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Aus: TVneu! 17/2017:


Aus: AZ


 
 


In der Zeitung „Nürnberger Nachrichten“
vom 27. Februar 2017
wurde Seite 8
unter dem Thema „DER FALL FREY
der Artikel veröffentlicht:

Ein Urteil, das auf lückenhaften Erkenntnissen fußt.
Der Autor - Herr Michael Kasperowitsch -  berichtet zum inzwischen vorliegenden Wiederaufnahmeantrag des Herrn Rechtsanwalts Dr. Malte Magold, Nürnberg, u.a. : "Das Fazit (Anm.: Des Antrags) fällt für die Verantwortlichen vernichtend aus.
.. durch Drohungen bei der polizeilichen Venehmung und Drängen des Staatsanwalts sei ein "offenkundig falsches Geständnis" herbeigeführt worden.

Aus den Vernehmungsprotokollen ist zitiert: "Der Beamte forderte von dem Beschuldigten geradezu ein falsches Geständnis mit den Worten, dieser solle endlich zugeben, "nichts drum rum und nicht was du gesehn hast."

Aus AZ:

Neues Verfahren beantragt Matthias Frey: Seit 22 Jahren unschuldig in Haft?





Matthias Frey sitzt seit 22 Jahren hinter Gittern. Jetzt könnte ein Wende kommen. Foto: dpa/Privat
Matthias Frey sitzt seit 22 Jahren hinter Gittern. Jetzt könnte ein Wende kommen. Foto: dpa/Privat
Matthias Frey (48) hat sein halbes Leben hinter Gittern verbracht. Sein Anwalt glaubt nach wie vor an seine Unschuld – zu viele Ungereimtheiten gibt es in dem Mord-Fall. Jetzt könnte er Erfolg haben.
Bamberg - Seit 1995 sitzt der Maschinenbauer aus Lauf an der Pegnitz im Gefängnis. Das Landgericht Bamberg hat Matthias Frey (48) wegen Mordes und Totschlag verurteilt und eine besonders schwere Schuld attestiert.
Frühestens Ende 2022 hat er die Chancen, entlassen zu werden. Oder geht es doch schneller? Der Nürnberger Rechtsanwalt Malte Magold, der den Häftling vertritt, ist von dessen Unschuld überzeugt und will die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Der entsprechende Antrag, ein 100-Seiten-Papier, soll bald beim Landgericht eingereicht werden.
Magold beschäftigt sich intensiv mit dem Fall. Er hat in dem Berg von Prozess- und Ermittlungsakten "eine Fülle von Fragwürdigkeiten" ausgemacht. Und er ist nicht der Einzige, der an die Unschuld von Matthias Frey glaubt. Sein Vater, Rudolf Frey, ein ehemals hochrangiger städtischer Beamter in Bamberg, hält ebenfalls daran fest: "Mein Sohn ist kein Mörder."

Vernehmung unter Drogen?

Auf einer Internetseite, die unter dem Namen des Gefängnisinsassen geführt und vom Vater gepflegt wird, geht es nicht nur um mögliche Schlampereien und Fehler von Polizei und Justiz. Verschwörung im großen Stil ist die Dimension, die der Ex-Beamte und sein Sohn zu erkennen glauben. Mit seinen Theorien tritt Rudolf Frey auch öffentlich auf, etwa bei einer Veranstaltung mit Gustl Mollath.
Es klingt abenteuerlich: Die Vernehmungsbeamten der Polizei, so behauptet Freys Vater, hätten seinen Sohn unter Drogen gesetzt, um ihm auf diese Weise ein Geständnis zu entlocken und ihm die Verbrechen anhängen zu können.
Und warum? Laut Frey ganz klar: "Die Spuren des damaligen Oberbürgermeisters ins Drogenmilieu sollten verwischt werden." Der Sohn des besagten Oberbürgermeisters bezeichnete diesen Vorwurf als "absurd". Derartige Theorien, zu der auch das Verschwinden einer Leiche gehört, spielen nach Aussagen Magolds für das Wiederaufnahmeverfahren keinerlei Rolle: "Ich ziehe nur die Akten heran, die sprechen für sich."

Münchner Rechtsmediziner stellt Ungereimtheiten fest

Für die Interpretationen des Vaters äußert er aber Verständnis. Daraus spreche sein großes Misstrauen gegenüber den Behörden. "Grund dafür", sagt Magold, "hat er. Auf der Basis, die sich aus den Akten erschließt, hätte sein Sohn niemals verurteilt werden dürfen. Er kann es gar nicht gewesen sein."
Rudolf Frey habe eine Vielzahl von Hinweisen, Indizien und Belege zusammengetragen, die gegen die Schuld seines Sohnes sprechen würden. Auch der Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger, dem Rudolf Frey Akten zur Verfügung gestellt hatte, stellt Ungereimtheiten fest.

