Das psychoforensische Gutachten

Das psychoforensiche Gutachten

Ich halte es für völlig selbstverständlich, einen Verbrecher, der wahllos anderen Menschen die Köpfe abhackt, psychologisch begutachten zu lassen. Ein guter Psychologe kann womöglich Spuren erkennen, die zur Aufklärung des Tatgeschehens beitragen. Vielleicht lassen sich auch psychische Hintergründe, die als Tatmotiv in Frage kommen, feststellen. Der Oberstaatsanwalt Müller-Daams beantragte auch mich psy-chologisch begutachten zu lassen. Diese Begutachtung fand Ende 1995 durch Prof. Dr. med. Mich. Rösler*), damals Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der Psychiatrischen Klinik und Poliklinik der Universitätsklinik Würzburg (später Direktor des Instituts für gerichtliche Psychologie u. Psychiatrie der Universität des Saarlandes) statt. 
*) im folgenden Text wegen des erwünschten Leseflusses teilweise ohne Titel

Ich selbst lehnte jedoch zunächst jegliche psychologische Begutachtung strikt ab. Der wesentlichste Grund meiner Ablehnung war die Befürchtung, von irgend einem inkompetenten Schmetterlingsfänger (siehe z.B. den Fall „Gert Postel“, Postbote) zu Unrecht entmündigt zu werden. Ich wollte nicht zu allem Übel auch noch für den Rest meines Lebens mit Medikamenten vollgepumpt und auf ein Minimum an Rechtsan-sprüchen reduziert in einer Irrenanstalt verelenden. Außerdem sah ich überhaupt nicht ein, warum ein Gutachten über mich erstellt werden sollte, wenn ich doch nicht der Täter bin. Trotz aller Bedenken habe ich mich dann doch von meinem damaligen Anwalt, Herrn K. Schieseck, überreden lassen, an der Begutachtung teilzunehmen. Er erklärte mir, dass seine Verteidigungsstrategie darauf aufbaue und dazu so ein Gutachten nur von Vorteil sein wür-de. Das Ergebnis könne man jederzeit mit einem Gegengutachten in Frage stellen, wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden sei.

Erster Tag der Begutachtung

Am ersten Tag erschien Prof. Dr. Rösler schwer kränkelnd in der alten JVA Würzburg. Er verdrehte zeitweise sogar schon die Augen und hatte ganz offensichtlich große Schwierigkeiten, sich überhaupt aufrecht zu halten. Ich musste meinen Lebenslauf aufzählen, wobei nur eine sehr grobe Rasterung genügen sollte (Schule, Lehrzeit, Berufsleben etc.). Zu meiner Verwunderung war Prof. Rösler permanent am Schreiben, er sah kaum auf. Natürlich machte es mich brennend neugierig, zu erfahren, was er über mich schreibt. Ich konnte erkennen, dass es vermutlich vollständige Sätze waren, nahezu so, wie ich meinen Lebenslauf vorerzählte, aber das Gekritzel war für mich auf diese Distanz nicht zu entziffern. Ich legte gelegentlich zum Ausschreiben seiner Sätze kurze Pausen ein und wartete auf die Aufforderung weiter zu sprechen. Die dadurch entstehende Totenstille in diesem saalartigen Vernehmungsraum ist nicht das, was man sich zu einem psychologischen Gutachten so vorstellt.

Programmierte Fragen

Zum zweiten Tag der Begutachtung - ca. zwei Wochen später - wurde ich in Handschellen in die Universitätsklinik gebracht. Nach einer sehr oberflächlichen Standartbesichtigung durch einen Arzt verbrachte ich diesen Tag überwiegend mit stundenlangem Warten. Zwischendurch kam eine junge Assistentin, die mit mir in einem kleinen Nebenraum bunte Würfel rollte und schriftliche Tests durchführte. Mir fiel die Sorglosigkeit auf, mit der dieses Mädel mit mir ganz alleine in diesem Nebenraum saß. Wäre ich tatsächlich dieser unberechenbare Doppelmörder, als der ich letzt-
endlich verurteilt wurde, so würde sich niemand darüber gewundert haben, wenn ich dieses leichtsinnige Kind als Geisel genommen oder auch noch umgebracht hätte.

Die schriftlichen Tests bestanden aus einem für mich höchst fragwürdigen Intelligenztest, bei dem ich durchschnittlich abschnitt und den üblichen Fragebögen, auf denen man ein Kreuzchen bei „Ja“ oder „Nein“ einzutragen hat. Ich hatte und habe höchste Zweifel daran, dass man einen Menschen mit derart unspezifischen Formularen psychisch erkennen und beurteilen kann. Es wurde z.B. sinngemäß danach gefragt, ob ich mein Leben nochmal so leben würde, wie ich es bereits gelebt habe. Ich erkundigte mich bei der Assistentin, wie man mir den so eine blödsinnige Frage stellen kann: Wenn jemand wegen eines Doppelmordes in Haft sitzt - egal ob schuldig oder nicht - dann ist das doch wohl Zeichen genug dafür, dass irgend etwas im Leben schief gelaufen ist. Andererseits war mein Leben zwar doch eigentlich in Ordnung. Soll ich mein Kreuzchen also bei „Nein“ eintragen? Aber auch ein kranker Massenmörder, der es vielleicht nur als Fehler empfindet, sich nach seiner Tat erwischt haben zu lassen, würde die Frage wohl mit „Nein“ beantworten. Die Assistentin konnte mir auch nicht weiterhelfen.

