundestages, brachte es bis zum Parlamentarischen Geschäftsführer
der CSU-Bundestagsfraktion. Röhner hatte erfolglos therapeutisch behandelte Suchtprobleme,
auch mit harten Drogen. Trotzdem er als künftiger
Bundes-Landwirtschaftsminister gehandelt wurde, kam er auf Drängen seiner Frau
wieder nach Bamberg zurück. Sie merkte erst später, dass er von Günter Sch.
immer wieder neu mit allerlei Drogen versorgt wurde. Die durch eine Stadtratsfraktion
beantragte Versetzung in den Ruhestand wegen Krankheit wurde mit den Stimmen
der CSU abgelehnt.
Aber auch in der Würzburger Diskothek,
die eine Angehörige der Familie Röhners als Geschäftsfrau betrieb, wurden Drogen
mit strategisch angelegten Geschäftsmodellen gehandelt. Während meiner Haft
habe ich im Gefängnis Handlanger (Kuriere) dieser „strategischen Geschäftsmodelle“
kennen gelernt. Ich bin daher genauestens informiert. Sie blieben in der Regel von
Kripo und Justiz unberührt. Einer der zunächst für die Szene in Bamberg verantwortlichen
Polizeibeamten, der inzwischen in den höheren Dienst aufge-stiegene Kripo-Beamte
Wolfgang G., wurde damals von Bamberg nach Würzburg versetzt.
Strafanzeigen
Immer wieder stellt man mir
die Frage, warum ich denn erst jetzt – nach 20 Jahren Haft – die Wiederaufnahme
des Verfahrens beantragen würde. Tat-
sächlich haben wir aber von Anfang an, die
ganzen Jahre hindurch, immer wieder z.B. viele schwergewichtige Straf-anzeigen
gestellt, die zwangsläufig dazu hätten führen müssen, dass die ganze Angele-genheit
neu aufgerollt wird. Als Grundlage für die Anzeigen dienten u.a. Beweise aus
den Ermittlungsakten, die sich unter Angabe von Seitenzahl und Absatz ganz
einfach nach- schlagen lassen. Diese Strafanzeigen wurden jedoch nicht einfach
nur unsachlich abge- lehnt. Die Existenz der Beweise wurde mit einer Kaltblütigkeit
verleugnet, wie man sie von Vertretern eines demokratischen Rechtsstaats nicht erwartet.
Man muss sich bei politischer Motivation und Weisungsgebundenheit nicht
wundern!
Ministerium
Ich
bat meine Eltern, das Bayerische Innen- und das Justizministerium anzuschreiben
und auf die Kriminalität innerhalb der Polizei und Justiz aufmerksam zu machen.
Außer einer Empfangsbestätigung kam jedoch keine vernünftige Reaktion.
In Bayern
regiert die CSU (die Partei z.B. der falschen Dr.-Titel). Es gab in Bayern noch
nie einen Ministerpräsidenten, unter dem es nicht zum Skandal kam, in der Regel
sogar unter dessen Anleitung. Die Verlustsummen durch Finanzskandale z.B. wurden
immer gewaltiger – inzwischen sind Milliar- densummen Realität.
Eine Partei, die laufend
Skandale aufzuweisen hat, kann an einer qualitativ hochwertigen Justiz nicht
wirklich interessiert sein. Andernfalls wäre die CSU innerhalb kürzester Zeit
nicht mehr handlungsfähig. Es braucht also nicht zu verwundern, dass die
Justizministerin Merk im Falle G. Mollath die Weisungs- gebundenheit der Staatsanwaltschaft
strikt leugnet, jedoch Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Formulierung
eines Wiederaufnahme-antrages erteilt. Als Dank dafür wird sie vom Ministerpräsidenten
und Parteivorsitzenden Horst Seehofer nicht in die Hölle geschickt, sondern als
Recycling nach Straßburg entsorgt. Alles ist gerettet!
Im Übrigen ist der
Drogenhandel (mit Hilfe von V-Leuten) ein sehr einträgliches Geschäft, auf das
man in Bayern auch zukünftig nicht verzichten wollen wird (bzw auf die Spenden-einnahmen).
Eine ehrliche und
vollständige Aufklärung der mir zur Last gelegten Morde (mit dem Ergebnis der
Verurteilung der Täter sowie der Helfer bei Polizei und Justiz), genauso wie
die Aufklärung des Oktoberfest-Attentats, wird es sicherlich erst dann geben,
wenn die CSU in Bayern abgetreten ist/wurde.
Drogen-
und Waffenhandel
Die amerikanische Ostküste
wird von Heroin regelrecht überflutet. Im Bun- desstaat „Vermont“ spricht man
sogar von einer „Heroin-Epidemie“. Der US-Markt ist derart über- versorgt, dass
sich die Dealer noch nicht einmal mehr die Mühe machen, das Heroin zu strecken.
