Verlust der inneren Selbstbestimmung



Der Verlust der inneren Selbstbestimmung
 
Die Anwendung psychischer Gewalt mit brutalst-möglicher Wirkung zur Entwür-digung und Demütigung, bis zur totalen Entmenschlichung des Opfers, führt zur Vernichtung des Selbstvertrauens, sowie jeglichen Selbstbewusstseins, also zur Vernichtung des „ICH´s“, bzw. der eigenen Identität.
Der Mensch (versachlicht, des Mensch-Seins enteignet) wird nur noch - wie ein Zombi zur leeren Gestalt, unfähig, selbständige Entscheidungen zu finden und zu treffen. Stattdessen ist jetzt der Täter derjenige, der nun entscheidet, bzw. bestimmt - und weil das eigene ICH in psychischer Erschöpfung leer ist und keine Entscheidungen mehr in sich hat - sind die Entscheidungen des Täters auch gleichzeitig die des eigenen ICH´s und zwar ohne jeden Selbstzweifel (!), denn auch zum Zweifeln gehören kreative Gedanken (die jedoch in der Leere fehlen)!
Wenn nun das Selbstbewusstsein total vernichtet ist, dann fehlt folglich das Wissen darum, dass es auch ein eigenes - eigenmächtiges - ICH, bzw. eine eigene Identität geben kann. Das Ego ging verloren.
So kommt es, dass ein entmenschlichtes Opfer die fremd vorgegebene Rolle fälschlicher Weise für die eigene Identität hält, denn sie ist die einzige und eine andere kann schließlich noch nicht einmal als Idee vorliegen.
Somit folgt das ICH-enteignete Opfer fremdbestimmt den Vorgaben des Täters, der die vollständige Kontrolle ausübt. Dieser Identitätskonflikt verstärkt sich aus sich selbst heraus.
Wenn es für das Opfer kein anderes „Sein“ gibt als jenes, welches der Täter auferlegt hat, dann geht jegliche Kreativität (ich könnte auch „Eigennützigkeit“ sagen) - die eigentlich selbständige Überzeugung schaffen sollte - an die Fremdbestimmung verloren. Das Opfer verstärkt also zu allem Übel auch noch (in Eigeninitiative) die Absichten des Täters. Dies geschieht sogar in „vorauseilendem Gehorsam“. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine eigenständige Entscheidung des Opfers!! Daher ist auch die Verantwortung für mögliches Fehlverhalten nicht dem Opfer, sondern NUR dem Täter anzulasten!

Der „freie Wille“ ist reichlich umstritten. Der Mensch
Ist jedoch manipulierbar, demnach gehe ich davon
aus, dass er in sich über (verletzbare!) geistige
Fähigkeiten verfügt, durch die er aus eigener Entscheidung
sich selbst eine Bestimmung aufgeben
kann. Diese bezeichne ich als die

„innere Selbstbestimmung“.

Auf den folgenden Seiten möchte ich eine übliche
Methode beschreiben, mit der einem Opfer die innere
Selbstbestimmung genommen werden kann.
Ich habe viele Jahre gebraucht, um den Hergang
zu durchschauen und um mich selbst darin wiederzuerkennen.
Mir ist jedoch daran gelegen, meine
Erklärung NICHT ausschließlich auf mich selbst (und
meinen Fall) zu beziehen, denn auch z. B. psychisch
unterdrückte Menschen oder Entführungsopfer können
ihre innere Selbstbestimmung nach dem gleichen
Prinzip verlieren. Trotzdem bin ich durch mein
eigenes Erlebnis geprägt, was sich natürlich auf die
Hergangsschilderung niederschlägt.


Im Vorfeld des Mentalraubes
Bei einem Raub der inneren Selbstbestimmung darf die psychische Stress-belastung im Vorfeld des Geschehens zur Erklärung des Herganges nicht außer Acht gelassen werden. Egal, ob nun durch eine Entführung ….. oder ob Juden von Nazis geholt werden, ob Moslems von Amerikanern, oder ob andere Staatsorgane kommen um dich mitzunehmen! Für die Psyche spielt es kaum eine Rolle wie und durch wen die Stressbelastung entsteht. Sie ist in jedem Fall präsent.
Auch Leute mit der Auffassung, „sie hätten sich doch nichts vorzuwerfen“, geraten unter Druck, sobald fremde Männer vor der Tür stehen, um sie zu holen.
Aus der Grenzerfahrung durch den Freiheitsverlust ergibt sich für das Opfer eine lebensbedrohliche Situation. Alles ist verloren: Jeglicher Besitz, die Familie, die gesamte Existenz ist in Gefahr. Und wenn das Opfer sein Leben nicht durch den Täter verliert (Mord), dann vielleicht auch durch die eigene Hand. Die Mög- lichkeit des Sterbens tritt ins Bewusstsein.
Die Begebenheiten zur Vorbereitung des Raubes der inneren Selbstbestim-
mung werden vom Leser in der Regel total unterschätzt!
Zum Verlust der Existenz und den Todesgedanken kämpft das Opfer unter Umständen auch noch gegen Unterernährung, Dehydrierung, Schlafentzug und auch allerlei körperlicher Schmerzen an. Selbst grundsätzliche Dinge, wie z.B. das Verrichten der Notdurft kann ein Täter gegen sein Opfer einsetzen. Die Amerikaner führen aller Welt vor Augen vor, wie man es macht. Mancher Extremsportler (z.B. Bergsteiger) hat unter vergleichbaren Voraussetzungen schon den Verstand verloren und kam dabei ums Leben.
Es kann uns auch nicht weiter verwundern, dass sich auch in Deutschland unter solchen Voraussetzungen Häftlinge in ihren Gefängniszellen das Leben nehmen. Wer aber nun glaubt, es gäbe derartige Auswüchse nicht, den bitte ich, bei mir um Aktenzeichen nachzufragen.
Kann man - im Falle von Staatsmächten - bei so entarteten Bedingungen noch von seriösen Ermittlungen sprechen?!
Wohl kaum!