In einer weiteren Frage wurde sich danach erkundigt, ob ich zukünftig mein Leben ändern wolle. Schon wieder so ein Blödsinn! Entweder ich habe eine lebenslange Haft abzusitzen, bei der durchschnittlich jeder sechste Häftling im Gefängnis stirbt, dann interessiert es nicht, ob ICH mein Leben ändern will - der Staat übernimmt dann mein Leben. Oder der Fall klärt sich auf und ich werde aus der Haft entlassen. Selbst dann würde mein Leben nicht mehr so weitergehen wie zuvor - ob es mir passt oder nicht. Auch in diesem Punkt und in manchen anderen Fragen konnte mir die Assistentin nicht weiterhelfen. Ich habe daher verschiedene Fragen überhaupt nicht ange- kreuzt, sie blieben unbeantwortet. Gelegentlich habe ich sogar „Ja“ und „Nein“ angekreuzt, weil ich eben für beide Antworten gute, wie schlechte Argumente hatte.

Am Schluss tauchte Prof. Dr. Rösler höchst persönlich auf und zählte die Kreuzchen zusammen. Ich erzählte ihm von den Konflikten, die ich mit den Fragen hatte, doch er interessierte sich nicht dafür und winkte mit der Antwort, man müsse es schon ihm überlassen, wie er seine Arbeit mache, ab. Beim Kreuzchen zusammen zählen bemerkte er trotz meines Einwandes ganz offensichtlich noch nicht einmal die unbeant-worteten Fragen. Natürlich nicht! Denn während ich diese Formulare den Fragen folgend waagrecht durcharbeitete, zählte Rösler nur die Kreuzchen senkrecht zusammen. Erst zum Schluss war mir klar, was es mit diesen Fragebögen auf sich hatte. Man findet diese Ankreuz-Fragen auch in Kreuzworträtsel-, Klatsch- und Fernsehheftchen, wo man dann selbst ermitteln kann, ob man z.B. treu bleibt oder ein erotischer Typ ist. Wenn man am Schluss zusammenzählt, kann man mit dem Ergebnis ein Paar Seiten weiter hinten im Heft zwischen den Witzen und dem Horoskop die Antworten finden. Ich halte so etwas nicht für seriös.

Vernehmung

Prof. Dr.Rösler bestand darauf mit mir den Tathergang der beiden Morde durchzusprechen. Ich lehnte dies ab und erklärte ihm, dass ich vor der Gerichtsverhandlung nichts zum Fall aussagen werde, schon gar nicht ohne Anwalt.

Verehrter Leser - wenn Du irgendwann mal, aus welchen Gründen auch immer, in Haft geraten solltest (vielleicht als Tourist), dann muss es für Dich zu den höchsten Grundsätzen zählen, ohne Anwalt kein einziges Wort zur Angelegenheit zu verlieren!! Jedes noch so entlastende Argument wird Dir im Munde herumgedreht und selbst das allerbeste Alibi zur Unschuld nützt nichts mehr, wenn der Staatsanwalt einen entsprechend neuen Tatzeitpunkt zurecht konstruiert (wie bei mir) !!

Auch Prof. Dr.Rösler ließ nicht ab, denn ein Gutachten könne nicht vollständig sein, wenn man nicht über die Tat spricht. Er kramte eine offizielle Tathergangsbeschreibung hervor und drängte danach, endlich über die Taten zu sprechen. Dazu leitete er ungeduldig in grobem Ton die erste Beschreibung ein, so wie sie ihm vorlag. Daraufhin erklärte ich ihm, dass ich die beiden Opfer nicht umgebracht habe. Rösler sprang auf und maulte mich an, ich wolle jetzt doch wohl nicht behaupten, unschuldig zu sein! Ich bestand auf meiner Unschuld und erzählte von den Tätern, doch Rösler fiel mir schreiend ins Wort, er habe die Untersuchungsakte gelesen und nicht feststellen können, dass es einen großen Unbekannten gäbe. Des weiteren teilte er mir lauthals mit, dass er mich für einen eiskalten Mörder hält. Ich könne ihm nicht weismachen, dass andere die Täter seien. Dazu verwies er auf einen Berg von ca. 10 Akten im Hintergrund des Raumes. Darin ersichtliche, zweifelhafte Sachverhalte und eine daraus resultierende evtl. Unschuld gab es für ihn nicht einmal im Ansatz! Rösler setzte sich wieder und trieb die Aufzählung des offiziellen Tatherganges an, wobei er kaum von seiner Schreiberei abließ. Rösler leitete Abschnitt für Abschnitt den Tathergang ein und drängte jedes Mal mit ungehaltenem Nachdruck darauf, dass ich seine Version sinngemäß aufsage. So kam es, dass ich die offizielle Auslegung des ersten Mordes vorsprach, so als hätte ich als Schüler meine Hausaufgaben nicht gemacht und müsse jetzt den Erlkönig vortragen, obwohl ich ihn kaum gelernt habe. Anfänglich machte ich das Affentheater noch mit, denn es kam mir nicht in den Sinn, dass mir diese Aufzählung als MEINE Angaben, bzw. als ein Schuldeingeständnis angelastet werden sollte. Dazu war mir die Situation viel zu unwirklich. Ich war auch dem Stress nicht gewachsen, die Realität richtig zu erfassen.