Trotz dessen Heroin also in Kleinstform verkauft wird, kann man es auf der
Straße wesentlich (!) billiger kaufen, als Schmerzmedikamente. Dieser
amerikanische Heroinmarkt geht auf Seilschaften zurück, die ihren Ursprung auch
im fränkischen Teil Bayerns haben.
Afghanistan ist eines der
Hauptanbaugebiete für Mohn, dem Ausgangsstoff für Heroin. Die Einnahmen aus dem
Heroinhandel werden vor allem in Kriegswaf- fen für den islamischen Terror
investiert.
Genau so wie schon unter
„rot/grün“, existiert auch unter „CDU/CSU“ die par- lamentarische Kontrolle über
den deutschen Handel mit Kriegswaffen mehr und mehr nur noch dem Schein nach.
Um sich jeglicher parlamentarischer Kontrolle gleich vollständige zu ent- ziehen,
hat z.B. der süddeutsche Waffenbauer „Heckler & Koch“ direkt in
Saudi-Arabien eine ganze Waffenfabrik aufgebaut.
Somit fließen Einnahmen aus
dem Heroinhandel durch den Handel mit Kriegswaffen ohne Umweg direkt auch in bayerische
Kassen.
Gelegentlich liest man in
der Zeitung von verhafteten Drogenkurieren, die Heroinmengen in Millionenwerten
transportiert haben. Eigentlich müsste doch jemand, der Drogen in solche Mengen
einführt, auch Bargeld in dieser Größen- ordnung wieder ausführen. Aber ich habe
noch nie davon gehört, dass ein Drogenkurier mit Millionen an Bargeld
aufgegriffen wurde (ausgenommen auf dem Balkan unter dem Rock eines süchtigen Bischofs
des Vatikans – eines Deutschen). Wieso eigentlich nur der?
Weil das Bargeld Deutschland
nicht mehr verlässt! Es wird gleich vor Ort gewaschen. Deutschland ist nicht
nur innerhalb Europas, sondern sogar weltweit als Geldwäsche-Paradies und
Steueroase bekannt. Jeder noch so kleine Oberbürgermeister und dessen
Handlanger, kennt sich in bargeldlosen Transaktionsgeschäften genauso aus wie
mit Parteispenden und Schwarz- geldkonten (siehe z.B. Bundes-Schatzmeister der
CDU). Als NRW-Finanz- minister machte z.B. Helmut
Linssen den Weg frei für den Ankauf von Steuer-Daten. Dann kam heraus, dass
auch er auf einer der CDs auftaucht. Der CDU-Schatzmeister parkte demnach Geld
auf den Bahamas.
Der größte politische Skandal, der die Bundesrepublik Deutschland aber jemals erschütterte, begann mit einem
Ermittlungsverfahren gegen Walter Leisler Kiep. Er wird verdächtigt eine
Million Mark in bar von Karlheinz Schreiber erhalten und Steuern in Höhe von
529.000 Mark hinterzogen zu haben.
In TV-Politmagazinen wird
schon seit vielen Jahren immer wieder über solche Missstände berichtet, aber niemand
interessiert sich wirklich dafür und so existiert die Kriminalität in
politischen Kreisen auch nicht in den Köpfen der Bürger.
So wie griechische
Rechtsinstitutionen die Korruption des Kriegsgeräte-Herstellers „“Kraus-Maffay“
ans Licht gebracht haben, muss auch Amerika gegen bayerische Seilschaften
vorgehen, wenn es den Heroinhandel be- kämpfen will.
Matthias 09.12.2014
Anmerkungen:
„Im Jahr
2011 wurden in Deutschland insgesamt 17.586 Einzelanträge für die endgültige Ausfuhr
von Rüstungsgütern genehmigt (Vorjahr: 16.145). Der Gesamtwert dieser Genehmigungen,
nicht der tatsächlichen Exporte, betrug 5,414 Milliarden Euro und ist damit
gegenüber 2010 (4,754 Milliarden Euro) um ca. 660 Millionen Euro gestiegen,
liegt aber unterhalb des bisherigen Höchstwertes von 2008.
Im Jahre
2011 wurden insgesamt 91 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 5,38
Milliarden Euro erteilt (2010: 69 im Wert von 737,3 Millionen Euro), aufgrund
derer die Unter-nehmen mehrere Ausfuhren an denselben oder verschiedene Empfänger
im Ausland vornehmen konnten.
