Der Verlust der inneren Selbstbestimmung
Die
Anwendung psychischer Gewalt mit brutalst-möglicher Wirkung zur
Entwür-digung und Demütigung, bis zur totalen Entmenschlichung des
Opfers, führt zur Vernichtung des Selbstvertrauens, sowie jeglichen
Selbstbewusstseins, also zur Vernichtung des „ICH´s“, bzw. der eigenen Identität.
Der
Mensch (versachlicht, des Mensch-Seins enteignet) wird nur noch - wie
ein Zombi zur leeren Gestalt, unfähig, selbständige Entscheidungen zu
finden und zu treffen. Stattdessen ist jetzt der Täter derjenige, der
nun entscheidet, bzw. bestimmt - und weil das eigene ICH in
psychischer Erschöpfung leer ist und keine Entscheidungen mehr in sich
hat - sind die Entscheidungen des Täters auch gleichzeitig die des
eigenen ICH´s und zwar ohne jeden Selbstzweifel (!), denn auch zum Zweifeln gehören kreative Gedanken (die jedoch in der Leere fehlen)!
Wenn
nun das Selbstbewusstsein total vernichtet ist, dann fehlt folglich das
Wissen darum, dass es auch ein eigenes - eigenmächtiges - ICH, bzw. eine eigene Identität geben kann. Das Ego ging verloren.
So
kommt es, dass ein entmenschlichtes Opfer die fremd vorgegebene Rolle
fälschlicher Weise für die eigene Identität hält, denn sie ist die
einzige und eine andere kann schließlich noch nicht einmal als Idee
vorliegen.
Somit folgt das ICH-enteignete
Opfer fremdbestimmt den Vorgaben des Täters, der die vollständige
Kontrolle ausübt. Dieser Identitätskonflikt verstärkt sich aus sich
selbst heraus.
Wenn es für das Opfer kein anderes „Sein“
gibt als jenes, welches der Täter auferlegt hat, dann geht jegliche
Kreativität (ich könnte auch „Eigennützigkeit“ sagen) - die eigentlich
selbständige Überzeugung schaffen sollte - an die Fremdbestimmung
verloren. Das Opfer verstärkt also zu allem Übel auch noch (in
Eigeninitiative) die Absichten des Täters. Dies geschieht sogar in
„vorauseilendem Gehorsam“. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine
eigenständige Entscheidung des Opfers!! Daher ist auch die Verantwortung
für mögliches Fehlverhalten nicht dem Opfer, sondern NUR dem Täter
anzulasten!
Der „freie Wille“ ist reichlich umstritten. Der Mensch
Ist jedoch manipulierbar, demnach gehe ich davon
aus, dass er in sich über (verletzbare!) geistige
Fähigkeiten verfügt, durch die er aus eigener Entscheidung
sich selbst eine Bestimmung aufgeben
kann. Diese bezeichne ich als die
„innere Selbstbestimmung“.
Auf den folgenden Seiten möchte ich eine übliche
Methode beschreiben, mit der einem Opfer die innere
Selbstbestimmung genommen werden kann.
Ich habe viele Jahre gebraucht, um den Hergang
zu durchschauen und um mich selbst darin wiederzuerkennen.
Mir ist jedoch daran gelegen, meine
Erklärung NICHT ausschließlich auf mich selbst (und
meinen Fall) zu beziehen, denn auch z. B. psychisch
unterdrückte Menschen oder Entführungsopfer können
ihre innere Selbstbestimmung nach dem gleichen
Prinzip verlieren. Trotzdem bin ich durch mein
eigenes Erlebnis geprägt, was sich natürlich auf die
Hergangsschilderung niederschlägt.
Im Vorfeld des Mentalraubes
Bei einem Raub der inneren Selbstbestimmung
darf die psychische Stress-belastung im Vorfeld des Geschehens zur
Erklärung des Herganges nicht außer Acht gelassen werden. Egal, ob nun
durch eine Entführung ….. oder ob Juden von Nazis geholt werden, ob
Moslems von Amerikanern, oder ob andere Staatsorgane kommen um dich
mitzunehmen! Für die Psyche spielt es kaum eine Rolle wie und durch wen
die Stressbelastung entsteht. Sie ist in jedem Fall präsent.
Auch
Leute mit der Auffassung, „sie hätten sich doch nichts vorzuwerfen“,
geraten unter Druck, sobald fremde Männer vor der Tür stehen, um sie zu
holen.
Aus
der Grenzerfahrung durch den Freiheitsverlust ergibt sich für das Opfer
eine lebensbedrohliche Situation. Alles ist verloren: Jeglicher Besitz,
die Familie, die gesamte Existenz ist in Gefahr. Und wenn das Opfer
sein Leben nicht durch den Täter verliert (Mord), dann vielleicht auch
durch die eigene Hand. Die Mög- lichkeit des Sterbens tritt ins
Bewusstsein.
Die Begebenheiten zur Vorbereitung des Raubes der inneren Selbstbestim-
mung werden vom Leser in der Regel total unterschätzt!
mung werden vom Leser in der Regel total unterschätzt!
Zum
Verlust der Existenz und den Todesgedanken kämpft das Opfer unter
Umständen auch noch gegen Unterernährung, Dehydrierung, Schlafentzug und
auch allerlei körperlicher Schmerzen an. Selbst grundsätzliche Dinge,
wie z.B. das Verrichten der Notdurft kann ein Täter gegen sein Opfer
einsetzen. Die Amerikaner führen aller Welt vor Augen vor, wie man es
macht. Mancher Extremsportler (z.B. Bergsteiger) hat unter
vergleichbaren Voraussetzungen schon den Verstand verloren und kam dabei
ums Leben.
Es
kann uns auch nicht weiter verwundern, dass sich auch in Deutschland
unter solchen Voraussetzungen Häftlinge in ihren Gefängniszellen das
Leben nehmen. Wer aber nun glaubt, es gäbe derartige Auswüchse nicht,
den bitte ich, bei mir um Aktenzeichen nachzufragen.
Kann man - im Falle von Staatsmächten - bei so entarteten Bedingungen noch von seriösen Ermittlungen sprechen?!
Wohl kaum!
Selbstbewusstsein
Den Begriff „Selbstbewusstsein“ definiere ich als das Wissen um das „Selbst-Sein“, also das eigene ICH, die Identität (wer bin ich?).
Ist
das Opfer durch entsprechende Vorbereitung erst mal psychisch
geschwächt, so ist es auch kein Problem mehr, zunehmend jegliches Wissen
des Opfers in Abrede zu stellen.
Aus
Vernehmungsprotokollen ist mir bekannt, dass z.B. Kripo-Beamte mit
völlig unbedeutenden, banalen Fragen (nach der Uhrzeit, nach Wochentagen
oder Namen) den Anfang machen. Wenn der Befragte ohnehin schon
übermüdet und durch den Vernehmungs stress angespannt ist, so hält er es
leicht für möglich, sich in Zeitangaben vielleicht mal getäuscht zu
haben.