Dem Urteil zufolge hat Matthias Frey erst eine Bekannte getötet, dann deren Freund und bei beiden eine Axt benutzt. "Die Befunde", stellt Eisenmenger fest, "sind tatsächlich nicht ohne weiteres mit dem angenommenen Tatwerkzeug, einem Beil, zu vereinbaren, vielmehr sprechen diese Befunde zunächst für ein messerähnliches Werkzeug."
Für Magold steht fest, dass vielen Widersprüchen, die eine Entlastung für Frey bedeutet hätten, nicht nachgegangen worden sei. Als Beispiel nennt er Spermaspuren am weiblichen Opfer. "Die Frau hatte kurz vor ihrem Tod Sex.
Möglicherweise wurde sie vergewaltigt und das Motiv ihres gewaltsamen Todes ist hier zu suchen. Aber von wem die Spuren stammen, wurde überhaupt nicht ermittelt." Rudolf Frey hat schon einmal einen Wiederaufnahmeantrag in Eigenregie gestellt. Er wurde abgewiesen. So einfach funktioniert es nach Ansicht Magolds diesmal nicht mehr.


Aus NN:

Nach 21 Jahren: Wird der Fall Frey neu aufgerollt?

Es geht um Mord und Totschlag - Eltern wollen Unschuld beweisen - 27.02.2017 05:40 Uhr



Elfriede Frey blickt auf das Bild ihres Sohnes Matthias.
Elfriede Frey blickt auf das Bild ihres Sohnes Matthias. © Michael Kasperowitsch

Die 2. Strafkammer des Bamberger Schwurgerichts hatte den damals 28-jährigen Matthias Frey für die brutalen Taten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie stellt zusätzlich eine besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Frey den Bekannten einer Kollegin, die er kurz zuvor bei der Schulung des Arbeitsamtes kennengelernt hatte, äußerst brutal mit einem Beil bei Teuchatz (Kreis Bamberg) erschlagen hat. Den Mann hatte Frey zuvor noch nie gesehen. Fünf Tage nach diesem Totschlag habe er eben diese Bekannte laut Urteil in eine Falle gelockt und ihr bei Buttenheim mit einem Feldstein den Schädel zertrümmert. Er habe so verhindern wollen, das sie ihn bei der Polizei für die erste Tat ans Messer liefert.
Die Strafkammer stützte sich seinerzeit auf ein Geständnis des Täters, dass dieser kurz nach seiner Verurteilung allerdings widerrief. Zudem habe die Beweisaufnahme seine eigenen Angaben zweifelsfrei bestätigt, auch wenn, wie das Gericht selbst festhielt, "ein verstehbares Motiv" für die erste Tötung nicht erkennbar und "die Tat nahezu grundlos" erfolgt sei.
Mit Malte Magold haben Frey und seine Eltern erstmals einen Anwalt gefunden, der tief in das Verfahren aus dem Jahr 1996 eingedrungen ist. Sein Wiederaufnahmeantrag umfasst 134 Seiten. Magold spricht zunächst von einem "unverwertbaren Formalgeständnis", das sein Mandant zunächst ablegt habe. Dessen damaliger Anwalt habe ihm dazu geraten, weil angeblich nur so eine mögliche Straferleichterung zu erreichen sei.
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Außerdem hätten die Polizeibeamten bei der Vernehmung verbotene Methoden angewandt. Frey sei bedroht und getäuscht worden. Die Polizisten hätten damals sogar bestätigt, dass eine weitere Person an der ersten Tat beteiligt war. "Wir wissen viel mehr ... Es war schon noch einer dabei, aber net so, wie du es erzählt hast. Ganz anders" - so steht es wörtlich im Protokoll.
Außerdem decke sich, so Magold in seinem Antrag, der vom Gericht festgestellte Tathergang nicht mit den Ergebnisse der Obduktion der Leichen. So sei beim Totschlagsopfer von einem Stich in die Brust die Rede gewesen, der offenkundig von einem Messer herrühre. Als Tatwaffe wurde aber ein Beil ausgemacht. Magold: Das Opfer sei quasi mit einem Beil erstochen worden, "was denklogisch nicht möglich ist".
Außerdem hätte das Opfer nach dem Ablauf, wie ihn das Gericht rekonstruierte. mit einem zertrümmerten Schädel noch 20 Meter weit laufen und dann noch Kraft für ein Gerangel mit dem Angreifer haben müssen. Außerdem muss das Blut der beiden Opfer in Strömen geflossen sein. Das haben die früheren Untersuchungen zumindest ergeben. Aber weder an den Tatorten noch an der Kleidung von Matthias Frey haben Gerichtsmediziner Blutspuren entdeckt. Bei dem Mordopfer, einer Frau, haben Experten seinerzeit zudem Male entdeckt, die auf eine Strangulation hindeuten.
"In dem Urteil findet sich zu diesen medizinischen Fakten: nichts", hält Magold in seinem Wiederaufnahmeantrag fest. Der Schuldspruch sei nicht mehr aufrecht zu erhalten. Diesen Antrag hat er nicht nur beim Bamberger Erstgericht eingereicht, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft und bei der Instanz, die in diesen Tagen erneut über ein Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu entscheiden hat. Das geschieht in regelmäßigen Abständen.
Michael Kasperowitsch E-Mail





  







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