Der Staat als Mörder



Der Staat als Mörder
Aus: SPIEGEL ONLINE - 23. Mai 2013, 18:05 Uhr
Verfassungschutz-Kommission
Verbrechen von V-Leuten sollen straffrei bleiben können

Freibrief für die Sicherheitsbehörden oder notwendiger Spielraum für Ermittler? Die Kommission 
zur Reform des Verfassungsschutzes will es V-Leuten erleichtern Gesetze zu brechen ohne eine Anklage fürchten zu müssen. Den Schutz von Quellen wollen die Experten dagegen einschränken.
Hannover - Um Extremismus besser bekämpfen zu können, soll die Justiz die Möglichkeit erhalten, auch schwerere Straftaten von V-Leuten nicht zu verfolgen. Die Bund-Länder-Kommission zu den NSU-Morden sprach sich in ihrem am Donnerstag in Hannover vorgestellten Bericht außerdem dafür aus, die Kommunikation zwischen Polizei und Verfassungsschutz neu zu organisieren.
Das Gremium war im Februar 2012 eingesetzt worden, um das Versagen der Sicherheitsbe-
hörden bei der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zu untersuchen und Empfehlungen für politische Schlussfolgerungen vorzulegen. Das NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe war jahrelang unentdeckt geblieben. Die Zelle soll zwischen 2000 und 2007 acht Migranten und eine Polizistin ermordet haben.
Bei der Aufarbeitung der Ereignisse seien mehr als 60 Schnittstellen identifiziert worden, "an denen es ganz konkret Versäumnisse gegeben hat", sagte der Kommissionsvorsitzende Eckhart Müller bei der Vorstellung des Berichts am Rande der Innenministerkonferenz.
"Begehung von Straftaten ist kaum zu vermeiden"
Laut Kommission geht es beim Umgang mit V-Leuten darum, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, damit Staatsanwaltschaften auch die Möglichkeit haben, Verfahren wegen schwerer Straftaten wie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung einzustellen.
Müller sagte, der Einsatz von V-Leuten sei auch weiterhinunverzichtbar: "Beim Einsatz von V-Leuten vor allem in terroristischen Vereinigungen ist die Begehung von Straftaten kaum zu vermeiden." Zudem müssten die Beamten des Verfassungsschutzes gegenwärtig immer mit einem Strafverfahren wegen Anstiftung rechnen, wenn V-Leute Straftaten begingen.
Einen Freibrief stellt die Kommission dem Verfassungsschutz und seinen Informanten aber nicht aus: Unter anderem empfiehlt die Kommission in dem 365-seitigen Bericht, den Schutz von Informanten des Verfassungsschutzes zu überarbeiten. "Der Quellen-schutz ist nicht absolut", heißt es in dem Kommissionsbericht. Der Schutz von Leib und Leben der Quelle, die Arbeits-
fähigkeit der Behörden und die berechtigten Belange von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr seien in ein angemessenes Verhältnis zu bringen.
Darüber hinaus müsse es auf Bund- und Länderebene eine starke Aufsicht für Polizei und Verfas-
sungsschutz geben. Die Experten schlagen hierzu die Einrichtung eines Regierungsbeauftragten für die Kontrolle vor. "Wir brauchen Mechanismen, die greifen, wenn etwas bei den Sicherheits-
behörden nicht richtig läuft", betonte Müller.
Wie bereits am Wochenende vom SPIEGEL berichtet, soll der Generalbundesanwalt nach dem Willen der Experten mehr Befugnisse bekommen. Bislang sind den Kompetenzen der Bundesanwaltschaft enge Grenzen gesetzt: Die Karlsruher Behörde darf derzeit nur dann die Ermittlungen übernehmen, wenn dies in den komplizierten Zuständigkeitsvorschriften vorgesehen ist.
ade/AFP/dpa

Der Staat - sprich: Die Politiker sprechen sich selbst straffrei. Es darf doch nichts herauskommen. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden, die Gerichte werden getäuscht. Man erinnert sich an die "Fälle" Vera Brüne, (F.-J. Strauß – CSU, Minister-präsident), Jürgen Möllemann (FDP) Vizekanzler oder Uwe Barschel (CDU), Minister-präsident SH. 
Rudolf Frey

 


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