Vor
dem Potential mehrerer Täter (hier im Beispiel Kripo-Beamter), die mit
falschen (!) Belegen dem Schein nach beweisen können, dass zudem weitere
Fragen falsch beant wortet wurden, akzeptiert der Befragte sehr schnell
die Wahrscheinlichkeit, sich auch bei anderen Punkten zu irren. Diese
Auffassung lässt sich durch den Eindruck untermauern, wonach es sich
(z.B. bei den Beamten) um nette Menschen handelt, die doch wohl nur
Gutes wollen (?!). Auch dann, wenn die Fragen viel zu banal sind als
dass man den Wahrheits-gehalt all zu wichtig nehmen müsste.
Nur
einer Person ohne Lebenserfahrung ist es noch nicht passiert, dass sie
sich von anderen verunsichern und sich eine richtige Überzeugung hat
ausreden lassen. Nachdem ein Opfer mehrmals um gewohnte
Selbstverständlichkeiten zu einfachem Wissen gebracht wurde, können die
tiefer sitzenden Überzeugungen angegriffen werden. Zu diesem Zweck muss
der Täter sein Opfer durch Wissen beeindrucken (bzw. schockieren).
Nichts als stumpfsinnige Dummheit beflügelt den Bürger, wenn er mit der
Auffassung, „er hätte doch nichts zu verbergen“, sein Desinteresse für
das Datenbespitzeln und Datenspeichern des Staates erklärt.
Entscheidend
ist nicht, ob sich jemand etwas vorzuwerfen oder nicht vorzuwerfen hat.
Entscheidend ist, was der Staat zum Vorwurf macht!
So
hat z.B. die Stasi ihre Opfer in Verhören mit Daten konfrontiert, die
sogar mehrere Jahre zurückreichten (etwa: Wo hat sich das Opfer vor zwei
Jahren aufgehalten, welche Kontakte sind entstanden, was wurde
gesprochen usw.). Bei solchen Informationen kann es sich um absolut
unbedeutende Nichtigkeiten handeln. Dennoch kann diese Flut an Wissen
über die eigene Person eine beeindruckende Wirkung haben. Eine
Datensammlung täuscht Macht vor, die dem Opfer verdeutlichen soll, wie
unwissend und klein es doch vor dem Täter dasteht. Angaben, die
tatsächlich völlig wertlos sind, werden von den Ermittlern zu
hochbrisanten Fakten aufgeblasen. Sobald sich das Opfer mal in seinen
Angaben täuscht (weil die Daten wirklich viel zu unbedeutend sind, als
dass man sie sich merken müsste) wird es vom Täter als überführter
Lügner diskre-ditiert und beschimpft. Der Leser kann den Stress einer
solchen Situation kaum ermessen.
Parallel
zu diesem Geschehen können Zeugen und Angehörige (z.B. Ehepartner) mit
der gleichen Prozedur in Stress gesetzt und manipuliert werden. Mir sind
aus Akten Verhöre bekannt, bei denen es der Kripo gelungen ist, der
Ehefrau weis zu machen, dass ihr Mann eine außereheliche Beziehung
hätte. Unter solchen Voraussetzungen fallen oft unsinnige Aussagen, die
nie wieder zurückgenommen werden können. So kann ein Ehepartner dazu
kommen, intimstes Wissen bis in kleinste Einzelheiten auszuplaudern oder
in Eifersucht und Demütigung falsche Anschuldigungen machen.
Verehrter
Leser, hast Du womöglich an einer Demo teilgenommen, weil Deutschland
schon wieder in einen unbegreiflichen Krieg zieht oder soll die
Ausbeutung der DrittenWelt nicht in Deinem Namen stattfinden?
Steht
der Verfassungsschutz vor der Tür, weil Du für eine neue Partei bist,
die gegen Korruption und Politkriminalität vorgehen will? Oder holt Dich
die Polizei aufgrund eines Vorfalls aus dem Du Dich so gut wie möglich
raushalten möchtest, weil Du Dir die Sache selbst noch nicht erklären
kannst? Aber vielleicht hast Du geglaubt, ein reines Gewissen zu haben,
weil Du völlig unpolitisch bist und auch bei keiner Friedensdemo
mitgemacht hast und sicherlich bist Du schön brav den netten Herren der
Polizei aufs Revier gefolgt, weil Du davon überzeugt warst, dass Du Dir
auch sonst nichts vorzuwerfen hast. Natürlich hast Du dann auch auf
einen Anwalt verzichtet (vielleicht sogar mit Berechnung); denn sonst
könnte ja der Eindruck entstehen, als wärst Du wohl doch nicht so ganz
unbescholten. Im übrigen wird man Dir nahegelegt haben, dass es sich nur
um eine reine Formsache handeln würde, die in fünf Minuten erledigt
wäre.
Aus
zunächst - angeblich - fünf Minuten wurden Stunden und aus völlig
banalen Fragen zu absolut unbedeutenden Dingen wurden schwerwiegende
Anschul-digungen gegen die Du Dich zur Wehr setzt.
In
der Zwischenzeit hat man sogenannte Zeugen (Freunde, Arbeitskollegen,
Ehepartner) bis tief in die Nacht genau so vernichtend geschlagen und
künstliche Konflikte erzeugt, gegen die Du Dich jetzt verteidigst.
Für
einen Befragten ist es ein Stich in die Seele, wenn er nicht nur mit
Wissen aus Daten sammlungen, sondern darüber hinaus auch mit intimstem
Wissen aus dem engsten Privat leben konfrontiert wird. Ein solcher
Hergang hat nichts mit Vernunft zu tun. Es hat einzig den Zweck, ein
Opfer klein zu machen, also zu erniedrigen und bis zur absoluten Erschöp
fung zu schwächen.
Jetzt
wäre es für den Betroffenen dringend an der Zeit, die Prozedur
abzubrechen und auf einen Anwalt zu bestehen. Er ist jedoch schon viel
zu sehr ein Opfer und hat daher die Kontrolle über das Geschehen
verloren.
Selbstvertrauen
Beim
Begriff „Selbstvertrauen“ kann die Definition schon sehr schnell auch
ungenügend ausfallen.Ich jedoch verstehe darunter die optimistische
Gewissheit authentischer Erfüllung des Seins, sowohl in der Erscheinung
der Persönlichkeit, als auch durch die Wirkung der eigenen
Handlungsweisen.
Selbstvertrauen geht mit Selbstbewusstsein Hand in Hand. Ist das Wissen um das `Selbst-Sein` angegriffen, so geht damit auch das Vertrauen in die Authentizität der Erfüllung des Seins mehr und mehr verloren.
Durch
eine vorgetäuschte „Wissens-Übermacht“ der Täter verliert das Opfer
zunehmend das Vertrauen in das eigene Wissen und in die selbständigen
Überzeugungen. Es ist leicht, einem Menschen einzureden, dass er sich in
unbedeutenden Angaben, (wie z. B. Zeiten, Wochentagen oder Namen)
geirrt hätte. Schließlich handelt es sich dabei um unwichtige Daten. Das
Opfer ist nun aber schon gezwungen, die Gewissheit zu weiteren
Kenntnissen (solche mit Gewicht) neu zu überdenken.