Als Rösler dazu überging den zweiten Mord anzuführen, äußerte er mit einer entsprechenden Bemerkung, dass dieser zweite Mord nun selbstverständlich geschehen musste, um den ersten Mord zu vertuschen. Diese Behauptung brachte mich auf den Boden der Tatsachen zurück. Bei diesem Gutachten konnte es nicht darum gehen, eine manipulierte Vernehmung der Kripo zu wiederholen oder den Wünschen eines Prof. Dr. med. Rösler zu entsprechen. Ich hatte keinen Grund, mit einem zweiten Mord einen ersten Mord zu vertuschen, da ich schon den ersten Mord nicht begangen habe. Also erklärte ich Prof. Dr.Rösler auf´s Neue, dass ich weder den ersten, noch den zweiten Mord verübt habe. Ich bestand darauf, dass wir bei der Wahrheit bleiben und nochmal von vorne anfangen oder eben das ganze Theater bleiben lassen. Rösler wollte seinen Kurs beibehalten und ging dazu über, ohne sich auf meine Argumente einzulassen, mir nun auch die offizielle Version des zweiten Mordes, genau so, wie zuvor schon den ersten Mord aufzuschwatzen. Für mich war damit die Sache beendet. Ich ließ mich nicht mehr auf Rösler´s Drängen ein und so kam ich eben als letzten Ausweg stur und unabbringlich auf meine Behauptung, ich könne mich an gar nichts mehr erinnern. Diesen Ausweg nutzte ich auch noch später in der Gerichtsverhandlung. Die Vernehmung zu den Morden war damit beendet. Eine von mir erhoffte, sinnvolle Aufklärung war natürlich nicht erfolgt.