Selbstbewusstsein  
Den Begriff „Selbstbewusstsein“ definiere ich als das Wissen um das „Selbst-Sein“, also das eigene ICH, die Identität (wer bin ich?).
Ist das Opfer durch entsprechende Vorbereitung erst mal psychisch geschwächt, so ist es auch kein Problem mehr, zunehmend jegliches Wissen des Opfers in Abrede zu stellen.
Aus Vernehmungsprotokollen ist mir bekannt, dass z.B. Kripo-Beamte mit völlig unbedeutenden, banalen Fragen (nach der Uhrzeit, nach Wochentagen oder Namen) den Anfang machen. Wenn der Befragte ohnehin schon übermüdet und durch den Vernehmungs stress angespannt ist, so hält er es leicht für möglich, sich in Zeitangaben vielleicht mal getäuscht zu haben.
Vor dem Potential mehrerer Täter (hier im Beispiel Kripo-Beamter), die mit falschen (!) Belegen dem Schein nach beweisen können, dass zudem weitere Fragen falsch beant wortet wurden, akzeptiert der Befragte sehr schnell die Wahrscheinlichkeit, sich auch bei anderen Punkten zu irren. Diese Auffassung lässt sich durch den Eindruck untermauern, wonach es sich (z.B. bei den Beamten) um nette Menschen handelt, die doch wohl nur Gutes wollen (?!). Auch dann, wenn die Fragen viel zu banal sind als dass man den Wahrheits-gehalt all zu wichtig nehmen müsste.
Nur einer Person ohne Lebenserfahrung ist es noch nicht passiert, dass sie sich von anderen verunsichern und sich eine richtige Überzeugung hat ausreden lassen. Nachdem ein Opfer mehrmals um gewohnte Selbstverständlichkeiten zu einfachem Wissen gebracht wurde, können die tiefer sitzenden Überzeugungen angegriffen werden. Zu diesem Zweck muss der Täter sein Opfer durch Wissen beeindrucken (bzw. schockieren). Nichts als stumpfsinnige Dummheit beflügelt den Bürger, wenn er mit der Auffassung, „er hätte doch nichts zu verbergen“, sein Desinteresse für das Datenbespitzeln und Datenspeichern des Staates erklärt.

Entscheidend ist nicht, ob sich jemand etwas vorzuwerfen oder nicht vorzuwerfen hat. Entscheidend ist, was der Staat zum Vorwurf macht!

So hat z.B. die Stasi ihre Opfer in Verhören mit Daten konfrontiert, die sogar mehrere Jahre zurückreichten (etwa: Wo hat sich das Opfer vor zwei Jahren aufgehalten, welche Kontakte sind entstanden, was wurde gesprochen usw.). Bei solchen Informationen kann es sich um absolut unbedeutende Nichtigkeiten handeln. Dennoch kann diese Flut an Wissen über die eigene Person eine beeindruckende Wirkung haben. Eine Datensammlung täuscht Macht vor, die dem Opfer verdeutlichen soll, wie unwissend und klein es doch vor dem Täter dasteht. Angaben, die tatsächlich völlig wertlos sind, werden von den Ermittlern zu hochbrisanten Fakten aufgeblasen. Sobald sich das Opfer mal in seinen Angaben täuscht (weil die Daten wirklich viel zu unbedeutend sind, als dass man sie sich merken müsste) wird es vom Täter als überführter Lügner diskre-ditiert und beschimpft. Der Leser kann den Stress einer solchen Situation kaum ermessen.

Parallel zu diesem Geschehen können Zeugen und Angehörige (z.B. Ehepartner) mit der gleichen Prozedur in Stress gesetzt und manipuliert werden. Mir sind aus Akten Verhöre bekannt, bei denen es der Kripo gelungen ist, der Ehefrau weis zu machen, dass ihr Mann eine außereheliche Beziehung hätte. Unter solchen Voraussetzungen fallen oft unsinnige Aussagen, die nie wieder zurückgenommen werden können. So kann ein Ehepartner dazu kommen, intimstes Wissen bis in kleinste Einzelheiten auszuplaudern oder in Eifersucht und Demütigung falsche Anschuldigungen machen.
Verehrter Leser, hast Du womöglich an einer Demo teilgenommen, weil Deutschland schon wieder in einen unbegreiflichen Krieg zieht oder soll die Ausbeutung der DrittenWelt nicht in Deinem Namen stattfinden?
Steht der Verfassungsschutz vor der Tür, weil Du für eine neue Partei bist, die gegen Korruption und Politkriminalität vorgehen will? Oder holt Dich die Polizei aufgrund eines Vorfalls aus dem Du Dich so gut wie möglich raushalten möchtest, weil Du Dir die Sache selbst noch nicht erklären kannst? Aber vielleicht hast Du geglaubt, ein reines Gewissen zu haben, weil Du völlig unpolitisch bist und auch bei keiner Friedensdemo mitgemacht hast und sicherlich bist Du schön brav den netten Herren der Polizei aufs Revier gefolgt, weil Du davon überzeugt warst, dass Du Dir auch sonst nichts vorzuwerfen hast. Natürlich hast Du dann auch auf einen Anwalt verzichtet (vielleicht sogar mit Berechnung); denn sonst könnte ja der Eindruck entstehen, als wärst Du wohl doch nicht so ganz unbescholten. Im übrigen wird man Dir nahegelegt haben, dass es sich nur um eine reine Formsache handeln würde, die in fünf Minuten erledigt wäre.
Aus zunächst - angeblich - fünf Minuten wurden Stunden und aus völlig banalen Fragen zu absolut unbedeutenden Dingen wurden schwerwiegende Anschul-digungen gegen die Du Dich zur Wehr setzt.
In der Zwischenzeit hat man sogenannte Zeugen (Freunde, Arbeitskollegen, Ehepartner) bis tief in die Nacht genau so vernichtend geschlagen und künstliche Konflikte erzeugt, gegen die Du Dich jetzt verteidigst.
Für einen Befragten ist es ein Stich in die Seele, wenn er nicht nur mit Wissen aus Daten sammlungen, sondern darüber hinaus auch mit intimstem Wissen aus dem engsten Privat leben konfrontiert wird. Ein solcher Hergang hat nichts mit Vernunft zu tun. Es hat einzig den Zweck, ein Opfer klein zu machen, also zu erniedrigen und bis zur absoluten Erschöp fung zu schwächen.
Jetzt wäre es für den Betroffenen dringend an der Zeit, die Prozedur abzubrechen und auf einen Anwalt zu bestehen. Er ist jedoch schon viel zu sehr ein Opfer und hat daher die Kontrolle über das Geschehen verloren.