Diese Neuordnung findet jedoch unter denkbar ungünstigen Voraussetzungen statt:
- Körperliche Schwächung durch das Defizit elementarster Überlebensbe-
dingungen (Schlaf, Ernährung, angemessene Raumtemperaturen usw.)
dingungen (Schlaf, Ernährung, angemessene Raumtemperaturen usw.)
- Emotionale und psychische Stressbelastung durch Freiheitsverlust, Todesge-
danken, künstliche fingierte Beziehungskonflikte und dergleichen.
danken, künstliche fingierte Beziehungskonflikte und dergleichen.
- Falsche Angaben zu den Grundlagen des fraglichen Konfliktes
- und vieles mehr …
Tatsächlich
besteht für das Opfer überhaupt kein Anlass die Gewissheit seiner
bisherigen Erkenntnisse neu zu bewerten, zumal dann, wenn das Vertrauen
am eigenen Wissen durch (vorsätzlich) falsche Angaben der Täter zerstört
wurde. So ist bereits ein Punkt erreicht, an dem die Täter das kleine,
eher unbedeutende Wissen des Opfers übernommen haben. Nun kann Wissen
von höherem Wertgehalt genau so hinterfragt bzw. in Frage gestellt und
angegriffen werden wie zuvor schon das „Kleine Wissen“ von Zeiten, Namen
usw.
Auch hochwertigeres Wissen und Ansichten können genau so, wie zuvor schon
unbedeu-tende Angaben, durch falsche Gegenargumente in Zweifel gezogen und vernichtet werden.Unter dem Dauerfeuer ständig wiederkehrender Fragen (gerade auch solcher, die schon x-mal beantwortet sind) und aufgrund von Schuldzuweisungen durch falsche Belege, bleibt dem Opfer keine Zeit für eine Neubewertung der Gewissheit seiner bisherigen Erkenntnisse und Ansichten. So gelingt es den Tätern, den Bruch des „Kleinen Wissens“ bis in das höhere Wissen des Opfers fortzusetzen.
unbedeu-tende Angaben, durch falsche Gegenargumente in Zweifel gezogen und vernichtet werden.Unter dem Dauerfeuer ständig wiederkehrender Fragen (gerade auch solcher, die schon x-mal beantwortet sind) und aufgrund von Schuldzuweisungen durch falsche Belege, bleibt dem Opfer keine Zeit für eine Neubewertung der Gewissheit seiner bisherigen Erkenntnisse und Ansichten. So gelingt es den Tätern, den Bruch des „Kleinen Wissens“ bis in das höhere Wissen des Opfers fortzusetzen.
In
meinem eigenen Fall konnte ich gegenüber der Kripo Bamberg Angaben über
den Drogenkonsum wichtiger Personen machen. Zwar wusste ich nicht, um
welche Substanzen es sich handelte, doch als Augenzeuge konnte ich
zumin- dest sehen, dass die Stoffe flüssige und auch kristalline Form
hatten. Der Kripo waren diese Personen als schwerstdrogenabhängige
Junkies mit ellenlangen Vorstrafenregistern bekannt. Trotzdem hatten die
Herren großes Interesse daran, mir den Hergang, dessen Augenzeuge ich
wurde, wie der auszureden. Letztendlich glaubte ich selbst daran, dass
ich wohl den ein oder anderen Joint überbewertet hätte. Tatsächlich
handelte es sich aber wirklich um richtig harte Drogen (aktenkundig!).
Sexualität
Ein weiterer Bestandteil zur Vernichtung des menschlichen Willens sind Angriffe
auf dessen Sexualität.
auf dessen Sexualität.
Der
Mensch ist in den tiefsten Gründen seiner animalischen Seele in erster
Linie als Lebens-/Überlebensmaschine gebaut.Die Erfüllung existentieller
Lebensgrundlagen (z. B. Absicherung des Lebensraumes, Ernährungusw.)
bezieht sich lediglich auf das gegenwärtige Dasein.
Die Sexualität hingegen dient dem genetischen Überleben - also eines wirk-
lichen Daseins über den Tod des einen Menschenlebens hinaus. Übergriffe auf
die Sexualität gefährden daher nicht nur die momentane Existenz, sie bedrohen
viel mehr das genetische Weiterleben. Die Angst, genetisch zu versterben, ist in
höchstem Maße unbewusst. Da sie archaischer Natur ist, lässt sie sich auch kaum überwinden und so ist der Mensch gezwungen, diese „genetische“ Todesangst in die tiefsten Abgründe der Seele zu verdrängen. Bei sexualitäts-bezogener Scham oder im Falle der Auswirkung nach einer Vergewaltigung lässt sich das Ausmaß dieser unbewussten Todesangst erahnen. Aus zahllosen Beispielen ist bekannt:
Täter, die in gezielter Absicht den Willen ihrer Opfer auf strategischem Wege brechen wollen, greifen die Sexualität ihrer Opfer an.
lichen Daseins über den Tod des einen Menschenlebens hinaus. Übergriffe auf
die Sexualität gefährden daher nicht nur die momentane Existenz, sie bedrohen
viel mehr das genetische Weiterleben. Die Angst, genetisch zu versterben, ist in
höchstem Maße unbewusst. Da sie archaischer Natur ist, lässt sie sich auch kaum überwinden und so ist der Mensch gezwungen, diese „genetische“ Todesangst in die tiefsten Abgründe der Seele zu verdrängen. Bei sexualitäts-bezogener Scham oder im Falle der Auswirkung nach einer Vergewaltigung lässt sich das Ausmaß dieser unbewussten Todesangst erahnen. Aus zahllosen Beispielen ist bekannt:
Täter, die in gezielter Absicht den Willen ihrer Opfer auf strategischem Wege brechen wollen, greifen die Sexualität ihrer Opfer an.
Einzig
und alleine zu diesem Zweck nehmen Amerikaner ihren Gefangenen (z.B. in
AbuGhraib) zum Verhör die Kleidung ab. Ein Täter muss aber noch nicht
einmal so weit gehen, den sexuellen Angriff auf sein Opfer tätlich
durchzu-führen.