Sexualleben

In Anlehnung an Sigmund Freud´s Sexualtheorien ist man heute anscheinend davon überzeugt, man könne das Verhalten eines Menschen überwiegend parallel zu des-sen Sexualität deuten. So wurde z.B. sogar schon Hitlers Sexualleben mit seinem Verhalten verglichen.
Im Gefängnis traf ich auf einen Mithäftling, der schon seit frühester Kindheit von einer Therapie in die nächste geschoben wurde. Ich hatte den Eindruck, dass er sich des-halb tatsächlich sehr gut in diesen Dingen auskannte und so ließ ich mich auf seine Ratschläge im Umgang mit den Fragen, die man mir zum Gutachten stellen würde, ein. Im Nachhinein betrachtet waren diese Tipps die reinste Katastrophe - aber dazu später mehr. Dieser Mithäftling erklärte mir, dass sich die Gelehrten auch heute noch über Freud streiten und sich nicht einigen können. So werden dann Angaben zur Sexualität ausgelegt und begründet, wie es gerade gefällt. Deshalb gab er mir die Empfehlung, alle Antworten zu Fragen über mein Sexualleben strikt zu verweigern. In diesem Gespräch erzählte ich, dass mein Anwalt ohne Zweifel den § 20 und/oder 21 StGB - also die Schuldunfähigkeit (oder die verminderte) - in seine Verteidigung mit einbezieht. Daraufhin schlug mit der Mithäftling vor, jegliches Sexualleben grundle-gend zu verneinen. Schließlich gäbe es kein deutlicheres Anzeichen für psychische Probleme. Mir sollte damit Zurechnungsunfähigkeit mit absoluter Sicherheit zugesprochen werden. Tatsächlich stellte Prof. Dr. Rösler irgendwann einmal direkt und ohne viel Umschweife die Frage, „In welchem Alter haben Sie zum ersten Mal onaniert?“. Zum ohnehin schlechten Eindruck, den ich von diesem Professor hatte, empfand ich diese Kaltschnäuzigkeit, mit der er mir eine solche Frage über mein Intimleben stellte, sehr befremdend. Wie geht dieser Mann mit Menschen um? Es ist mir daher nicht schwer gefallen, meinem Vorhaben nachzukommen und eben wie geplant, jegliches Sexualleben von Grund auf zu verneinen. Rösler schien das nicht weiter zu beeindrucken.
Vielleicht gehöre ich bereits zu einer veralteten Generation, in der man nicht über Sexualität spricht, als würde es sich um einen Besuch in einem Erlebnispark handeln. Ich hätte es aber auch gegenüber jenen Freundinnen für einen rücksichtslosen Vertrauensbruch gehalten, hätte ich diesem Prof. Dr. med. unser Sexualleben für seine Akten vordiktiert. Die Oberflächlichkeit, mit der das Thema überflogen wurde, kam mir zwar sehr entgegen, dennoch erstaunte mich die Gleichgültigkeit, mit der Rösler  abhakte.
Zurück in der JVA Bamberg erzählte ich meinem Anwalt, K. Schieseck, von meinen Problemen, die ich mit Prof. Dr. Rösler hatte. Schieseck organisierte daraufhin einen zusätzlichen Termin, zu dem ich mit zwei uniformierten Polizeibeamten per Einzeltransport nochmals nach Würzburg gefahren wurde. Nachdem mich Rösler begrüßte, stellte er mir überschwänglich eine Praktikantin vor, die jedoch sofort den Raum verlassen musste. Ich erklärte Rösler, dass mich seine Gleichgültigkeit zu meinen Antworten auf seine Fragen bezüglich meiner nicht vorhandenen Sexualität reichlich irritiert hat. Doch auch diesmal zeigte sich Rösler nicht weiter interessiert. Er entgegnete mir, für ihn gäbe es nichts mehr zu klären und so war das Gespräch nach ca. 10 Minuten beendet. Später, in der Gerichtsverhandlung, hielt Prof. Dr. med, M. Rösler eine elend lange Rede - zumal zum Thema Sexualität - die er mit tausenderlei Fremdworten und Fachausdrücken tarnte.“ Womit nimmt sich dieser Gutachter heraus, völlig entgegen meinen Erklärungen und ohne Kontrollfragen Behauptungen aufzustellen?! Unter Psychologen ist bekannt, dass zu keinem Thema so viel gelogen wird, wie eben zu Fragen über das Sexualleben. Rösler hätte somit also durchaus erklären können, das er meine Behauptungen für schwache Lügen hält. Wenn er aber meint, an Hand seiner oberflächlichen Befragung überhaupt beurteilen zu können, dann hätte er dazu unbedingt erklären müssen, dass er nur annimmt. Aber aus freier Interpretation so einfach dazu zu erfinden und mir irgend eine Form der Sexualität anzudichten, halte ich in allerhöchstem Maße für kriminell! Ich werde noch erklären warum.

Kriegszustand

Oberstaatsanwalt Müller-Daams erkundigte sich in der Hauptverhandlung im Anschluss an diese Erklärung nach psychischen Beeinträchtigungen, die sich aus Erlebnissen im jugoslawischen Bürgerkrieg ergeben haben könnten. Ich selbst habe nie auch nur das geringste Wort darüber verloren und werde es auch zukünftig nicht tun. Für Rösler handelte es sich mit dieser Frage um einen völlig neuen Aspekt zu dem er sich - gerade weil ich nie davon gesprochen habe - hinsichtlich meiner Person eigentlich überhaupt keine Meinung erlauben kann. Doch ohne überhaupt zu wissen, um welche Erlebnisse es sich dabei handelt, erklärte er, er gäbe sogar amerikanische Studien über Vietnam-Heimkehrer, die zum Teil gefoltert wurden, aus denen hervorginge, dass derlei Erlebnisse keine tiefgreifenden Veränderungen der Psyche der Menschen hätten.*) Eine derart schamlose Lüge muss eigentlich nicht mehr kommentiert werden, denn die Probleme, die man in Amerika mit den durchge-knallten Vietnam-Veteranen - und inzwischen auch mit Kriegsveteranen in Jugoslawien hat - sind hinlänglich bekannt. Gerade deshalb, weil ich nie über meine Jugoslawien-Erlebnisse gesprochen habe, kann ein kompetenter Gutachter nicht so ohne weiteres darüber entscheiden. Erlebnisse können so unbedeutend sein, dass man noch nicht einmal darüber spricht. Sie können aber auch derart traumatisch sein, dass man ebenfalls nicht darüber spricht, weil man nicht darüber sprechen kann. Ohne konkrete Angaben zur Sachlage kann auch ein Prof. Dr. med. keine spezifischen Antworten geben, wenn er kein Hellseher ist.
*) Ganz einfach:Bekanntlich wollen die USA für ihre betroffenen Soldaten (genau wie
   die BRD - siehe  z.B. Strahlungsschäden) keine Versorgung gewähren.