Selbstvertrauen  
Beim Begriff „Selbstvertrauen“ kann die Definition schon sehr schnell auch ungenügend ausfallen.Ich jedoch verstehe darunter die optimistische Gewissheit authentischer Erfüllung des Seins, sowohl in der Erscheinung der Persönlichkeit, als auch durch die Wirkung der eigenen Handlungsweisen.
Selbstvertrauen geht mit Selbstbewusstsein Hand in Hand. Ist das Wissen um das `Selbst-Sein` angegriffen, so geht damit auch das Vertrauen in die Authentizität der Erfüllung des Seins mehr und mehr verloren.
Durch eine vorgetäuschte „Wissens-Übermacht“ der Täter verliert das Opfer zunehmend das Vertrauen in das eigene Wissen und in die selbständigen Überzeugungen. Es ist leicht, einem Menschen einzureden, dass er sich in unbedeutenden Angaben, (wie z. B. Zeiten, Wochentagen oder Namen) geirrt hätte. Schließlich handelt es sich dabei um unwichtige Daten. Das Opfer ist nun aber schon gezwungen, die Gewissheit zu weiteren Kenntnissen (solche mit Gewicht) neu zu überdenken.
Diese Neuordnung findet jedoch unter denkbar ungünstigen Voraussetzungen statt:
- Körperliche Schwächung durch das Defizit elementarster Überlebensbe-
  dingungen (Schlaf, Ernährung, angemessene Raumtemperaturen usw.)
- Emotionale und psychische Stressbelastung durch Freiheitsverlust, Todesge-
  danken, künstliche fingierte Beziehungskonflikte und dergleichen.
- Falsche Angaben zu den Grundlagen des fraglichen Konfliktes
- und vieles mehr …
Tatsächlich besteht für das Opfer überhaupt kein Anlass die Gewissheit seiner bisherigen Erkenntnisse neu zu bewerten, zumal dann, wenn das Vertrauen am eigenen Wissen durch (vorsätzlich) falsche Angaben der Täter zerstört wurde. So ist bereits ein Punkt erreicht, an dem die Täter das kleine, eher unbedeutende Wissen des Opfers übernommen haben. Nun kann Wissen von höherem Wertgehalt genau so hinterfragt bzw. in Frage gestellt und angegriffen werden wie zuvor schon das „Kleine Wissen“ von Zeiten, Namen usw.
Auch hochwertigeres Wissen und Ansichten können genau so, wie zuvor schon 
unbedeu-tende Angaben, durch falsche Gegenargumente in Zweifel gezogen und vernichtet werden.Unter dem Dauerfeuer ständig wiederkehrender Fragen (gerade auch solcher, die schon x-mal beantwortet sind) und aufgrund von Schuldzuweisungen durch falsche Belege, bleibt dem Opfer keine Zeit für eine Neubewertung der Gewissheit seiner bisherigen Erkenntnisse und Ansichten. So gelingt es den Tätern, den Bruch des „Kleinen Wissens“ bis in das höhere Wissen des Opfers fortzusetzen.
In meinem eigenen Fall konnte ich gegenüber der Kripo Bamberg Angaben über den Drogenkonsum wichtiger Personen machen. Zwar wusste ich nicht, um welche Substanzen es sich handelte, doch als Augenzeuge konnte ich zumin- dest sehen, dass die Stoffe flüssige und auch kristalline Form hatten. Der Kripo waren diese Personen als schwerstdrogenabhängige Junkies mit ellenlangen Vorstrafenregistern bekannt. Trotzdem hatten die Herren großes Interesse daran, mir den Hergang, dessen Augenzeuge ich wurde, wie der auszureden. Letztendlich glaubte ich selbst daran, dass ich wohl den ein oder anderen Joint überbewertet hätte. Tatsächlich handelte es sich aber wirklich um richtig harte Drogen (aktenkundig!).