Bereits die verbale Offensive genügt, um einen Betroffenen in erheblichem Ausmaß mit Stress zu belasten. Der Vorwurf sexueller Abartigkeit ist ein besonderes Kennzeichen unseres aktuellen Zeitgeistes. Zur Steigerung von Quoten und Verkaufszahlen werden von den Medien sexualorientierte Morde (vor allem solche, die an Kinder begangen werden) ohne jegliche Rücksicht auf die Opfer bis in die intimsten Bereiche ausgeschlachtet. Sexualstraftäterkönnen kaum mit Rückhalt rechnen, auch dann nicht, wenn die Möglichkeit der Unschuld noch so wahrscheinlich ist. Mir ist eine Vielzahl von Ermittlungsakten bekannt, aus denen hervorgeht, dass die Kripo zu Vernehmungen ohne jeglichen Anlass Zeugen und Beschuldigten perverse Sexualität anlastet. Bisher ist mir noch niemand begegnet, der sich ungerechtfertigte Vorwürfe diese Art hätte gefallen lassen. Die Angst, als Sexualstraftäter abgestempelt und dann von den Medien zerrissen zu werden, ist viel zu groß als dass man den Perversionen der Kripo ungerührt zuhören könnte.
Bereits die verbale Offensive genügt, um einen Betroffenen in erheblichem Ausmaß mit Stress zu belasten. Der Vorwurf sexueller Abartigkeit ist ein besonderes Kennzeichen unseres aktuellen Zeitgeistes. Zur Steigerung von Quoten und Verkaufszahlen werden von den Medien sexualorientierte Morde (vor allem solche, die an Kinder begangen werden) ohne jegliche Rücksicht auf die Opfer bis in die intimsten Bereiche ausgeschlachtet. Sexualstraftäterkönnen kaum mit Rückhalt rechnen, auch dann nicht, wenn die Möglichkeit der Unschuld noch so wahrscheinlich ist. Mir ist eine Vielzahl von Ermittlungsakten bekannt, aus denen hervorgeht, dass die Kripo zu Vernehmungen ohne jeglichen Anlass Zeugen und Beschuldigten perverse Sexualität anlastet. Bisher ist mir noch niemand begegnet, der sich ungerechtfertigte Vorwürfe diese Art hätte gefallen lassen. Die Angst, als Sexualstraftäter abgestempelt und dann von den Medien zerrissen zu werden, ist viel zu groß als dass man den Perversionen der Kripo ungerührt zuhören könnte.
Die Vorgehensweise ist dabei immer die gleiche.
Vor
allem Personen, die davon ausgehen, das sie sich weder etwas
vorzuwerfen, noch etwas zu verbergen hätten, geben in der Gewissheit,
doch nur Zeugen zu sein, bereitwillig Angaben aus ihrer intimsten
Privatsphäre bekannt.Die Offensive auf die Sexualität beginnt mit
scheinbar harmlosen Fragen, wie z. B. in welchem Alter hatte der/die
Befragte die erste Beziehung. Jede Antwort lässt sich ins Negative
deuten! Entweder wäre der/die Betroffene doch wohl zu jung gewesen und
aus sexuell fragwürdigen Gründen übersexuell veranlagt. Oder der
Zeitpunkt für die erste Beziehung wäre zu spät ausgefallen, was als
Probleme mit dem anderen Geschlecht ausgelegt wird. Auch weitere Fragen
(etwa nach der Dauer vom
Ende
einer Beziehung bis zur nächsten, der Häufigkeit, bis hin zur Form bzw.
Intensität und Beziehungsfähigkeit) lassen sich in jedem Fall
pervertieren. Diese Pervertierung schlägt keineswegs wie eine Bombe ein.
Sie findet vielmehr schleichend statt. Die ersten Nach
fragen zur Sexualität bzw. zu Beziehungen werden nur beiläufig und völlig gelassen zu anderen Themen mit eingeflochten. Auch das Hinterfragen der Antworten findet zunächst noch in ruhigem, normalen Ton statt. Die Opfer fallen vollkommen arglos auf die Täter rein und plaudern immerzu neue Antworten aus, die sich letztendlich auch wieder zur Perver-
tierung gegen sich selbst richten lassen. Parallel zu diesem Geschehen werden Personen aus Exbeziehungen befragt und in gleicher Weise zerrissen. Aus Angaben vergangener Beziehungen sind ein gefundenes Fressen,denn schließlich kann man davon ausgehen, dass Konflikte vorlagen (oder noch vorliegen) welche die Beziehung beendet haben. Immer wieder kommt es vor, dass Männer und Frauen kein gutes Haar an ihren Expartnern lassen.
fragen zur Sexualität bzw. zu Beziehungen werden nur beiläufig und völlig gelassen zu anderen Themen mit eingeflochten. Auch das Hinterfragen der Antworten findet zunächst noch in ruhigem, normalen Ton statt. Die Opfer fallen vollkommen arglos auf die Täter rein und plaudern immerzu neue Antworten aus, die sich letztendlich auch wieder zur Perver-
tierung gegen sich selbst richten lassen. Parallel zu diesem Geschehen werden Personen aus Exbeziehungen befragt und in gleicher Weise zerrissen. Aus Angaben vergangener Beziehungen sind ein gefundenes Fressen,denn schließlich kann man davon ausgehen, dass Konflikte vorlagen (oder noch vorliegen) welche die Beziehung beendet haben. Immer wieder kommt es vor, dass Männer und Frauen kein gutes Haar an ihren Expartnern lassen.
Derart
gerüstet lassen die Täter ihre anfänglich vorgegebene Zurückhaltung
fallen und werden zunehmend aggressiv. So hat sich das Opfer von
ursprünglich (schein-
bar!) harmlosen, vernünftigen Beziehungsfragen zu vulgären, primitiven Anschuldigungen zu dessen Sexualität manövrieren lassen.
bar!) harmlosen, vernünftigen Beziehungsfragen zu vulgären, primitiven Anschuldigungen zu dessen Sexualität manövrieren lassen.
Wer
nun glaubt, eine solche Prozedur ließe sich ganz einfach abbrechen, der
ist fern jeglicher Realität! Zum einen kennt kaum jemand die
Rechtslage. Und zum anderen haben Opfer in diesem Zustand überhaupt
nicht mehr die Kontrolle über sich selbst, um noch den Abbruch des
Vorganges einzufordern. Außerdem würde die Forderung nach einem Ende des
Geschehens wie ein Schuldein-geständnis aussehen.
Das Opfer sitzt in der Falle!
Natürlich
könnte der Leser nun annehmen, speziell bei Morddelikten muss auch nach
einer sexuellen Motivation ermittelt werden. Wer aber die Realität
kennt, der weiß, es wird nicht sachgerecht ermittelt, sondern vielmehr
suggeriert, angegriffen und in die Ecke getrieben. Viele
Ermittlungsprotokolle können deutlich bekunden, der Vorwurf sexueller
Abartigkeiten dient lediglich dem Zweck der psychischen Zermürbung. Es
handelt sich dabei um nichts weiter, als um die deutsche Methode, dem
Opfer - nach dem amerikanischen Prinzip wie in Abu Ghraib - die Kleidung
wegzunehmen.
Wichtiger
als die sexuelle Erniedrigung ist allerdings der Umstand, dass dem
Gehirn keine Zeit zum Nachdenken und zum Sortieren der Gedanken bleibt.