Statistik

Letztendlich erkundigte sich der Vorsitzende Richter danach, ob damit zu rechnen sei, dass ich zukünftig einen weiteren Mord begehen würde. Prof. Dr. Rösler verneinte dies und stützte sich zur Begründung auf statistische Vorlagen, wonach wohl bekannt wäre, dass Morde in der Regel doch Einzelfälle bleiben. Mit dieser Antwort schießt Prof. Dr. Rösler den Vogel ab!!

Ein professioneller Gutachter, der eine seriöse Expertise zum psychologischen Zustand eines angebliochen Doppelmörders erstellt, kann und darf sich nicht auf eine Statistik berufen! In der forensischen Medizin ist es schon längst offenes Geheimnis - jeder zweite Mord wird nicht als Mord erkannt! Dieser Fakt wird sich wohl kaum in der Statistik zu erkennen geben. Außerdem muss ein Mörder bereits als Mörder bekannt sein um für die Statistik als Doppelmörder erfasst zu werden. Wenn aber jemand eine lebenslange Haftstrafe für einen Mord zu verbüßen hat, so ist tatsächlich kaum anzunehmen, dass dieser später als alter Mann in der Freiheit (wenn er das noch erlebt) einen weiteren Mord begeht.

Und wie wird es gewertet, wenn ein weiteres Tötungsdelikt zwar erkannt, aber nicht als Mord bezeichnet wird? Man braucht also nicht viel nachzudenken, um Rösler´s Statistik in Frage zu stellen. Zumal Mord eine Tat ist, durch die ein sozialer Bürger aus dem üblichen Rahmen der durchschnittlichen Berechenbarkeit herauszunehmen ist - umso mehr, wenn noch nicht einmal ersichtliche Gründe für die Tat vorliegen! Zu allem Übel handelt es sich bei den mir zur Last gelegten Fällen bereits um zwei voneinander unabhängige Morde. Zwischen den jeweiligen Taten sind ca. 5 bis 6 Tage verstrichen. Die Frage danach, ob zukünftig mit einem weiteren Mord zu rechnen sei, ist also genau so sinnloses Geschwätz, wie Rösler´s Verneinung, denn es war ja nach Aktenlage bereits ein weiterer Mord geschehen! Rösler´s Antwort war somit be-reits durch den zweiten Mord als falsch bewiesen, noch bevor die Frage durch den Vorsitzenden Richter überhaupt gestellt wurde!


Aufzählung

Ziehe ich zum Gutachten Bilanz, so fallen mir nicht nur für mich äußerst fragwürdige Metho-
den, sondern auch äußerst zweifelhaftes Vorgehen auf: Zur Eröffnung der Begutachtung ein oberflächlicher Lebenslauf im Akkordtempo von einem schwer kränkelndem Gutachter durch-
gezogen, programmierte Testaufgaben, die die Wahl meiner Antworten vorschreiben, eine nur
halbe Tathergangsvernehmung, die neben der Unvollständigkeit (nach Rösler´s eigenen Angaben) nachweislich falsch wiedergegeben wurde, Angaben zur Sexualität, die seitens beider Parteien in Lügenge-schichten enden, eine Aussage zu dubiosen Studien amerikanischer Vietnam-Heim-
kehrer, zum Schluss auch noch der Ausrutscher in die Statistik. Sieht so eine professionelle hochwertige Expertise über die Psyche eines Menschen aus? Bewegt sich die Qualität dieses Gutachtens wenigstens auf durchschnittlichem Niveau?
Ich fürchte „Ja“.


Resümee

Bereits am Anfang dieses Beitrages erklärte ich, warum ich eigentlich diese psychologische Begutachtung für meine Person ablehnte. Hätte mein Anwalt nicht die von ihm behauptete (zumindest eingeschränkte) Schuldunfähigkeit zur Grundlage seiner Verteidigungsstrategie erhoben, so wäre ich nie auf die Idee gekommen, gegenüber einem Gutachter auch nur ein einziges Wort zu verlieren. Ich halte nicht viel davon, wenn Verbrecher durch ein günstiges Gutachten von der Verantwortung für ihre Tat befreit und somit bei der Strafzumessung sogar noch bevorteilt werden. Mit den Jahren meiner Haft habe ich selbst oft genug erlebt, wie sich echte Dreckschweine durch eine eingeschränkte Schuld-fähigkeit - genau so billig, wie auch ich es versucht habe - aus der Affäre gezogen haben. Dies, obwohl sie sich ihrer Taten nach meiner Überzeugung sehr wohl bewusst waren. Kann man die Opfer noch schändlicher entwürdigen?

Ich habe aber auch Mithäftlinge getroffen, die z.B. schon seit frühester Kindheit vom Vater misshandelt oder sogar vergewaltigt wurden. Da ich nicht in einer solchen Situation war, kann ich mir nicht anmaßen, zu behaupten, dass ich jene Mithäftlinge begreife. Trotzdem habe ich Verständnis dafür, wenn solche Kinder - egal in welchem Alter - z.B. in die Drogenszene und damit in die Kriminalität abrutschen oder sogar gewalttätig gegen ihre Väter vorgehen. Dazu muss es diese psychologischen „Gutachten“ eben einmal geben und ich kann auch einsehen, dass man in bestimmten Fällen die Höhe der Strafe relativiert.