Sexualität  
Ein weiterer Bestandteil zur Vernichtung des menschlichen Willens sind Angriffe 
auf dessen Sexualität.
Der Mensch ist in den tiefsten Gründen seiner animalischen Seele in erster Linie als Lebens-/Überlebensmaschine gebaut.Die Erfüllung existentieller Lebensgrundlagen (z. B. Absicherung des Lebensraumes, Ernährungusw.) bezieht sich lediglich auf das gegenwärtige Dasein.
Die Sexualität hingegen dient dem genetischen Überleben - also eines wirk-
lichen Daseins über den Tod des einen Menschenlebens hinaus. Übergriffe auf 
die Sexualität gefährden daher nicht nur die momentane Existenz, sie bedrohen 
viel mehr das genetische Weiterleben. Die Angst, genetisch zu versterben, ist in 
höchstem Maße unbewusst. Da sie archaischer Natur ist, lässt sie sich auch kaum überwinden und so ist der Mensch gezwungen, diese „genetische“ Todesangst in die tiefsten Abgründe der Seele zu verdrängen. Bei sexualitäts-bezogener Scham oder im Falle der Auswirkung nach einer Vergewaltigung lässt sich das Ausmaß dieser unbewussten Todesangst erahnen. Aus zahllosen Beispielen ist bekannt:
Täter, die in gezielter Absicht den Willen ihrer Opfer auf strategischem Wege brechen wollen, greifen die Sexualität ihrer Opfer an.
Einzig und alleine zu diesem Zweck nehmen Amerikaner ihren Gefangenen (z.B. in AbuGhraib) zum Verhör die Kleidung ab. Ein Täter muss aber noch nicht einmal so weit gehen, den sexuellen Angriff auf sein Opfer tätlich durchzu-führen. 
Bereits die verbale Offensive genügt, um einen Betroffenen in erheblichem Ausmaß mit Stress zu belasten. Der Vorwurf sexueller Abartigkeit ist ein besonderes Kennzeichen unseres aktuellen Zeitgeistes. Zur Steigerung von Quoten und Verkaufszahlen werden von den Medien sexualorientierte Morde (vor allem solche, die an Kinder begangen werden) ohne jegliche Rücksicht auf die Opfer bis in die intimsten Bereiche ausgeschlachtet. Sexualstraftäterkönnen kaum mit Rückhalt rechnen, auch dann nicht, wenn die Möglichkeit der Unschuld noch so wahrscheinlich ist. Mir ist eine Vielzahl von Ermittlungsakten bekannt, aus denen hervorgeht, dass die Kripo zu Vernehmungen ohne jeglichen Anlass Zeugen und Beschuldigten perverse Sexualität anlastet. Bisher ist mir noch niemand begegnet, der sich ungerechtfertigte Vorwürfe diese Art hätte gefallen lassen. Die Angst, als Sexualstraftäter abgestempelt und dann von den Medien zerrissen zu werden, ist viel zu groß als dass man den Perversionen der Kripo ungerührt zuhören könnte.
Die Vorgehensweise ist dabei immer die gleiche.
Vor allem Personen, die davon ausgehen, das sie sich weder etwas vorzuwerfen, noch etwas zu verbergen hätten, geben in der Gewissheit, doch nur Zeugen zu sein, bereitwillig Angaben aus ihrer intimsten Privatsphäre bekannt.Die Offensive  auf die Sexualität beginnt mit scheinbar harmlosen Fragen, wie z. B. in welchem  Alter hatte der/die Befragte die erste Beziehung. Jede Antwort lässt sich ins Negative deuten! Entweder wäre der/die Betroffene doch wohl zu jung gewesen und aus sexuell fragwürdigen Gründen übersexuell veranlagt. Oder der Zeitpunkt für die erste Beziehung wäre zu spät ausgefallen, was als Probleme mit dem anderen Geschlecht ausgelegt wird. Auch weitere Fragen (etwa nach der Dauer vom 
Ende einer Beziehung bis zur nächsten, der Häufigkeit, bis hin zur Form bzw. Intensität und Beziehungsfähigkeit) lassen sich in jedem Fall pervertieren. Diese Pervertierung schlägt keineswegs wie eine Bombe ein. Sie findet vielmehr schleichend statt. Die ersten Nach
fragen zur Sexualität bzw. zu Beziehungen werden nur beiläufig und völlig gelassen zu anderen Themen mit eingeflochten. Auch das Hinterfragen der Antworten findet zunächst noch in ruhigem, normalen Ton statt. Die Opfer fallen vollkommen arglos auf die Täter rein und plaudern immerzu neue Antworten aus, die sich letztendlich auch wieder zur Perver-
tierung gegen sich selbst richten lassen. Parallel zu diesem Geschehen werden Personen aus Exbeziehungen befragt und in gleicher Weise zerrissen. Aus Angaben vergangener Beziehungen sind ein gefundenes Fressen,denn schließlich kann man davon ausgehen, dass Konflikte vorlagen (oder noch vorliegen) welche die Beziehung beendet haben. Immer wieder kommt es vor, dass Männer und Frauen kein gutes Haar an ihren Expartnern lassen.
Derart gerüstet lassen die Täter ihre anfänglich vorgegebene Zurückhaltung fallen und werden zunehmend aggressiv. So hat sich das Opfer von ursprünglich (schein-
bar!) harmlosen, vernünftigen Beziehungsfragen zu vulgären, primitiven Anschuldigungen zu dessen Sexualität manövrieren lassen.
Wer nun glaubt, eine solche Prozedur ließe sich ganz einfach abbrechen, der ist fern jeglicher Realität! Zum einen kennt kaum jemand die Rechtslage. Und zum anderen haben Opfer in diesem Zustand überhaupt nicht mehr die Kontrolle über sich selbst, um noch den Abbruch des Vorganges einzufordern. Außerdem würde die Forderung nach einem Ende des Geschehens wie ein Schuldein-geständnis aussehen.
Das Opfer sitzt in der Falle!
Natürlich könnte der Leser nun annehmen, speziell bei Morddelikten muss auch nach einer sexuellen Motivation ermittelt werden. Wer aber die Realität kennt, der weiß, es wird nicht sachgerecht ermittelt, sondern vielmehr suggeriert, angegriffen und in die Ecke getrieben. Viele Ermittlungsprotokolle können deutlich bekunden, der Vorwurf sexueller Abartigkeiten dient lediglich dem Zweck der psychischen Zermürbung. Es handelt sich dabei um nichts weiter, als um die deutsche Methode, dem Opfer - nach dem amerikanischen Prinzip wie in Abu Ghraib - die Kleidung wegzunehmen.
Wichtiger als die sexuelle Erniedrigung ist allerdings der Umstand, dass dem Gehirn keine Zeit zum Nachdenken und zum Sortieren der Gedanken bleibt.



