Chronologischer Tathergang im „Fall Appel“



Chronologischer Tathergang im Fall „Frank Appel“
Sonntag/Montag, 20./21. August 1995:
Laut Urteil soll ich – Matthias Frey – in der Nacht vom 20. zum 21. August 1995, also von Sonntag auf Montag, Frank Appel bei mir im Auto nach Teuchatz gefahren und ihn dort mit einer Axt erschlagen haben.

Montag, 21. August 1995:
Nach einem Presseaufruf meldete sich ein Landwirt, er habe (schon am 21. August 1995) vermutlich das gesuchte Tatbeil gefunden.
(Quelle: Protokoll der Kriminalpolizei-Inspektion Bamberg vom 02.09.1995).

Mittwoch, 23. August 1995
Lt. Ermittlungsakten (Bl. 621) stellt die Staatsanwaltschaft am 28.08.1995 fest: „nach dem vorliegenden Obduktionsbefund ist Frank Appel durch Stichverletzungen und stumpfe Gewaltein-wirkung auf den Kopf gestorben. Er wurde nach den bisherigen Ermittlungen zuletzt am Mittwoch, den 23.08.1995 gesehen.“

Samstag 26. August 1995
„Am Samstag führte ein Landwirt Feldarbeiten in der Nähe des Sportplatzes Teuchatz durch. Dabei stellte er starken Verwe-sungsgeruch fest und fand bei der Nachschau in einem angren-zenden Wäldchen den Leichnam. Durch Madenbefall war der Tote bereits bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Bei der Spurensicherung stellte die Polizei fest, dass der Mann offensichtlich noch nicht so lange am Auffindeort lag. Wo sich die Bluttat abgespielt hatte, konnte bisher nicht ermittelt werden. Vermutlich war er in der Nacht zum Samstag mit einem PKW zu dem Wäldchen transportiert worden. Der oder die Täter hatten ihn dann 50 m weit durch dichtes Unterholz gezogen. Entlang der noch deutlich feststellbaren Schleifspur … .“ (Aus: Polizeidirektion Bamberg, 28.08.1995).
Demnach fand also der Landwirt schon am 21. August die Axt, mit der F. Appel in der Nacht zuvor erschlagen worden sein soll, jedoch wurde F. Appel lt. Staatsanwaltschaft drei Tage später, also am 23. August, noch immer lebend gesehen!
Tatsächlich beweisen die aus den Ermittlungsakten zu entnehmenden Fakten, dass es sich keineswegs um einen Fehlerteufel handelt (z.B.: „zuletzt am Mittwoch, den 23.08.1995 gesehen“ – s.o., Mittwoch, 23.08.1995).
Obwohl der Totschlag an F. Appel ein blutiges Massaker war und er (lt. Obduktionsbefund) letztlich durch „Verbluten“ starb, wurde weder in der „noch deutlich feststellbaren Schleifspur“ (s.o.)  noch am „Auffindeort“ der Leiche trotz des Einsatzes von Luminol (= chem. Hilfsmittel) durch den Landgerichtsarzt nicht der allergeringste Tropfen Blut gefunden. Daher spricht die Spurensicherung folgerichtig auch nicht von “Tatort“, sondern von „Auffindeort“ und erklärt im Protokoll „Wo sich die Bluttat abgespielt hat, konnte bisher nicht ermittelt werden“. Man ist sich in dieser Einschätzung sogar dermaßen sicher, dass man zur Überzeugung gelangt: „Vermutlich war er (F. Appel) in der Nacht zum Samstag mit einem PKW zum Wäldchen transportiert worden. Diese Ermittlungsergebnisse waren bereits bekannt, noch bevor ich von zu Hause geholt und festgenommen wurde.
Der PKW, in dem ich F. Appel angeblich zum „Auffindeort“ gefahren haben soll, wurde sichergestellt und von der Spurensicherung gründlich untersucht. Es wurden keinerlei Spuren, noch nicht einmal Blut, DNA-Material, Fingerabdrücke oder Faserspuren usw. von Appel gefunden, auch keinerlei Übereinstimmung der gesicherten Reifenspuren aufgedeckt! Davon erfuhren die Kripo-Beamten D. und G. (in meiner Gegenwart!) schon während ich von ihnen vernommen wurde.