Allerdings musste ich nun am eigenen Leib erfahren wie wenig die Praxis wert ist. Auch die Öffent-lichkeit bezahlt die miese Qualität der Gutachten mit dem eigenen Blut. Doch scheinbar regt sich niemand darüber auf. Während die Spaß-Gesellschaft über ihre Ängste stolpert, jagen sich die Meldungen über verschwundene Kinder durch die Medien. Seit ich Rösler kenne, vergesse ich die Namen der Opfer nicht. Ob u.a. Natalie Astner, Ulrike Brandt, Annika Seidel oder auch die beiden Dutroux-Opfer Melissa und Julie oder auch aus letzter Zeit Peggy Knobloch oder Gustl Mollath. Die Öffentlichkeit vergisst vor lauter Hass auf evtl. Täter nur all zu leicht, dass nicht selten auch ein Gutachter hinter den Taten steht. Der Anteil, den Gutachter und Therapeuten an vielen Verbrechen haben, ist keineswegs gering! Viele psychisch abartige Täter kündigen ihre Taten vorher sogar schriftlich an. Trotzdem gewähren einflussreiche Gutachter unbeaufsichtigten Freigang und Hafturlaub!

In München wurde 2001 ein Triebtäter auf die Straße geschickt, der die Anweisung hatte, im Falle sexueller Erregung einen Zettel aus der Tasche zu ziehen und sich selbst laut vorzulesen, dass er keine Kinder vergewaltigen darf. Noch am Vormittag ging die Sache schief. Der Täter holte sich ein kleines Mädchen im Vorschulalter. Doch sind Psychologen nicht nur als Verbündete der Täter zu sehen! Im Fall „Zur-wehme“ kennen wir einen Täter, der nicht das geringste Verlangen nach Freiheit hatte. Er erklärte selbst, dass er sich in Freiheit nicht kontrollieren kann. Ungeachtet dessen warf man ihn regelrecht auf die Straße. Immer wieder aufs Neue werden Fälle bekannt, in denen Psychologen hochgefährliche Täter losschicken. Als Häftling lie-gen mir Akten von Mitgefangenen vor, aus denen eindeutig und unmissverständlich hervorgeht, dass erst durch Perversionen der Gutachter allerschwerste Verbrechen an Kindern begangen wurden. Bestes Beispiel ist der Worms-Prozess. Die Verantwortlichen fallen in der Hysterie nicht weiter auf und kommen ungestraft davon. Für die Qualität ihrer Arbeit sind diese Gut- achter nicht verantwortlich.

Da ich nun selbst am eigenen Leib in der Praxis erfahren habe, wie ein Gutachten erstellt wird, kann ich mich nur noch darüber wundern, dass nicht noch mehr passiert. Rösler erstellte sein Gutachten über mich nicht als einem kleinen Eierdieb. Vielmehr ging er davon aus, dass er mit mir einen blutrünstigen Doppelmörder vor sich hatte. Ist es also nicht ein Verbrechen, die Unter-
suchungen mit programmierten Formularen und einer höchst oberflächlichen Befragung abzuhaken?! Ist es nicht auch äußerst schändlich, eine Sexualität zu erfinden, die ihm in den Kram passt, damit halt das Konzept aufgeht? Kann denn ein Richter und die Öffentlichkeit darüber hinweg sehen, wenn sich ein Gutachter zu Fragen nach ganz individuellem Verhalten einer vorgegebenen, bestimmten Person und in einem derart schwer wiegenden Fall auf eine allgemeine Statistik mit anderen Vorgaben bezieht oder mit derartigen Auskünften über Vietnam-Heimkehrer suggeriert? Hat Prof. Dr. Rösler in anderen Fällen auch derart begutachtet?

Es steht mir nicht zu, das Gutachten eines derart hoch betitelten Wissenschaftlers zu kritisieren, das ist letztlich hier auch nicht gewollt. Es geht mir lediglich um die Darstellung einiger eigener Erlebnisse.

In meinem Urteil ist zum Ergebnis der psychiatrischen Untersuchung u.a. nachzulesen:

„Diesem Untersuchungsergebnis, an dessen wissenschaftlicher Fundiertheit und sachlicher Richtigkeit keine Zweifel bestehen, schließt sich das Gericht in vollem Umfang an.“

Aus dem Urteil ist für mich nicht ersichtlich, wie sich das Gericht von der sachlichen Richtigkeit überzeugt haben könnte, auch deshalb meine Schilderung eines Teiles der „sachlichen Richtigkeit“.