Der finale Bruch 

In der Gewalt eines Täters kann ein Opfer wegen der extremen Anspannung die physische Schwächung (Hunger, Durst, Über- müdung usw.) nicht wirklich bewusst verspüren. Auf Grund der mentalen Höchstleistung bei einem pausenlosen Verhör durch eine Staatsgewalt tritt jedoch zwangsläufig bei jedem Men-schen auf kurz oder lang die körperliche Erschöpfung ein.
Wenn das Opfer gezwungen war, Erklärungen und Beschrei-bungen unzählige Male zu wiederholen, Fehldarstellungen der Täter richtig zu stellen und boshaften Anschuldigungen immer und immer wieder zu widersprechen, dann ist es nur natürlich, dass nach vielen Stunden Höchstbelastung Mund und Zunge erschlaffen und das Opfer ganz einfach vor Erschöpfung nicht mehr weitersprechen kann.
Dieses „Nicht-mehr-weiter-sprechen“ ist der Beginn des finalen Bruches, denn wer sich nicht mehr verbal zur Wehr setzt, der hat auch aufgehört sich zu verteidigen. Ein wesentlicher Schutz der Eigenwilligkeit ist somit gebrochen und das Selbst-Sein liegt angreifbar und offen wie ein freigelegter Nerv. Von nun an unterliegt die eigene Persönlichkeit der Auflösung. In dieser Phase findet beim Opfer ein Wechsel von Meinungen und Ansichten statt, der jedoch nicht auf dem Erwerb von Überzeugungen durch intellektuelle Argumente beruht.
Indem der Täter die Vorstellungen und Wertungen der mate-riellen Welt - des Daseins - durchdringt und in Frage stellt, be-wirkt er eine Wandlung in der bewussten Haltung des Opfers der Welt gegenüber. Die eigentlichen Wahrheiten des Opfers, welche die Grundlage des Selbst-Seins verwirklichen, gehen verloren und das „Sein“, so wie es der Täter vorgibt, wird zu einem „Mein“. Allmählich nimmt diese zurechtgetäuschte Wirklichkeit vom ICH-Besitz und die eigene Meinung hat keine Berechtigung mehr.
Durch die Plünderung des Bewusstseins ist das Opfer auf schizophrene Weise paralysiert, so dass es kaum noch den Versuch macht, sich zur Wehr zu setzen.Wenn alle grund-gefestigten Vorstellungen, die Wahrhaftigkeit vor sich selbst und sogar der Selbstsinn für das Überlebensinteresse verloren gehen, dann verzichtet das Opfer auch sehr schnell auf seine Autonomie. Die psychische Entkräftung zerfrisst das Denken, so dass auch die „Überlegungskraft“ (also die Fähigkeit, überlegen zu können) abhanden kommt. Ein Mensch, ein Opfer, welches noch nicht einmal mehr die Kraft hat, Anspruch auf eigene Gedanken zu erheben, hört auf ein Geschöpf zu sein, das einer moralischen Entscheidung fähig ist. Selbst-zweifel, welche von den Tätern gezielt beim „Kleinen Wissen“ gesetzt und ins werthaltigere Wissen geführt wurden, weiten sich unaufhaltsam aus. Manipulativ erzeugte Aussagen von Zeugen und Familienangehörigen entwickeln jetzt ihre volle Wirkung.Und auch Vorwürfe gegen die Persönlichkeit des Opfers schlagen ungeschützt bis in die tiefsten Seelengründe ein. Wenn die Entwertung des Menschseins am Opfer so weit fortgeschritten ist, dass der Täter zunehmend die Kontrolle gewinnt, so vollzieht das Opfer unbewusst die innere Unter-werfung unter die äußeren Autoritäten. Alles, was der Täter als „Wissen“ vorgaukelt, auch wenn es deutlich noch so falsch ist, nimmt das Opfer bedingungslos als Wahrheit an. Die letzten Überreste von Vertrauen in die eigenen Kenntnisse und Anschauungen haben hinter allen Neuangaben zurück zu stehen. Die Zweifel am Selbst und an dem, was bis dahin als natürlich gegeben Wahrheit erachtet werden konnte, werden derart groß, dass ein psychisch vernichtetes Ich falsches „Wissen“ noch nicht einmal im geringsten in Frage stellt. Zu den Machtmechanismen gehört es, das eigene Ego zu erhöhen und somit das Gegenüber zu erniedrigen. Durch eine erfolgreiche Erniedrigung steht also der Machthaber über dem Erniedrigten - und zwar nicht nur physisch, sondern vor allem auch psychisch.
Aus künstlich erzeugten Selbstanklagen erwächst „konstruktive Unzufriedenheit“ mit sich selbst. Im Gefühl, ein Nichts, ein Nie-mand, das allerletzte Stück Dreck zu sein, wagt es ein ernied-rigtes Opfer noch nicht einmal vor sich selbst, dieses soge-nannte „Wissen“ abzulehnen. Ein derart traumatisierter Mensch hat nicht mehr die Fähigkeit, das Bösartige in der Absicht des Täters zu erkennen. Das eigene Ego ist verloren und das Opfer wird zum Werkzeug fremder Intentionen. 
Das psychisch-gewaltsame Eingeben falscher Informationen empfindet ein Identitäts beraubtes Opfer als freundschaftliches Entgegenkommen, dessen es sich eigentlich überhaupt nicht für würdig verspürt. Daher werden Angaben - in allen Wissens-bereichen (egal, ob richtige oder falsche) - wie ein Geschenk voller Dankbarkeit angenommen. Aufgrund dieser Bewusst-seinsstörung erblickt das Opfer im Täter tatsächlich einen „schenkenden Freund“, der (dem Schein nach) die Fähigkeit besitzt, vorauszugehen und den Weg anzuführen. Aus dieser traumatisierten Sicht hilft der „schenkende Freund“ nicht nur indem er sein „Wissen“ verschenkt. Darüber hinaus kann der Freund (scheinbar!) sogar den Weg aus der Not, bzw. die Lösung aus der (vorgetäuschten) Perspektivlosigkeit zeigen. Der „schenkende Freund“ wird also zum Retter in der Not!
Jetzt ist der Täter dem Opfer gegenüber in der Lage, im Tausch für dessen Wiedererlangung der Selbstachtung und des Mensch-eins, die bedingungslose Folgeleistung abzufordern. Das gebrochene Opfer kann aufgrund einer Vernichtungsaktion (so wie bisher beschrieben) die Verantwortung nicht mehr tragen und gibt sie an den „schenkenden Freund“ den „Retter in der Not“ ab. Somit steht es unter einem Diktat, bzw. unter dem Zwang eines fremden Wil lens und auch dem bösen Gedanken wird mit dem Gefühl der Dankbarkeit für die Unter stützung bedingungslos die Zustimmung erteilt. Die zurechtgetäuschte Wahrheit des Täters ist nun Eigentum des Opfers, des neuen ICH´s.
Damit ist das Ziel der psychischen Vernichtung erreicht.
Das amerikanische FBI verkündete voller Stolz, dass ein Mensch in vier Stunden gebrochen werden kann!