Der finale Bruch
In der Gewalt eines Täters kann ein Opfer wegen der
extremen Anspannung die physische Schwächung (Hunger, Durst, Über- müdung usw.)
nicht wirklich bewusst verspüren. Auf Grund der mentalen Höchstleistung
bei einem pausenlosen Verhör durch eine Staatsgewalt tritt jedoch zwangsläufig
bei jedem Men-schen auf kurz oder lang die körperliche Erschöpfung ein.
Wenn das Opfer gezwungen war, Erklärungen und Beschrei-bungen
unzählige Male zu wiederholen, Fehldarstellungen der Täter richtig zu stellen
und boshaften Anschuldigungen immer und immer wieder zu widersprechen, dann ist
es nur natürlich, dass nach vielen Stunden Höchstbelastung Mund und Zunge
erschlaffen und das Opfer ganz einfach vor Erschöpfung nicht mehr
weitersprechen kann.
Dieses „Nicht-mehr-weiter-sprechen“ ist der Beginn des
finalen Bruches, denn wer sich nicht mehr verbal zur Wehr setzt, der hat auch
aufgehört sich zu verteidigen. Ein wesentlicher Schutz der Eigenwilligkeit ist
somit gebrochen und das Selbst-Sein liegt angreifbar und offen wie ein
freigelegter Nerv. Von nun an unterliegt die eigene Persönlichkeit der
Auflösung. In dieser Phase findet beim Opfer ein Wechsel von Meinungen und
Ansichten statt, der jedoch nicht auf dem Erwerb von Überzeugungen durch
intellektuelle Argumente beruht.
Indem
der Täter die Vorstellungen und Wertungen der
mate-riellen Welt - des Daseins - durchdringt und in Frage stellt,
be-wirkt er
eine Wandlung in der bewussten Haltung des Opfers der Welt gegenüber.
Die
eigentlichen Wahrheiten des Opfers, welche die Grundlage des
Selbst-Seins
verwirklichen, gehen verloren und das „Sein“, so wie es der Täter
vorgibt, wird
zu einem „Mein“. Allmählich nimmt diese zurechtgetäuschte Wirklichkeit
vom ICH-Besitz und die eigene Meinung hat keine Berechtigung mehr.
Durch die Plünderung des Bewusstseins ist das Opfer
auf schizophrene Weise paralysiert, so dass es kaum noch den Versuch macht,
sich zur Wehr zu setzen.Wenn alle grund-gefestigten Vorstellungen, die
Wahrhaftigkeit vor sich selbst und sogar der Selbstsinn für das
Überlebensinteresse verloren gehen, dann verzichtet das Opfer auch sehr schnell
auf seine Autonomie. Die psychische Entkräftung zerfrisst das Denken, so dass
auch die „Überlegungskraft“ (also die Fähigkeit, überlegen zu können) abhanden kommt.
Ein Mensch, ein Opfer, welches noch nicht einmal mehr die Kraft hat, Anspruch
auf eigene Gedanken zu erheben, hört auf ein Geschöpf zu sein, das einer
moralischen Entscheidung fähig ist. Selbst-zweifel, welche von den Tätern
gezielt beim „Kleinen Wissen“ gesetzt und ins werthaltigere Wissen geführt
wurden, weiten sich unaufhaltsam aus. Manipulativ erzeugte Aussagen von Zeugen
und Familienangehörigen entwickeln jetzt ihre volle Wirkung.Und auch Vorwürfe
gegen die Persönlichkeit des Opfers schlagen ungeschützt bis in die tiefsten
Seelengründe ein. Wenn die Entwertung des Menschseins am Opfer so weit
fortgeschritten ist, dass der Täter zunehmend die Kontrolle gewinnt, so
vollzieht das Opfer unbewusst die innere Unter-werfung unter die äußeren
Autoritäten. Alles, was der Täter als „Wissen“ vorgaukelt, auch wenn es
deutlich noch so falsch ist, nimmt das Opfer bedingungslos als Wahrheit an. Die
letzten Überreste von Vertrauen in die eigenen Kenntnisse und Anschauungen
haben hinter allen Neuangaben zurück zu stehen. Die Zweifel am Selbst und an
dem, was bis dahin als natürlich gegeben Wahrheit erachtet werden konnte,
werden derart groß, dass ein psychisch vernichtetes Ich falsches „Wissen“ noch
nicht einmal im geringsten in Frage stellt. Zu den Machtmechanismen gehört es,
das eigene Ego zu erhöhen und somit das Gegenüber zu erniedrigen. Durch eine
erfolgreiche Erniedrigung steht also der Machthaber über dem Erniedrigten - und
zwar nicht nur physisch, sondern vor allem auch psychisch.
Aus künstlich erzeugten Selbstanklagen erwächst
„konstruktive Unzufriedenheit“ mit sich selbst. Im Gefühl, ein Nichts, ein Nie-mand,
das allerletzte Stück Dreck zu sein, wagt es ein ernied-rigtes Opfer noch nicht
einmal vor sich selbst, dieses soge-nannte „Wissen“ abzulehnen. Ein derart
traumatisierter Mensch hat nicht mehr die Fähigkeit, das Bösartige in der
Absicht des Täters zu erkennen. Das eigene Ego ist verloren und das Opfer wird
zum Werkzeug fremder Intentionen.
Das psychisch-gewaltsame Eingeben falscher Informationen
empfindet ein Identitäts beraubtes Opfer als freundschaftliches Entgegenkommen,
dessen es sich eigentlich überhaupt nicht für würdig verspürt. Daher werden
Angaben - in allen Wissens-bereichen (egal, ob richtige oder falsche) - wie ein
Geschenk voller Dankbarkeit angenommen. Aufgrund dieser Bewusst-seinsstörung
erblickt das Opfer im Täter tatsächlich einen „schenkenden Freund“, der (dem
Schein nach) die Fähigkeit besitzt, vorauszugehen und den Weg anzuführen. Aus
dieser traumatisierten Sicht hilft der „schenkende Freund“ nicht nur indem er
sein „Wissen“ verschenkt. Darüber hinaus kann der Freund (scheinbar!) sogar den
Weg aus der Not, bzw. die Lösung aus der (vorgetäuschten) Perspektivlosigkeit
zeigen. Der „schenkende Freund“ wird also zum Retter in der Not!
Jetzt ist der Täter dem Opfer gegenüber in der Lage,
im Tausch für dessen Wiedererlangung der Selbstachtung und des Mensch-eins, die
bedingungslose Folgeleistung abzufordern. Das gebrochene Opfer kann aufgrund
einer Vernichtungsaktion (so wie bisher beschrieben) die Verantwortung nicht
mehr tragen und gibt sie an den „schenkenden Freund“ den „Retter in der Not“
ab. Somit steht es unter einem Diktat, bzw. unter dem Zwang eines fremden Wil
lens und auch dem bösen Gedanken wird mit dem Gefühl der Dankbarkeit für die
Unter stützung bedingungslos die Zustimmung erteilt. Die zurechtgetäuschte
Wahrheit des Täters ist nun Eigentum des Opfers, des neuen ICH´s.