Dazu sollte man wissen, dass alleine nach meiner Kenntnis Herr Prof. Dr.Rösler schon vor der Hauptverhandlung gegen mich in einem Strafverfahren gegen einen Angeklagten dem Landgericht Ansbach gegenüber auf Intervention des Rechtsanwaltes hin ein Gutachten im Ergebnis berichtigen musste, weil er offensichtliche Fakten nicht berücksichtigt hatte (und daraufhin das Urteil revidiert wurde). In einem weiteren Fall ging Prof. Dr. Rösler auf die ihm bekannte Alkoholsucht eines von ihm begutachteten Arztes nicht ein, der wegen einer alkoholsuchtbedingten Straftat angeklagt war.

Doch, was besagt das alles, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht einen die Anklage rettenden "Engel" suchen?

Matthias


Anmerkungen:

In derartige Gutachten erhält man an sich keinerlei Akteneinsicht. Schließlich soll und muss z.B. der Proband geschützt werden. Der Öffentlichkeit ist damit leider auch die damit verbundene Problematik so viel wie unbekannt. Erst in letzter Zeit wird - vor allem ausgelöst durch den „Fall“ Gustl Mollath - heftig über das (Un-)Wesen der Gut- und/oder Schlecht-Achten intensiv diskutiert, vornehmlich der psychiatrischen Gutachten. Die von Psychiatern erstellten gerichtlichen Gut-
achten, seien qualitativ oft „miserabel“.

Der Auftrag der Staatsanwaltschaft vom 23.10.1995 zur Begutachtung des Matthias lautete (Auszug):

„Das von Ihnen erbetene psychiatrische Gutachten – unter Erstellung eines psychologischen Begleitgutachtens durch Ihre Klinik – soll sich insbesondere zu der Frage äußern, ob der Beschuldigte bei seinen Taten

a) wegen einer krankhaften seelischen Störung,
b) wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung,
c) oder wegen Schwachsinns,
d) oder wegen einer anderen seelischen Abartigkeit (solche die Schuldfähigkeit möglichweise beeinträchtigende Umstände, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine krankhaften seelischen Störungen darstellen),
- unfähig war, das Unrecht einer der beiden Taten einzusehen oder nach dieser Ein-
   sicht zu handeln (§ 20 StGB)
- oder seine Fähigkeit hierzu aus den bezeichneten Gründen erheblich vermindert
   war (§ 21 StGB).“

Je nach dem diese Fragen vom Gutachter beantwortet werden, entscheidet das Gericht nach
einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und abhängig von der Schwere der Schuld für
eine Verurteilung zu Haftstrafe oder zu Freispruch mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dementsprechend lautet aber regelmäßig schon die Anklage.

Aus einem Interview der SZ vom 18. Juli 2013 mit der damaligen Justizministerin Merk:

„Mir ist immer klarer geworden, dass die Justiz und ihre Ministerin den Auftrag haben, das, was
sie tun, verständlicher zu machen. Bei der Justiz folgt das auch aus der Formel, die jedes Urteil
einleitet: Im Namen des Volkes. Wer im Namen des Volkes urteilt, muss sich dem Volk verständlich machen.“

Das 51-seitige psychiatrische Gutachten des Wissenschaftlers Prof: Dr. Rösler im Falle Matthias
schließ ab wie folgt:

„Der Untersucher will das Ergebnis des jetzigen Begutachtungsprozesses dahingehend zusammenfassen, daß bei vorläufiger und vorsichtiger Würdigung derzeit weder unter konstellativen noch unter habituellen Gesichtspunkten begründete Zweifel am vollen Umfang der strafrechtlichen Verantwortungsfähigkeit des Beschuldigten formuliert werden können. Diese Einschätzung ist bei der zukünftigen Hauptverhandlung einer sorgfältigen Überprüfung zuzuführen, so dass bei der mündlichen Gutachtenerstattung, wenn noch deutlicher als jetzt geklärt ist, von welchen Tatbestandsannahmen ausgegangen werden soll, eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.

gez.: Unterschrift
Prof.Dr. M. Rösler“

Allein aus diesen zitierten rd. acht Zeilen des Gutachtens fallen mir als Laien folgende Passagen zum Herangehen des Gutachters an seinen Auftrag und zur Bedeutung gewählter Worte auf:

1. „daß
a) bei vorläufiger und
b) vorsichtiger Würdigung
c) derzeit

2. formuliert

3. Einschätzung

4. a) sorgfältigen
    b) Überprüfung
    c) zuzuführen,

5. a) von welchen Tatbestandsannahmen
    b) ausgegangen werden soll

6. eine
    a) endgültige
    b) Stellungnahme

    abgegeben werden kann.“

Dies verstehe ich als Teil des Volkes so: Allein schon die Formulierung „ob der Beschuldigte bei seinen Taten“ ist mit Blick auf den Gesetzestext „wer bei Begehung der Tat“ (§ 20 StGB) und „Ist die Fähigkeit des Täters“ (§ 21 StGB) ist in dieser Vermischung beider Konstellationen m.E. äußerst problematisch.