Die Auswirkungen 

Ein traumatisiertes Opfer, das aufgrund der psychischen Vernichtung tatsächlich auch emotional davon überzeugt ist, im Täter einen schenkenden Freund und den Retter in der Not zu erkennen, wird sich an diesem festklammern, so wie der Er-trinkende am Stroh halm. Der Verlust dieses Strohhalms bzw. dieses rettenden Freundes wäre gleichbedeutend mit dem Ende des existentiellen Daseins. In diesem Zustand kann sich einTäter der voll kommenen Loyalität seines Opfers gewiss sein. Wenn der Täter den Weg aus der Dunkelheit hin zur Wiedererlangung der Selbstachtung und des Menschseins vorgibt, dann folgt das Opfer nicht etwa, weil es Anweisungen oder Befehlen nachkommen würde, sondern grundsätzlich, weil es in der (vorgetäuschten) Not die Hilfeleistungen eines retten-den Freundes annimmt. In getreuer Hörigkeit übernimmt das Opfer voller Demut das Wort des Täters und begreift dieses auch als eigenes Wort.
In dieser Errettung aus der (scheinbaren) Not ist es nur voll-kommen natürlich, dass ein Opfer die allerletzten Energiere-serven mobilisiert um den Täter mit voller Kraft zu unter stützen - schließlich ziehen beide am gleichen Strang. Also folgt das Opfer dem Willen des Täters, dessen Wille sich somit im Opfer manifestiert hat. So kommt es, dass z.B. eine Frau dem Willen des Täters folgend tatsächlich glaubt, eine Hexe zu sein. Sie wird diese Überzeugung durch die irrsinnigsten Selbstanschul-digungen bestätigen und zu ihrer eigenen (scheinbaren) Erret-tung bzw. zur Wiedererlangung des eigenen ICH´s mit aller Kraft alles tun, was der Retter von ihr fordert (Geständnisse abzulegen, andere Personen zu belasten usw).
Auch der Exorzismus ist geradezu ein Paradebeispiel einer psychischen Übernahme zugunsten niederer Absichten eines skrupellosen Täters. Die äußere Autorität (hier etwa in Form eines Exorzisten) drängt dem psychisch vernichteten Opfer die Rolle eines vom Teufel besessenen Menschen auf. Das Opfer erfüllt die Rolle mit aller Kraft und glaubt tatsächlich selbst daran, besessen zu sein. So folgt es den Anweisungen des Täters (des Exorzisten) mit der Überzeugung, nur durch das „selbstlose Geschenk“ einer Teufelsaustreibung zur Erlösung finden zu können.

Mit der gleichen Methode könnten die Terror-Flieger des 11. Septembers manipuliert gewesen sein. Womöglich waren sie der Ansicht, aus eigener Überzeugung zu handeln, obwohl sie vielleicht dem Willen anderer folgten. In jedem Fall handelten auch sie in Selbstvernichtung, glaubten jedoch, darin ihre Errettung zu finden.
Übrigens unterliegen auch Kinder, die von ihren Eltern miss-handelt oder sogar sexuell missbraucht werden, dem Phäno-men der psychischen Entmenschlichung. Aus der Praxis ist bekannt, dass sich solche Kinder, also Opfer, tatsächlich selbst für die Vergehen ihrer Eltern die Schuld zuweisen. Die Ursache - sich selbst nicht als Opfer zuerkennen - liegt hier (genau wie zuvor schon beschrieben) in der psychischen Erschöpfung. Wenn der Täter die eigene Persönlichkeit des Opfer vernichtet hat, kann er die totale Kontrolle über das Opfer ausüben und diesem - je nach eigener Absicht - eine neue Rolle auferlegen. Das Kind kommt der Fremdbestimmung uneingeschränkt nach und glaubt, dies weitgehendst eigen bestimmt zu tun.
Ein weiteres, bekanntes Beispiel ist der Fall des „Tatort“-Schau-spielers Günter Kaufmann. Er hatte absolut keinen Grund, ei-nen Mord zu gestehen, den er nicht begangen hat. Darüber hinaus gab er sogar Personen aus seinem Freundeskreis als Mittäter an. Dies tat er nicht aus boshaften Beweggründen, sondern eindeutig, weil ihm durch die Kripo und Justiz die innere Selbstbestimmung psychisch-gewaltsam genommen wurde. Kaufmann war nicht mehr Herr über sein eigenes ICH und selbst zum Prozess hatte er noch nicht die Fähigkeit wieder erlangt, Wahrheit und Wirklichkeit auf den Tisch zu legen. Im Nach hinein konstruierte er (so wie jedes andere hilflose Opfer auch) die Erklärung, „Man hätte ihm sowieso nicht mehr geglaubt“.
Ich selbst habe Morde gestanden, die ich nicht begangen habe. Im irrsinnigen Verlangen, die Retter in der Not mit allen Kräften zu unterstützen, habe ich sogar gestanden, bereits eine ganze Liste von Personen erstellt zu haben, die ich der Reihe nach alle ermorden wollte. Weil das Wort der Täter mein Eigentum war (also mein eigenes Wort), habe ich diese falschen Aussa-gen nicht nur mit absoluter Überzeugung vertreten - ich habe es auch so verspürt!
Da meine Angaben aber nicht mit den Ermittlungsergebnissen übereinstimmten (wie auch?), wurden die Verhöre durch Kripo und Justiz mehrmals wiederholt und meine Angaben an den jeweiligen Ermittlungsstand angepasst. Es ist daher verwerflich, von GESTÄNDNISSEN zu reden. Es handelt sich um ADAP-TIERTE AUSSAGEN, die NUR! auf das menschenverachtende Verhalten der Kripo und Justiz zurückzuführen sind!

Ich weiß schließlich nicht nur, was die psychische Vernichtung zum Raub der Identität - des ICH´s eines Menschen - bedeutet, habe es ja sogar selbst erleiden müssen. 

Der Ausweg 

Ein Opfer, welches seiner Identität, bzw. seines eigenen ICH´s beraubt wurde, und mit der Identität - so wie sie der Täter vor-gibt - weiterlebt, kann sich dessen nicht wirklich bewusst sein, dass dieses vorgegebene ICH nicht das eigene ist. Das Opfer verteidigt das falsche ICH so, als wäre es das eigene und kon-struiert Argumente, um durch innere Logik den Nachweis zu stabilisieren. Um aus dieser psychischen Verwirrung wieder heraus zu kommen, muss sich das Opfer im Klaren darüber werden, dass diese Identität - und wenn sie sich auch noch so sehr als die eigene anfühlt - eben NICHT das eigene ICH ist. Nach meiner Überzeugung muss die Suche nach dem eigenen ICH vor allem durch innere Einkehr auf dem emotionalen Weg geführt werden. Die Loslösung vom falschen ICH lässt sich dann in der Wirkung mit Suizid vergleichen!
Indem das Opfer dem falschen ICH (also dem Schein nach sich selbst) widerspricht, leistet es Widerstand gegen den Täter, bzw. gegen das ICH, welches der Täter dem Opfer auferlegt hat. Das Opfer verzichtet auf die vorgetäuschte Hilfeleistung des schenkenden Freundes“, des „Retters in der Not“ und wendet sich von dessen Heilsversprechungen (Wiederer-langung der Selbstachtung und des Menschseins) ab. Dies geschieht unter der vollen Wucht des schlechten Gewissens, denn zum einen begeht das Opfer (das falsche ICH) Verrat am „schenkenden Freund“, zum anderen handelt es entgegen  - scheinbar ! - eigenen Überzeugungen. Dieser Vorgang hat die Bedeutung vollkommener Akzeptanz des Todes. Wenn das falsche ICH vernichtet ist, hat das wahre ICH Raum um wieder selbst zu sein. 