F. Appel wurde nicht „einfach“ nur erschlagen, er wurde abgeschlachtet. Die Leiche war ausgeblutet. Wäre ich der Täter gewesen, dann hätte ich von oben bis unten mit Blut bespritzt sein müssen. Aber die Kripo konnte auch an meiner Kleidung nicht die kleinste DNA finden, die auf Appel zurückzuführen gewesen wäre.
Als ich zur Beschuldigten-Vernehmung irgendwann tief in der Nacht schon total vernichtet und viel zu kaputt war, um noch zu widersprechen, wäre es für die Herren der Kripo kein Problem gewesen, mir eine Aussage abzuverlangen, wonach ICH F. Appel irgendwo erschlagen und dann zum „Auffindeort“ gefahren hätte. Aber man wusste, dass ich nicht der Täter war und so wäre man vom Regen in die Traufe geraten. Denn auch an jedem noch so phantasievollem, neu dazu erfundenem Tatort, hätten Appels Blut und alle einschlägigen Spuren gefehlt.
Die Herren der Kripo hätten schon den echten Tatortmit ins Spiel bringen müssen. Womöglich hätte dann aber die Gefahr bestanden, dass man damit auch den/die wahren Täter aufgedeckt hätte. Offenbar war es leichter, das Fehlen von Blut am in der Schleifspur und am „Auffindeort“ unter den Teppich zu kehren und ein Märchen zu konstruieren, wonach ICH F. Appel ohne Umweg, direkt am „Auffindeort“ erschlagen hätte.
Als Ursache für F. Appel´s „Tod durch Verbluten“ nennt der Obduktionsbefund „Stichverletzungen und stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf“. Die Stichverletzungen werden deutlich beschrieben, daher sind auch Länge und Breite der Messerklinge bekannt. In den Ermittlungsakten werden diese „Stichverletzungen“ sogar durch Fotos dokumentiert.
In tiefschwarzer Nacht, bzw. zu frühen Morgenstunden, als es den Kripo-Beamten gelungen ist, mir mein eigenes Denken zu nehmen, hätte ich jeden Mord auf meine Kappe genommen den man mir vorgeschlagen hätte. Daher ist es mir selbst unbegreiflich, warum ich den Forderungen der Kripo-Beamten D. und G., mir selbst anzulasten, dass ich F. Appel mit einem Messer erstochen hätte, nicht nachgekommen bin. Vielleicht hätten die Beamten nur etwas eindringlicher darauf bestehen müssen. Letztendlich einigten wir uns halt auf die Geschichte mit der Axt.
Diese Stichverletzungen waren aber nun mal vorhanden und so suchten Kripo-Beamte bei mir zu Hause und sogar im Keller meines Elternhauses mehrmals nach einem passenden Messer mit den entsprechenden Abmessungen. Jedoch ohne Erfolg. Protokolle darüber wurden nicht gefertigt oder auch unterschlagen.
Ich wurde zu verschiedenen Gelegenheiten danach gefragt, ob ich denn vielleicht doch noch zum Tatgeschehen ein Messer mit einräumen möchte. Zum einen schien es mir aber nicht so dringlich und zum anderen war ich von der Beschuldigten-Vernehmung geistig viel zu ausgelaugt, um mich schon wieder auf neue Geschichten einzulassen.
Daraufhin besaß der Leitende Oberstaatsanwalt Müller-Daams die Dreistigkeit, aus den Stichverletzungen in den Ermittlungsdokumenten ganz einfach zu Axt-Verletzungen zu machen (siehe Ermittlungsakten und Klageschrift)!