Wer bei Vorliegen der Kriterien des § 20 StGB („Ohne Schuld handelt“) schuldunfähig ist, kann nach meinem Verständnis nicht von vorneherein „Beschuldigter“ im Sinne des Strafrechts sein.

Wird in der praktizierten Art und Weise verminderte Schuldfähigkeit geprüft, hat die Staats-
anwaltschaft die betroffene Person schon vor Verkündung des Richterspruchs verurteilt („Ist die Fähigkeit des Täters“ - § 21 StGB).

Demnach stand „das Urteil schon vor der Verhandlung fest“ - also doch! Erst ist also festzustellen, ob der Proband üehaupt der Täter ist!

(Siehe dazu http://www.antizensur.de/martin-klipfel-matthias-frey-urteil-stand-schon-vor-der-verhandlung-fest/)

Weiter:

„Vorläufiger“ („Würdigung):
- „nicht endgültig, aber bis auf Weiteres so [bestehend, verlaufend]; erst
   einmal, zunächst, fürs Erste“ Dem „vorläüfig“ steht „endgültig“ gegenüber.

Je nach Ergebnis wird angeklagt, läuft die Verhandlung ab, mag auch das
Urteil ausfallen.

Dem Gutachter ist kein Auftrag erteilt für eine vorläufige Aussage (s.o.)
„bei Begehung der Tat“ (§ 20 StGB) ist kein veränderlicher, ein endgültiger Tat-
 bestand!

„Vorsichtiger“ (Würdigung)
- sehr vorsichtig an eine Sache herangehen, man weiß ja nicht, was noch alles
  kommt, also am liebsten schwammig bleiben,
- kann auch heißen: herantasten, sorgsam sein,
- kann ab er auch bedeuten.“ aufpassen, sich hüten, sich in Acht nehmen“.

Die Begutachtung sollte deshalb verantwortungsvoll, eindeutig und nach
wissenschaflichen Erkenntnissen und nicht „vorsichtig“ erfolgen, nicht for
mulieren – entscheiden, feststellen.

“begründbare Zweifel … formuliert werden können“
- Es wäre schon möglich, Zweifel zu „formulieren“, die könnte man jedoch wissen-
  schaftlich nicht begründen. Der Gutachter soll „feststellen“.

Stellt Prof. Rösler sich damit vorsorglich selbst einen „Persilschein“ aus?

Noch einmal das Gericht:


„Diesem Untersuchungsergebnis, an dessen wissenschaftlicher Fundiertheit und 
sachlicher Richtigkeit keine Zweifel bestehen, schließt sich das Gericht in vollem 
Umfang an.“

Noch Fragen?

Das Gutachten endet mit den Worten:

„Der Unterzeichner will das Ergebnis des jetzigen Begutachtungsprozesses dahingehend zusammenfassen, daß bei vorläufiger und vorsichtiger Würdigung derzeit weder unter konstellativen noch unter habituellen Gesichtspunkten begründbare Zweifel am vollen Umfang der strafrechtlichen Verantwortungsfähigkeit des Beschuldigten formuliert werden können. Diese Einschätzung ist bei der zukünftigen Hauptverhandlung einer sorgfältigen Überprüfung zuzuführen, so daß bei der mündlichen Gutachtenerstattung, wenn noch deutlicher als jetzt geklärt ist, von welchen Tatbestandsannahmen ausgegangen werden soll, eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.“

gez: Prof. Dr. M. Rösler

Also - das verstehe ich als (ich behaupte „normaler Mensch“) so:

Zu: „Diese Einschätzung“:
Bedeutet in dem Zusammenhang in der Grundform: Der Wortlaut „Schätzen“ = "nicht realistisch" oder "so aber näherungsweise einmal angenommen" oder "glauben".

Zu: „wenn noch deutlicher als jetzt geklärt ist“:
Der Gutachter geht davon aus, dass zwar ein Tatverdacht bestehen könnte, aber für ihn nicht ausreichend aufgeklärt ist. Die Hauptverhandlung könnte ein abweichendes Ergebnis bringen.

Zu: „von welchen Tatbestandsannahmen ausgegangen werden soll“:
Je nach der vorgegebener Situation wird das Gutachten dann „angepasst“. Wer gibt diese Tatbestandsannahmen vor? Dieses mündliche Gutachten ist jedoch zu erstatten vor der Urteilsverkündung. Die Würdigung des Verhandlungsergebnisses ist dem Gutachter aber (noch) nicht bekannt. Er erwartet also vom Gericht zumindest Signale dafür, welche endgültige Stellungnahme (= kein wissenschaftlich fundiertes Gutachten) er abgeben soll. Ansonsten spricht er das Urteil, nicht die Richter. Schon die Anklage der Staatsanwaltschaft aber richtet sich doch nach dem Gutachten: Strafe oder „Maßregel“ (z.B. Psychiatrie).

Da habe ich immer noch Fragen!

Rudolf Frey





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