Folter 

Mir ist nicht bekannt, wie Folter bzw. das, was als Folter zu bezeichnen ist, exakt definiert wäre. Jedoch nach der allgemein üblichen Auffassung ist erst dann von Folter die Rede, wenn Blut fließt und körperliche Verletzungen zu erkennen sind. Selbst das Trauma der Opfer von systematischen Vergewal-tigungen (so wie es in Kriegen regelmäßig vorkommt) wird von großen Teilen der Gesellschaft nur höchst skeptisch akzeptiert. Man geizt regel recht mit der Anerkennung von Schmerzen und Verletzungen (vor allem bei psychischem Trauma), gerade so als würde es sich um die Zuerkennung eines Ranges oder ei-nes Ehrentitels handeln. Ich bin davon überzeugt, dass bei einer blutigen Folter die körperlichen Verletzungen eher das geringere Problem darstellen. Eigenständig betrachtet lassen sich physische Folterverletzungen mit allgemeinen Unfall-verletzungen, so wie sie tagtäglich in den Notaufnahmen der Krankenhäuser aufgenommen werden, gleichstellen. Der große Unterschied zwischen Unfall und Folter ist das psychische Trauma, welches die totale Entmenschlichung des Opfers unter Folter verursacht. So liegt demnach das wesentliche Gewicht bei Folter primär vor allem auf der psychischen Schädigung des Opfers. Blutvergießen und körperliche Verletzungen sind also zum Foltern überhaupt nicht nötig.
Das amerikanische CIA hat diese Zusammenhänge schon lange erkannt und so wurden schon seit den fünfziger Jahren Milliarden von Dollar in die Wissenschaft zur Folter ohne kör- perliche Verletzungen investiert.  Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung nach Wiedereinführung blutiger, bzw. schmerzvoller Folter (ausgerechnet auch noch zu Ermitt-lungszwecken!) in völlig neuem Licht. Wozu noch Blut ver-gießen, wenn es doch auch ohne geht? Die Todesstrafe ist nichts weiter als die Legitimation des Wunsches niederer Triebe (das Morden) ungestraft ausleben zu dürfen. Dem Bösen - welches man ablehnt - soll zur Bekämpfung in gleichem Maße mit Bösem begegnet werden. Die Unlogik z. B. auf einen verurteilten Mörder mit einem Mord zu reagieren (Todesstrafe) soll ihre Rechtfertigung trotz einer Vielzahl NACHWEISLICH! unschuldig hingerichteter Opfer in einem Richterspruch finden. Genauso verhält es sich mit der Forderung nach Folter. Be-lastende Torturen – physische genauso wie psychische - können altbewährte Ermittlungsmethoden nicht ersetzen. Sie dienen lediglich dem Täter zur Erfüllung seiner niederen Triebe. Das brennende Verlangen, anderen Menschen Schmerzen zuzufügen und sie zu erniedrigen, ist Kennzeichen einer schweren narzistischen Verhaltensstörung.
Spätestens der 11. September löste mit den Flugzeugeinschlä-gen in den New Yorker WTC ein Zeitalter wachsender Men-schenrechtsverstöße und staatlicher Kriminalität gegen die ei-gene Bevölkerung aus. Der Grundsatz der Unschuldsvermu-tung ist hinfällig, sodass heute jeder Bürger zunächst erst mal als potentieller Verbrecher betrachtet wird. Die Auffassung, im Kampf gegen den islamischen Terrorismus selbst elementarste Grundrechte missachten zu dürfen, hat sich inzwischen auf alle Bereiche der Rechtsordnung ausgeweitet. So musste in Straf-verfahren der hohe rechtsstaatliche Standard bei Ermittlungen der sogenannten Reid-Methode weichen. Diese vom US-Ame-rikaner John Reid entwickelte Vernehmungsmethode ist darauf angelegt, aus befragten Personen (also auch Zeugen) systema-tisch mittels zahlreicher psychologischer Tricks Aussagen, bis hin zu vorbereiteten Geständnissen zu pressen. Im Mittelalter nannte man diese Methode „Hexenhammer“.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bildet Ermittler bereits seit 2001 in der Reid-Methode aus. In Bayern hingegen hat man auch schon Jahre zuvor auf höhere Weisung hin zu Ver- nehmungszwecken auf Psycho-Tricks zurückgegriffen. Dem-zufolge liegt bereits im Rechtssystem für JEDEN Bürger die Gefahr verankert, schon im nächsten Moment geholt und bis hin zur psychischen Vernichtung, bzw. zum falschen Geständ-nis (so wie ich es im Vorliegen den beschreibe) gepresst zu werden.

Menschenwürde

Resümierend muss ich erkennen:
Auch wenn sich die Bevölkerung schwer tut, eine psychische Vernichtung angemessen als unblutige Folter anzuerkennen, so wird man sich doch wenigstens noch auf den groben Verstoß gegen die Würde des Menschen einigen können. Eines der wichtigsten Werkzeuge zur psychischen Vernichtung eines Opfers ist eine möglichst umfangreiche Datensammlung. Wer über Daten verfügt, der übt Kontrolle aus und gibt die Richtung nach eigenen Absichten vor. Unter allerlei Rechtfertigungen im Superlativ stehen heute der Staatsgewalt sämtliche Daten frei zur Verfügung, z. B. aus einem aufgeweichten Bankgeheimnis, regelmäßig kommen Kripobeamte mit einem richterlichen Blan-ko zur Hausdurchsuchung, man schert sich nicht im geringsten um höchstrichterliche Urteile zum Lauschangriff oder auch aus der Vorratsspeicherung bei Telefonaten, Internet, e-mail oder SMS, es können sogar ganze Bewegungsprofile erstellt werden uvm.
Egal wie auch immer - einer Gesellschaft hat es noch nie gut getan, wenn Bürger bis tief in die Privatsphäre hinein überwacht wurden. Als wären die Geschichtsbücher noch nicht voll von derartigen politischen Katastrophen! Daher begreife ich das Datensammeln als Vorbereitung zur Grundlage zum Verstoß gegen die Würde des Menschen. Das blindwütige Sammeln von Daten (so wie es derzeit geschieht) zuzulassen, bedeutet „der Niederlage die Zustimmung zu erteilen“. Aus dem Begriff „Verbergen“ leite ich das „Bergen“ und damit auch die „Gebor-genheit“ ab. Wenn jemand in Bezug auf den Datenschutz er-klärt, er habe nichts zu verbergen, so ist dies eine Absage an die Geborgenheit, bzw. an den Schutz der eigenen Daten. Damit ergibt sich aus der Aussage „ich habe nichts zu verber-gen“ der Verzicht auf die Absicherung der Menschen würde.
Wie kann man nur so blöd sein?!