Damit ist das Ziel der psychischen Vernichtung
erreicht.
Das amerikanische FBI verkündete voller Stolz, dass
ein Mensch in vier Stunden gebrochen werden kann!
Die Auswirkungen
Ein traumatisiertes Opfer, das aufgrund der
psychischen Vernichtung tatsächlich auch emotional davon überzeugt ist, im Täter
einen schenkenden Freund und den Retter in der Not zu erkennen, wird sich an
diesem festklammern, so wie der Er-trinkende am Stroh halm. Der Verlust dieses
Strohhalms bzw. dieses rettenden Freundes wäre gleichbedeutend mit dem Ende des
existentiellen Daseins. In diesem Zustand kann sich einTäter der voll kommenen
Loyalität seines Opfers gewiss sein. Wenn der Täter den Weg aus der Dunkelheit
hin zur Wiedererlangung der Selbstachtung und des Menschseins vorgibt, dann
folgt das Opfer nicht etwa, weil es Anweisungen oder Befehlen nachkommen würde,
sondern grundsätzlich, weil es in der (vorgetäuschten) Not die Hilfeleistungen
eines retten-den Freundes annimmt. In getreuer Hörigkeit übernimmt das Opfer
voller Demut das Wort des Täters und begreift dieses auch als eigenes Wort.
In dieser Errettung aus der (scheinbaren) Not ist es
nur voll-kommen natürlich, dass ein Opfer die allerletzten Energiere-serven
mobilisiert um den Täter mit voller Kraft zu unter stützen - schließlich ziehen
beide am gleichen Strang. Also folgt das Opfer dem Willen des Täters, dessen
Wille sich somit im Opfer manifestiert hat. So kommt es, dass z.B. eine Frau
dem Willen des Täters folgend tatsächlich glaubt, eine Hexe zu sein. Sie wird
diese Überzeugung durch die irrsinnigsten Selbstanschul-digungen bestätigen und
zu ihrer eigenen (scheinbaren) Erret-tung bzw. zur Wiedererlangung des eigenen
ICH´s mit aller Kraft alles tun, was der Retter von ihr fordert (Geständnisse
abzulegen, andere Personen zu belasten usw).
Auch der Exorzismus ist geradezu ein Paradebeispiel
einer psychischen Übernahme zugunsten niederer Absichten eines skrupellosen
Täters. Die äußere Autorität (hier etwa in Form eines Exorzisten) drängt dem
psychisch vernichteten Opfer die Rolle eines vom Teufel besessenen Menschen
auf. Das Opfer erfüllt die Rolle mit aller Kraft und glaubt tatsächlich selbst
daran, besessen zu sein. So folgt es den Anweisungen des Täters (des
Exorzisten) mit der Überzeugung, nur durch das „selbstlose Geschenk“ einer
Teufelsaustreibung zur Erlösung finden zu können.
Mit der gleichen Methode könnten die Terror-Flieger
des 11. Septembers manipuliert gewesen sein. Womöglich waren sie der Ansicht,
aus eigener Überzeugung zu handeln, obwohl sie vielleicht dem Willen anderer
folgten. In jedem Fall handelten auch sie in Selbstvernichtung, glaubten
jedoch, darin ihre Errettung zu finden.
Übrigens unterliegen auch Kinder, die von ihren Eltern
miss-handelt oder sogar sexuell missbraucht werden, dem Phäno-men der
psychischen Entmenschlichung. Aus der Praxis ist bekannt, dass sich solche
Kinder, also Opfer, tatsächlich selbst für die Vergehen ihrer Eltern die Schuld
zuweisen. Die Ursache - sich selbst nicht als Opfer zuerkennen - liegt hier
(genau wie zuvor schon beschrieben) in der psychischen Erschöpfung. Wenn der
Täter die eigene Persönlichkeit des Opfer vernichtet hat, kann er die totale
Kontrolle über das Opfer ausüben und diesem - je nach eigener Absicht - eine neue
Rolle auferlegen. Das Kind kommt der Fremdbestimmung uneingeschränkt nach und
glaubt, dies weitgehendst eigen bestimmt zu tun.
Ein weiteres, bekanntes Beispiel ist der Fall des
„Tatort“-Schau-spielers Günter Kaufmann. Er hatte absolut keinen Grund, ei-nen
Mord zu gestehen, den er nicht begangen hat. Darüber hinaus gab er sogar
Personen aus seinem Freundeskreis als Mittäter an. Dies tat er nicht aus
boshaften Beweggründen, sondern eindeutig, weil ihm durch die Kripo und Justiz
die innere Selbstbestimmung psychisch-gewaltsam genommen wurde. Kaufmann war
nicht mehr Herr über sein eigenes ICH und selbst zum Prozess hatte er noch
nicht die Fähigkeit wieder erlangt, Wahrheit und Wirklichkeit auf den Tisch zu
legen. Im Nach hinein konstruierte er (so wie jedes andere hilflose Opfer auch)
die Erklärung, „Man hätte ihm sowieso nicht mehr geglaubt“.
Ich selbst habe Morde gestanden, die ich nicht
begangen habe. Im irrsinnigen Verlangen, die Retter in der Not mit allen
Kräften zu unterstützen, habe ich sogar gestanden, bereits eine ganze Liste von
Personen erstellt zu haben, die ich der Reihe nach alle ermorden wollte. Weil
das Wort der Täter mein Eigentum war (also mein eigenes Wort), habe ich diese
falschen Aussa-gen nicht nur mit absoluter Überzeugung vertreten - ich habe es
auch so verspürt!
Da meine Angaben aber nicht mit den
Ermittlungsergebnissen übereinstimmten (wie auch?), wurden die Verhöre durch
Kripo und Justiz mehrmals wiederholt und meine Angaben an den jeweiligen
Ermittlungsstand angepasst. Es ist daher verwerflich, von GESTÄNDNISSEN zu
reden. Es handelt sich um ADAP-TIERTE AUSSAGEN, die NUR! auf das menschenverachtende
Verhalten der Kripo und Justiz zurückzuführen sind!
Ich weiß schließlich nicht nur, was die psychische
Vernichtung zum Raub der Identität - des ICH´s eines Menschen - bedeutet, habe
es ja sogar selbst erleiden müssen.
Der Ausweg
Ein Opfer, welches seiner Identität, bzw. seines
eigenen ICH´s beraubt wurde, und mit der Identität - so wie sie der Täter vor-gibt
- weiterlebt, kann sich dessen nicht wirklich bewusst sein, dass dieses
vorgegebene ICH nicht das eigene ist. Das Opfer verteidigt das falsche ICH so,
als wäre es das eigene und kon-struiert Argumente, um durch innere Logik den
Nachweis zu stabilisieren. Um aus dieser psychischen Verwirrung wieder heraus
zu kommen, muss sich das Opfer im Klaren darüber werden, dass diese Identität -
und wenn sie sich auch noch so sehr als die eigene anfühlt - eben NICHT das
eigene ICH ist. Nach meiner Überzeugung muss die Suche nach dem eigenen ICH vor
allem durch innere Einkehr auf dem emotionalen Weg geführt werden. Die
Loslösung vom falschen ICH lässt sich dann in der Wirkung mit Suizid
vergleichen!
