Aus: TVneu! 17/2017:

Aus: AZ

In der Zeitung „Nürnberger Nachrichten“
vom 27. Februar 2017
wurde
Seite 8
unter dem Thema „DER FALL FREY“
der
Artikel veröffentlicht:
Ein Urteil, das auf lückenhaften
Erkenntnissen fußt.
Der Autor - Herr Michael
Kasperowitsch - berichtet zum inzwischen vorliegenden Wiederaufnahmeantrag
des Herrn Rechtsanwalts Dr. Malte Magold, Nürnberg, u.a. : "Das Fazit
(Anm.: Des Antrags) fällt für die Verantwortlichen vernichtend aus.
.. durch Drohungen bei der
polizeilichen Venehmung und Drängen des Staatsanwalts sei ein "offenkundig
falsches Geständnis" herbeigeführt worden.
Aus den Vernehmungsprotokollen
ist zitiert: "Der Beamte forderte von dem Beschuldigten geradezu ein
falsches Geständnis mit den Worten, dieser solle endlich zugeben, "nichts
drum rum und nicht was du gesehn hast."
Aus AZ:
Neues Verfahren beantragt Matthias Frey: Seit 22 Jahren unschuldig in Haft?
Von Helmut Reister, 24.02.2017 - 08:24 Uhr

Matthias
Frey (48) hat sein halbes Leben hinter Gittern verbracht. Sein Anwalt
glaubt nach wie vor an seine Unschuld – zu viele Ungereimtheiten gibt es
in dem Mord-Fall. Jetzt könnte er Erfolg haben.
Bamberg
- Seit 1995 sitzt der Maschinenbauer aus Lauf an der Pegnitz im
Gefängnis. Das Landgericht Bamberg hat Matthias Frey (48) wegen Mordes
und Totschlag verurteilt und eine besonders schwere Schuld attestiert.
Frühestens
Ende 2022 hat er die Chancen, entlassen zu werden. Oder geht es doch
schneller? Der Nürnberger Rechtsanwalt Malte Magold, der den Häftling
vertritt, ist von dessen Unschuld überzeugt und will die Wiederaufnahme
des Verfahrens erreichen. Der entsprechende Antrag, ein
100-Seiten-Papier, soll bald beim Landgericht eingereicht werden.
Magold
beschäftigt sich intensiv mit dem Fall. Er hat in dem Berg von Prozess-
und Ermittlungsakten "eine Fülle von Fragwürdigkeiten" ausgemacht. Und
er ist nicht der Einzige, der an die Unschuld von Matthias Frey glaubt.
Sein Vater, Rudolf Frey, ein ehemals hochrangiger städtischer Beamter in
Bamberg, hält ebenfalls daran fest: "Mein Sohn ist kein Mörder."
Vernehmung unter Drogen?
Auf einer Internetseite, die unter dem Namen des Gefängnisinsassen geführt und vom Vater gepflegt wird, geht es nicht nur um mögliche Schlampereien und Fehler von Polizei und Justiz. Verschwörung im großen Stil ist die Dimension, die der Ex-Beamte und sein Sohn zu erkennen glauben. Mit seinen Theorien tritt Rudolf Frey auch öffentlich auf, etwa bei einer Veranstaltung mit Gustl Mollath.
Es
klingt abenteuerlich: Die Vernehmungsbeamten der Polizei, so behauptet
Freys Vater, hätten seinen Sohn unter Drogen gesetzt, um ihm auf diese
Weise ein Geständnis zu entlocken und ihm die Verbrechen anhängen zu
können.
Und warum? Laut Frey ganz klar: "Die Spuren des damaligen Oberbürgermeisters ins Drogenmilieu sollten verwischt werden." Der Sohn des besagten Oberbürgermeisters bezeichnete diesen Vorwurf als "absurd". Derartige Theorien, zu der auch das Verschwinden einer Leiche gehört, spielen nach Aussagen Magolds für das Wiederaufnahmeverfahren keinerlei Rolle: "Ich ziehe nur die Akten heran, die sprechen für sich."
Rudolf Frey habe eine Vielzahl von Hinweisen, Indizien und Belege zusammengetragen, die gegen die Schuld seines Sohnes sprechen würden. Auch der Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger, dem Rudolf Frey Akten zur Verfügung gestellt hatte, stellt Ungereimtheiten fest.
Dem Urteil zufolge hat Matthias Frey erst eine Bekannte getötet, dann deren Freund und bei beiden eine Axt benutzt. "Die Befunde", stellt Eisenmenger fest, "sind tatsächlich nicht ohne weiteres mit dem angenommenen Tatwerkzeug, einem Beil, zu vereinbaren, vielmehr sprechen diese Befunde zunächst für ein messerähnliches Werkzeug."
Für Magold steht fest, dass vielen Widersprüchen, die eine Entlastung für Frey bedeutet hätten, nicht nachgegangen worden sei. Als Beispiel nennt er Spermaspuren am weiblichen Opfer. "Die Frau hatte kurz vor ihrem Tod Sex.
Möglicherweise wurde sie vergewaltigt und das Motiv ihres gewaltsamen Todes ist hier zu suchen. Aber von wem die Spuren stammen, wurde überhaupt nicht ermittelt." Rudolf Frey hat schon einmal einen Wiederaufnahmeantrag in Eigenregie gestellt. Er wurde abgewiesen. So einfach funktioniert es nach Ansicht Magolds diesmal nicht mehr.
Und warum? Laut Frey ganz klar: "Die Spuren des damaligen Oberbürgermeisters ins Drogenmilieu sollten verwischt werden." Der Sohn des besagten Oberbürgermeisters bezeichnete diesen Vorwurf als "absurd". Derartige Theorien, zu der auch das Verschwinden einer Leiche gehört, spielen nach Aussagen Magolds für das Wiederaufnahmeverfahren keinerlei Rolle: "Ich ziehe nur die Akten heran, die sprechen für sich."
Münchner Rechtsmediziner stellt Ungereimtheiten fest
Für die Interpretationen des Vaters äußert er aber Verständnis. Daraus spreche sein großes Misstrauen gegenüber den Behörden. "Grund dafür", sagt Magold, "hat er. Auf der Basis, die sich aus den Akten erschließt, hätte sein Sohn niemals verurteilt werden dürfen. Er kann es gar nicht gewesen sein."Rudolf Frey habe eine Vielzahl von Hinweisen, Indizien und Belege zusammengetragen, die gegen die Schuld seines Sohnes sprechen würden. Auch der Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger, dem Rudolf Frey Akten zur Verfügung gestellt hatte, stellt Ungereimtheiten fest.
Dem Urteil zufolge hat Matthias Frey erst eine Bekannte getötet, dann deren Freund und bei beiden eine Axt benutzt. "Die Befunde", stellt Eisenmenger fest, "sind tatsächlich nicht ohne weiteres mit dem angenommenen Tatwerkzeug, einem Beil, zu vereinbaren, vielmehr sprechen diese Befunde zunächst für ein messerähnliches Werkzeug."
Für Magold steht fest, dass vielen Widersprüchen, die eine Entlastung für Frey bedeutet hätten, nicht nachgegangen worden sei. Als Beispiel nennt er Spermaspuren am weiblichen Opfer. "Die Frau hatte kurz vor ihrem Tod Sex.
Möglicherweise wurde sie vergewaltigt und das Motiv ihres gewaltsamen Todes ist hier zu suchen. Aber von wem die Spuren stammen, wurde überhaupt nicht ermittelt." Rudolf Frey hat schon einmal einen Wiederaufnahmeantrag in Eigenregie gestellt. Er wurde abgewiesen. So einfach funktioniert es nach Ansicht Magolds diesmal nicht mehr.
Aus NN:
Nach 21 Jahren: Wird der Fall Frey neu aufgerollt?
Es geht um Mord und Totschlag - Eltern wollen Unschuld beweisen
-
27.02.2017 05:40 Uhr