Klischee und Wirklichkeit 

Die Heldenverehrung nimmt einen wesentlichen Anteil der US-amerikanischen Filmindustrie ein. Egal ob Western, Krimis, Science-Fiction oder Kriegsfilme - ohne den Helden geht es nicht. Der Held darf seine Fehler haben und kompliziert sein, aber trotzdem geht er letztendlich als Sieger hervor. In der Regel übertreffen solche Filme kaum das Niveau von Kasperle-Theater. Es wird ein Konflikt inszeniert, bei dem sich für jeden noch so primitiven Deppen der Unterschied zwischen Gut und Böse leicht ausmachen lässt. Genauso wie im Kasperle-Thea-ter das Krokodil, so ist auch im Hollywood-Streifen der Böse bereits äußerlich zu erkennen. Der Filmheld darf sich aller Mittel bedienen, denn schließlich kämpft er gegen das Böse und kaum jemand hat Zweifel daran, dass da alle Mittel ohne jede Einschränkung genutzt werden dürfen. Mit aktuellen Verfilmun-gen (z.B. die Serie „24“) findet im US-Fernsehen sogar schon die Normalisierung der Folter statt (natürlich zum Wohle dessen was doch eigentlich das Gute sein soll). Bei derartiger Propa-ganda braucht man sich nicht über das Verhalten der Amerika-ner in Abu Ghraib und Guantanamo wundern. Das deutsche Fernsehen steht jedoch dieser Niveaulosigkeit kaum hinten nach. Jedes Mal, wenn ich glaube, tiefer kann die Qualität nicht mehr absinken, werde ich auf kurz oder lang durch noch primitivere Formate überrascht. Es liegt mir fern, dem Publikum den „Bullen von Tölz“ oder „Stubbe“ streitig zu machen. Wenn aber in Filmen nicht gelegentlich auch mal - nur etwas - Realitätsnähe gezeigt wird, dann läuft die Gesellschaft Gefahr, total zu verblöden! Es stimmt mich tatsächlich besorgt, dass bekennende „Salesch“-Schauer das Recht haben, an Landtags- und Bundestagswahlen teilzunehmen.
Ich bin davon überzeugt, dass nur die allerwenigsten Fernseh-konsumenten Vorstellung von Realität auseinanderhalten kön-nen. Zu dieser Unterscheidung braucht es Kenntnisse über die Wirklichkeiten. Wer hat die schon?
In der Justizkultur haben die Amerikaner den Deutschen etwas voraus. In den USA haben junge Juristen das Unternehmen „INNOCENT“ gegründet. Durch dieses Projekt werden Fälle von verurteilten Unschuldigen aufgedeckt. In Deutschland hin-gegen meint man, die Justiz wäre nahezu unfehlbar und so hat man für Fehlurteile kein Interesse.
Ich mache dem deutschen Volk den Vorwurf, dass es sich in aller Selbstherrlichkeit nicht für die miese Qualität seiner Rechtsinstitutionen interessiert. Die Allgemeinheit glaubt, eine schlechte, skrupellose Justiz gäbe es doch nur im Ausland, aber nicht zu Hause, im eigenen Land.
„Made in Germany“ wirkt eben sehr viel tiefer, als die nationa-listische Begeisterung für die Farben einer Flagge.
Im Interview zum Film „Der Untergang“ erklärte die damalige Hitler-Sekretärin:
„Wir haben es nicht gewusst, aber wir hätten es wissen können.“
Matthias Frey
28.08.2007




Anmerkung:

Aus WIKIPEDIA,
UN-Antifolterkonvention


Die UN-Antifolterkonvention trat am 26. Juni 1987 nach der Ratifizierung durch 21 Mitgliedsstaaten in Kraft. Zurzeit haben 146 Staaten die Konvention ratifiziert. Die Einhaltung des Vertragswerks wird vom UN-Ausschuss gegen Folter überwacht.

Die Konvention ist völkerrechtlich verbindlich. Sie ergänzt die Allgemeine Erklärung der Menschen rechte von 1948 und die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokoll von 1977, indem sie „Folter“ genau definiert und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung, Verfolgung und Bestrafung regelt.

Am 18. Dezember 2002 hat die UN-Generalversammlung ein Protokoll zur UN-Antifolterkonvention angenommen. Das Optional Protocol to the Convention Against Torture (OPCAT) enthält einen prä ventiven Ansatz zum Schutz vor Folter und steht seit Anfang 2003 zur Ratifizierung bereit. Mit der 20. Ratifizierung ist das Fakultativprotokoll am 22. Juni 2006 in Kraft getreten. Es sieht die Einrichtung eines internationalen Gremiums vor, das dem UN-Ausschuss gegen Folter untersteht und Untersuchun gen in Gefängnissen oder anderen Orten, an denen Gefangene festgehalten werden, durchführen kann. Besuche müssen allerdings angemeldet werden, so dass betroffene Regierungen auf Vorwürfe reagieren und sich vorbereiten können. Die Europäische Antifolterkonvention enthält dieses präventive Element bereits in ihrer Erstfassung.

Artikelauszüge

Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. ...“

Artikel 2 bis 4 legen fest, dass jeder Vertragsstaat dafür sorgt, Folter in seinem Hoheitsgebiet zu verhindern und unter Strafe zu stellen. ... Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.“



Eine unabhängige Untersuchungsstelle gem. Art. 13 FoK steht aus. Deutschland wurde diesbezüglich vom UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) mehrfach gemahnt - siehe 5. Staatenbericht des CAT


(abger.: Nov. 2014).

Siehe dazu auch die Medienberichte z.B. über die China-Reisen der Frau Bundeskanzlerin A. Merkel usw.!


R. Frey

















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