Indem das Opfer dem falschen ICH (also dem Schein nach
sich selbst) widerspricht, leistet es Widerstand gegen den Täter, bzw. gegen
das ICH, welches der Täter dem Opfer auferlegt hat. Das Opfer verzichtet auf
die vorgetäuschte Hilfeleistung des schenkenden Freundes“, des „Retters in der
Not“ und wendet sich von dessen Heilsversprechungen (Wiederer-langung der
Selbstachtung und des Menschseins) ab. Dies geschieht unter der vollen Wucht
des schlechten Gewissens, denn zum einen begeht das Opfer (das falsche ICH)
Verrat am „schenkenden Freund“, zum anderen handelt es entgegen - scheinbar ! - eigenen Überzeugungen. Dieser
Vorgang hat die Bedeutung vollkommener Akzeptanz des Todes. Wenn das falsche
ICH vernichtet ist, hat das wahre ICH Raum um wieder selbst zu sein.
Folter
Mir ist nicht bekannt, wie Folter bzw. das, was als
Folter zu bezeichnen ist, exakt definiert wäre. Jedoch nach der allgemein
üblichen Auffassung ist erst dann von Folter die Rede, wenn Blut fließt und
körperliche Verletzungen zu erkennen sind. Selbst das Trauma der Opfer von
systematischen Vergewal-tigungen (so wie es in Kriegen regelmäßig vorkommt)
wird von großen Teilen der Gesellschaft nur höchst skeptisch akzeptiert. Man
geizt regel recht mit der Anerkennung von Schmerzen und Verletzungen (vor allem
bei psychischem Trauma), gerade so als würde es sich um die Zuerkennung eines
Ranges oder ei-nes Ehrentitels handeln. Ich bin davon überzeugt, dass bei einer
blutigen Folter die körperlichen Verletzungen eher das geringere Problem
darstellen. Eigenständig betrachtet lassen sich physische Folterverletzungen
mit allgemeinen Unfall-verletzungen, so wie sie tagtäglich in den Notaufnahmen
der Krankenhäuser aufgenommen werden, gleichstellen. Der große Unterschied
zwischen Unfall und Folter ist das psychische Trauma, welches die totale Entmenschlichung
des Opfers unter Folter verursacht. So liegt demnach das wesentliche Gewicht
bei Folter primär vor allem auf der psychischen Schädigung des Opfers. Blutvergießen
und körperliche Verletzungen sind also zum Foltern überhaupt nicht nötig.
Das amerikanische CIA hat diese Zusammenhänge schon
lange erkannt und so wurden schon seit den fünfziger Jahren Milliarden von
Dollar in die Wissenschaft zur Folter ohne kör- perliche Verletzungen
investiert. Vor diesem Hintergrund
erscheint die Forderung nach Wiedereinführung blutiger, bzw. schmerzvoller
Folter (ausgerechnet auch noch zu Ermitt-lungszwecken!) in völlig neuem Licht.
Wozu noch Blut ver-gießen, wenn es doch auch ohne geht? Die Todesstrafe ist
nichts weiter als die Legitimation des Wunsches niederer Triebe (das Morden)
ungestraft ausleben zu dürfen. Dem Bösen - welches man ablehnt - soll zur Bekämpfung
in gleichem Maße mit Bösem begegnet werden. Die Unlogik z. B. auf einen verurteilten
Mörder mit einem Mord zu reagieren (Todesstrafe) soll ihre Rechtfertigung trotz
einer Vielzahl NACHWEISLICH! unschuldig hingerichteter Opfer in einem Richterspruch
finden. Genauso verhält es sich mit der Forderung nach Folter. Be-lastende
Torturen – physische genauso wie psychische - können altbewährte
Ermittlungsmethoden nicht ersetzen. Sie dienen lediglich dem Täter zur
Erfüllung seiner niederen Triebe. Das brennende Verlangen, anderen Menschen
Schmerzen zuzufügen und sie zu erniedrigen, ist Kennzeichen einer schweren
narzistischen Verhaltensstörung.
Spätestens der 11. September löste mit den
Flugzeugeinschlä-gen in den New Yorker WTC ein Zeitalter wachsender Men-schenrechtsverstöße
und staatlicher Kriminalität gegen die ei-gene Bevölkerung aus. Der Grundsatz
der Unschuldsvermu-tung ist hinfällig, sodass heute jeder Bürger zunächst erst
mal als potentieller Verbrecher betrachtet wird. Die Auffassung, im Kampf gegen
den islamischen Terrorismus selbst elementarste Grundrechte missachten zu
dürfen, hat sich inzwischen auf alle Bereiche der Rechtsordnung ausgeweitet. So
musste in Straf-verfahren der hohe rechtsstaatliche Standard bei Ermittlungen
der sogenannten Reid-Methode weichen. Diese vom US-Ame-rikaner John Reid
entwickelte Vernehmungsmethode ist darauf angelegt, aus befragten Personen
(also auch Zeugen) systema-tisch mittels zahlreicher psychologischer Tricks
Aussagen, bis hin zu vorbereiteten Geständnissen zu pressen. Im Mittelalter
nannte man diese Methode „Hexenhammer“.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bildet Ermittler
bereits seit 2001 in der Reid-Methode aus. In Bayern hingegen hat man auch
schon Jahre zuvor auf höhere Weisung hin zu Ver- nehmungszwecken auf
Psycho-Tricks zurückgegriffen. Dem-zufolge liegt bereits im Rechtssystem für
JEDEN Bürger die Gefahr verankert, schon im nächsten Moment geholt und bis hin
zur psychischen Vernichtung, bzw. zum falschen Geständ-nis (so wie ich es im
Vorliegen den beschreibe) gepresst zu werden.
Menschenwürde
Resümierend muss ich erkennen:
Auch wenn sich die Bevölkerung schwer tut, eine
psychische Vernichtung angemessen als unblutige Folter anzuerkennen, so wird
man sich doch wenigstens noch auf den groben Verstoß gegen die Würde des
Menschen einigen können. Eines der wichtigsten Werkzeuge zur psychischen
Vernichtung eines Opfers ist eine möglichst umfangreiche Datensammlung. Wer
über Daten verfügt, der übt Kontrolle aus und gibt die Richtung nach eigenen
Absichten vor. Unter allerlei Rechtfertigungen im Superlativ stehen heute der
Staatsgewalt sämtliche Daten frei zur Verfügung, z. B. aus einem aufgeweichten
Bankgeheimnis, regelmäßig kommen Kripobeamte mit einem richterlichen Blan-ko
zur Hausdurchsuchung, man schert sich nicht im geringsten um höchstrichterliche
Urteile zum Lauschangriff oder auch aus der Vorratsspeicherung bei Telefonaten,
Internet, e-mail oder SMS, es können sogar ganze Bewegungsprofile erstellt
werden uvm.