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität München stellt (durch Herrn Prof. Dr. Graw und Herrn Prof. Dr. Eisenmenger) in einer von meinen Eltern erwirkten gutachterlichen Stellung-nahme vom November 2005 klar:

„Diese Befunde sind tatsächlich nicht ohne weiteres mit dem angenommenen Tatwerkzeug (800gr. Beil Sandvig) zu vereinbaren, vielmehr sprechen diese Befunde zunächst für ein messerähnliches Werkzeug.“ Und weiter unten: es sind nach vorläufiger Einschätzung in beiden Fällen (F. Appel und L. Vacca) durchaus Zweifel angebracht, ob sich das todesursächliche Geschehen in den beiden Fällen tatsächlich auf eine stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Schädel reduzieren lässt. Es ergeben sich Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende und andere Form der Gewalteinwirkung.“

Ich habe lange Zeit überhaupt nicht gewusst, dass F. Appel´s Leiche Stich-verletzungen aufwies! Weder zu den vielen Beschuldigten-Vernehmungen (aktenkundig) noch in der Gerichtsverhandlung hat irgendwer auf diese Verletzungen aufmerksam gemacht, geschweige denn, danach gefragt. Erst nachdem ich schon viele Jahre in Haft saß, habe ich davon erfahren.
Auch wusste ich nicht, womit F. Appel erschlagen worden sein soll. Sämtliche Vernehmungsprotokolle, bis hin zur richterlichen Vernehmung durch den Haftrichter, belegen schwarz auf weiß, dass ich in meinen Aussagen zur Tatwaffe immer wieder irre und Falschangaben mache. Ich werde von den Kripo-Beamten immer wieder berichtigt, bei der Tatwaffe handle es sich um ein Beil. Juristisch muss ich mich heute mit der Vorhaltung herumschlagen, dass sich doch angeblich ein „Geständnis“ abgelegt hätte. Wenn aber jemand in seinem Keller nach einem Werkzeug sucht um damit jemanden zu erschlagen, dann überlegt er sich, welches Werkzeug sich wohl am besten eignet. So ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass sich ein solcher Täter im Nachhinein nicht mehr an sein Tatwerkzeug erinnern kann und von der Kripo immer wieder korrigiert werden muss.
Hingegen lässt sich aber im Protokoll der „verantwortlichen Vernehmung“ deutlich erkennen wie der Kripo-Beamte KOK G. darauf hinarbeitet, aus der Tatwaffe von ursprünglich (wortwörtlich) „irgend ein Werkzeug“, über „Hammer“, zu Maurerbeil“ letztendlich ein „Beil“ zu machen.
Er macht sogar Angaben über die Größe.
Sobald im weiteren Verlauf der Vernehmung abweichende Begriffe fallen (z.B. Tatwaffe, Werkzeug, oder auch Hammer usw.) zentriert KOK G. die Aussage sofort wieder auf “Beil“.
Dies verwundert umso mehr, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Kripo-Beamten angeblich erst jetzt durch eben dies „Beschuldigten-Vernehmung“ von Tathergang und Tatwaffe erfahren haben wollen. Dass Beil, auf das KOK G. so sehr bestand, wurde erst nach dieser Vernehmung aufgrund eines Presse-Aufrufes vom Finder bei der Polizei abgegeben.
Wenn hier jemandem ein „Geständnis“ und „Täterwissen“ vorgehalten werden kann, dann nicht mir, sondern den beiden Kripo-Beamten D. und G. Sie wissen beide sehr genau was sie unter den Teppich kehren und verschweigen müssen, um den ganzen Fall in vollem Umfang „nebulös“ zu halten. Dem polizei- und justizgläubigen Bürger spielt es vielleicht keine Rolle, wenn trotz des Vorwurfes einer besonders blutigen Tat (am Tatort, im PKW, an der Kleidung des Beschuldigten) sämtliche DNA- und Blutspuren fehlen und die Tatwaffe sogar nicht einmal auf Fingerabdrücke untersucht wird! Wer hat das veranlasst?
Es spielt vielleicht auch keine Rolle, dass weder die Tatwaffe Messer, noch der echte Tatort ermittelt wurde.
Und für den Bürger spielt es vielleicht keine Rolle, dass das Opfer noch lebend gesehen wurde, zu einem Zeitpunkt, als es doch schon tagelang tot sein sollte.
Dann spielt es vielleicht auch keine Rolle für Staaatsanwaltschaft und Gericht wer für die Tat an F. Appel beschuldigt und verurteilt wird/wurde!
Mit dieser Auffassung könnten wir genauso gut am Wegesrand ein Lasso über einen Baum werfen und ganz einfach nach Lust und Laune irgendwen aufhängen – zum Zweck des wohlgemeinten Rechtsfriedens!!

Matthias

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