Elfriede Frey blickt auf das Bild ihres Sohnes Matthias.
© Michael Kasperowitsch
Die Strafkammer stützte sich seinerzeit auf ein Geständnis des Täters, dass dieser kurz nach seiner Verurteilung allerdings widerrief. Zudem habe die Beweisaufnahme seine eigenen Angaben zweifelsfrei bestätigt, auch wenn, wie das Gericht selbst festhielt, "ein verstehbares Motiv" für die erste Tötung nicht erkennbar und "die Tat nahezu grundlos" erfolgt sei.
Mit Malte Magold haben Frey und seine Eltern erstmals einen Anwalt gefunden, der tief in das Verfahren aus dem Jahr 1996 eingedrungen ist. Sein Wiederaufnahmeantrag umfasst 134 Seiten. Magold spricht zunächst von einem "unverwertbaren Formalgeständnis", das sein Mandant zunächst ablegt habe. Dessen damaliger Anwalt habe ihm dazu geraten, weil angeblich nur so eine mögliche Straferleichterung zu erreichen sei.
Außerdem hätten die Polizeibeamten bei der Vernehmung verbotene Methoden angewandt. Frey sei bedroht und getäuscht worden. Die Polizisten hätten damals sogar bestätigt, dass eine weitere Person an der ersten Tat beteiligt war. "Wir wissen viel mehr ... Es war schon noch einer dabei, aber net so, wie du es erzählt hast. Ganz anders" - so steht es wörtlich im Protokoll.
Außerdem decke sich, so Magold in seinem Antrag, der vom Gericht festgestellte Tathergang nicht mit den Ergebnisse der Obduktion der Leichen. So sei beim Totschlagsopfer von einem Stich in die Brust die Rede gewesen, der offenkundig von einem Messer herrühre. Als Tatwaffe wurde aber ein Beil ausgemacht. Magold: Das Opfer sei quasi mit einem Beil erstochen worden, "was denklogisch nicht möglich ist".
Außerdem hätte das Opfer nach dem Ablauf, wie ihn das Gericht rekonstruierte. mit einem zertrümmerten Schädel noch 20 Meter weit laufen und dann noch Kraft für ein Gerangel mit dem Angreifer haben müssen. Außerdem muss das Blut der beiden Opfer in Strömen geflossen sein. Das haben die früheren Untersuchungen zumindest ergeben. Aber weder an den Tatorten noch an der Kleidung von Matthias Frey haben Gerichtsmediziner Blutspuren entdeckt. Bei dem Mordopfer, einer Frau, haben Experten seinerzeit zudem Male entdeckt, die auf eine Strangulation hindeuten.
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