Egal wie auch immer - einer Gesellschaft hat es noch
nie gut getan, wenn Bürger bis tief in die Privatsphäre hinein überwacht
wurden. Als wären die Geschichtsbücher noch nicht voll von derartigen
politischen Katastrophen! Daher begreife ich das Datensammeln als Vorbereitung
zur Grundlage zum Verstoß gegen die Würde des Menschen. Das blindwütige Sammeln
von Daten (so wie es derzeit geschieht) zuzulassen, bedeutet „der Niederlage
die Zustimmung zu erteilen“. Aus dem Begriff „Verbergen“ leite ich das „Bergen“
und damit auch die „Gebor-genheit“ ab. Wenn jemand in Bezug auf den Datenschutz
er-klärt, er habe nichts zu verbergen, so ist dies eine Absage an die
Geborgenheit, bzw. an den Schutz der eigenen Daten. Damit ergibt sich aus der
Aussage „ich habe nichts zu verber-gen“ der Verzicht auf die Absicherung der
Menschen würde.
Wie kann man nur so blöd sein?!
Klischee und Wirklichkeit
Die Heldenverehrung nimmt einen wesentlichen Anteil
der US-amerikanischen Filmindustrie ein. Egal ob Western, Krimis,
Science-Fiction oder Kriegsfilme - ohne den Helden geht es nicht. Der Held darf
seine Fehler haben und kompliziert sein, aber trotzdem geht er letztendlich als
Sieger hervor. In der Regel übertreffen solche Filme kaum das Niveau von
Kasperle-Theater. Es wird ein Konflikt inszeniert, bei dem sich für jeden noch
so primitiven Deppen der Unterschied zwischen Gut und Böse leicht ausmachen
lässt. Genauso wie im Kasperle-Thea-ter das Krokodil, so ist auch im
Hollywood-Streifen der Böse bereits äußerlich zu erkennen. Der Filmheld darf
sich aller Mittel bedienen, denn schließlich kämpft er gegen das Böse und kaum
jemand hat Zweifel daran, dass da alle Mittel ohne jede Einschränkung genutzt
werden dürfen. Mit aktuellen Verfilmun-gen (z.B. die Serie „24“) findet im
US-Fernsehen sogar schon die Normalisierung der Folter statt (natürlich zum
Wohle dessen was doch eigentlich das Gute sein soll). Bei derartiger Propa-ganda
braucht man sich nicht über das Verhalten der Amerika-ner in Abu Ghraib und
Guantanamo wundern. Das deutsche Fernsehen steht jedoch dieser Niveaulosigkeit
kaum hinten nach. Jedes Mal, wenn ich glaube, tiefer kann die Qualität nicht
mehr absinken, werde ich auf kurz oder lang durch noch primitivere Formate
überrascht. Es liegt mir fern, dem Publikum den „Bullen von Tölz“ oder „Stubbe“
streitig zu machen. Wenn aber in Filmen nicht gelegentlich auch mal - nur etwas
- Realitätsnähe gezeigt wird, dann läuft die Gesellschaft Gefahr, total zu
verblöden! Es stimmt mich tatsächlich besorgt, dass bekennende
„Salesch“-Schauer das Recht haben, an Landtags- und Bundestagswahlen
teilzunehmen.
Ich bin davon überzeugt, dass nur die allerwenigsten
Fernseh-konsumenten Vorstellung von Realität auseinanderhalten kön-nen. Zu
dieser Unterscheidung braucht es Kenntnisse über die Wirklichkeiten. Wer hat
die schon?
In der Justizkultur haben die Amerikaner den Deutschen
etwas voraus. In den USA haben junge Juristen das Unternehmen „INNOCENT“
gegründet. Durch dieses Projekt werden Fälle von verurteilten Unschuldigen
aufgedeckt. In Deutschland hin-gegen meint man, die Justiz wäre nahezu
unfehlbar und so hat man für Fehlurteile kein Interesse.
Ich mache dem deutschen Volk den Vorwurf, dass es sich
in aller Selbstherrlichkeit nicht für die miese Qualität seiner
Rechtsinstitutionen interessiert. Die Allgemeinheit glaubt, eine schlechte,
skrupellose Justiz gäbe es doch nur im Ausland, aber nicht zu Hause, im eigenen
Land.
„Made in Germany“ wirkt eben sehr viel tiefer, als die
nationa-listische Begeisterung für die Farben einer Flagge.
Im Interview zum Film „Der Untergang“ erklärte die
damalige Hitler-Sekretärin:
„Wir haben es nicht gewusst, aber
wir hätten es wissen können.“
Matthias Frey
28.08.2007
Anmerkung:
Aus WIKIPEDIA,
UN-Antifolterkonvention
Die UN-Antifolterkonvention trat am 26. Juni 1987 nach der Ratifizierung durch 21 Mitgliedsstaaten in Kraft. Zurzeit haben 146 Staaten die Konvention ratifiziert. Die Einhaltung des Vertragswerks wird vom UN-Ausschuss gegen Folter überwacht.
Die Konvention ist völkerrechtlich verbindlich. Sie ergänzt die Allgemeine Erklärung der Menschen rechte von 1948 und die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokoll von 1977, indem sie „Folter“ genau definiert und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung, Verfolgung und Bestrafung regelt.
Am 18. Dezember 2002 hat die UN-Generalversammlung ein Protokoll zur UN-Antifolterkonvention angenommen. Das Optional Protocol to the Convention Against Torture (OPCAT) enthält einen prä ventiven Ansatz zum Schutz vor Folter und steht seit Anfang 2003 zur Ratifizierung bereit. Mit der 20. Ratifizierung ist das Fakultativprotokoll am 22. Juni 2006 in Kraft getreten. Es sieht die Einrichtung eines internationalen Gremiums vor, das dem UN-Ausschuss gegen Folter untersteht und Untersuchun gen in Gefängnissen oder anderen Orten, an denen Gefangene festgehalten werden, durchführen kann. Besuche müssen allerdings angemeldet werden, so dass betroffene Regierungen auf Vorwürfe reagieren und sich vorbereiten können. Die Europäische Antifolterkonvention enthält dieses präventive Element bereits in ihrer Erstfassung.
Artikelauszüge
Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. ...“
Artikel 2 bis 4 legen fest, dass jeder Vertragsstaat dafür sorgt, Folter in seinem Hoheitsgebiet zu verhindern und unter Strafe zu stellen. ... Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.“
Eine unabhängige Untersuchungsstelle gem. Art. 13 FoK steht aus. Deutschland wurde diesbezüglich vom UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) mehrfach gemahnt - siehe 5. Staatenbericht des CAT
(abger.: Nov. 2014).
Siehe dazu auch die Medienberichte z.B. über die China-Reisen der Frau Bundeskanzlerin A. Merkel usw.!
R. Frey
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