Im Jahre
2011 wurden 105 Anträge (Vorjahr 113) für die Genehmigung von Rüstungsgüterausfuhren
abgelehnt. Der Gesamtwert der abgelehnten Anträge belief sich auf 24,8
Millionen Euro (Vorjahr 8,1
Millionen Euro).“
Quelle: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für
konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2011 „Rüstungsexportbericht
2011“
19. November 2013
„Rüstungsexporte
Saudi-Arabien
ist Deutschlands bester Waffenkunde
Der Verkauf des Kampfpanzers "Leopard 2" an Saudi-Arabien kam
vorerst nicht zustande, insgesamt aber ist die Regierung in Riad offenbar der
beste Kunde deutscher Rüstungsfirmen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio
unter Berufung auf den neuen Rüstungsexportbericht.
Berlin - Saudi-Arabien war im vergangenen Jahr
offenbar Hauptabnehmer deutscher Rüstungsgüter. Das berichtet das
ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf den Rüstungsexportbericht, der am Mittwoch
vom Kabinett beschlossen werden soll.
2012 wurden demnach Waffenexporte im Wert von 1,2
Milliarden Euro in den Golfstaat genehmigt, darunter Rohrwaffenrichtgeräte und
Waffenzielgeräte, Ausrüstung zur Sicherung von Grenzen sowie Software für die
Steuerung von Flugkörpern. Offiziell wurden die Zahlen zunächst nicht
bestätigt.
Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien sind wegen der
Menschenrechtslage in dem Königreich hoch umstritten. Für Aufsehen sorgten in
den vergangenen Jahren Berichte des SPIEGEL über die Pläne der saudi-arabischen
Regierung, "Leopard 2"-Kampfpanzer aus deutscher Produktion zu
kaufen. Bislang ist beim Hersteller Krauss-Maffei Wegmann noch kein Auftrag
eingegangen.
Insgesamt gingen der Umfang der von der
Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen im vergangenen Jahr zurück: von
5,4 auf 4,7 Milliarden Euro. Die tatsächlichen Ausfuhren nahmen von einem
Volumen von fast 1,3 Milliarden auf 946 Millionen Euro ab. 59 Prozent der
Exporte gingen an Länder, die nicht der EU oder Nato angehören oder
gleichgestellt sind.
Stark gestiegen sind die Exportgenehmigungen für Kleinwaffen.
An Drittländer außerhalb von EU und Nato seien Pistolen oder Maschinengewehre
sowie Munition im Wert von 37,1 Millionen Euro exportiert worden, berichtet die
ARD. 2011 waren es 17,9 Millionen Euro.
Union und SPD haben in ihren Koalitionsverhandlungen
beschlossen, den Verbleib von Kleinwaffen durch eine bessere Kennzeichnung
stärker zu kontrollieren. Zudem wollen sie die Information von Bundestag und
Öffentlichkeit verbessern.“
ssu/dpa-AFX
RÜSTUNGSEXPORTE NACH SAUDI-ARABIEN
25. Jan. 2015,
Diesen Artikel finden Sie online unter
„U-Boote
Merkel setzt sich für Milliarden-Rüstungsdeal ein
Sie sind bis zu 90 Meter lang und können einen Monat ohne Unterbrechung
tauchen. Bis zu zwölf U-Boote der Klasse 216 könnte Deutschland an Australien
verkaufen. Kanzlerin Merkel wirbt für den Deal.
Kanzlerin Angela Merkel hat beim Weltwirtschaftsgipfel in Davos für den
Milliardendeal geworben
Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) setzt sich einem Medienbericht zufolge persönlich für einen
Verkauf von bis zu zwölf deutschen U-Booten an Australien ein. Der Rüstungsdeal
könne der deutschen Industrie einen Auftragswert von 14 Milliarden Euro
einbringen, berichtete der "Spiegel (Link: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spiegel-exklusiv-merkel-will-u-boot-deal-mit-australien-a-1014664.html) " am Freitag vorab
aus seiner neuen Ausgabe. In Regierungskreisen wird das mögliche Geschäft
demnach als "herausragend" bewertet, da die deutsche U-Boot-Industrie
auf Jahrzehnte davon profitieren könne.
Laut "Spiegel"
geht es um Schiffe der Klasse 216 von ThyssenKrupp – die es zwar bisher erst
als Entwurf gibt, sie gelten demnach jedoch als die modernsten konventionellen
U-Boote weltweit. Sie sind bis zu 90 Meter lang und können bis zu einen Monat
ohne Unterbrechung tauchen.
In Konkurrenz stehe Deutschland bei dem Rüstungsdeal mit Japan,
berichtete das Magazin weiter. Merkel habe im November am Rande des
G-20-Gipfels im australischen Brisbane bei Australiens Premierminister Tony
Abbott für das deutsche Angebot mit dem Argument geworben, dass Deutschland
politisch neutral agieren könne, während Japan unter Spannungen mit China
leide. Abbott soll demnach mit den Worten geantwortet haben: "Damit haben
Sie recht." Mit einer Vorentscheidung ist dem Bericht zufolge Mitte des
Jahres zu rechnen.“
AFP/dpa/sara
Spiegelfechterei?
R. Frey
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